JUSO ´s in der SPD: Abtreiben bis zur Geburt?

Kommentar von Felix Staratschek: Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund des des Grundgesetzes und nicht aufgrund nachrangiger Gesetze wie dem § 218 StGb entschieden, dass Abtreibungen rechtswidrig …Mehr
Kommentar von Felix Staratschek:
Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund des des Grundgesetzes und nicht aufgrund nachrangiger Gesetze wie dem § 218 StGb entschieden, dass Abtreibungen rechtswidrig sind. Es hat grundsätzlich die Schützwürdigkeit des ungeborenen Menschen betont und dem Staat nur eine Zulassung der Straffreiheit erlaubt, wenn der Staat auf andere Weise erfolgreich die ungeborenen Kinder schützt. Wer den § 218 streicht, streicht daher m.E. die Ausnahmen, wann Abtreibungen straffrei bleiben können. Analog zu anderen Tötungsdelikten müssten dann alle Abtreibungen bestraft werden.
Das wäre ganz im Sinne der Lebensschützer. Aber die JUSOS hoffen, dass dies in der Gesellschaft nicht gemerkt wird und so eine Selbstbestimmung über die Leichen der ungeborenen Kinder durchgesetzt werden kann. Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schätze ich diese Einstellung der JUSOS, die auf Demos auch von LINKEN und GRÜNEN und SPD-Verbändern geteilt wird, als Verfassungsfeindlich …Mehr