coenaculum
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GLEICH IN DEN HIMMEL

Gleich in den Himmel
nicht in die Hölle und nicht ins Fegfeuer!

"Der Tod ist Leben, wenn er sich im Angesicht Gottes vollzieht."
Franz von Sales

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In der Todesstunde (In articulo mortis)

§ 1 Spendet ein Priester einem in einer lebensbedrohlichen Situation befindlichen Gläubigen die Sakramente, so soll er ihm auch den Apostolischen Segen und den damit verbundenen vollkommenen Ablass erteilen.
(Priester: Aufgrund der mir vom Apostolischen Stuhl verliehenen Vollmacht gewähre ich dir Vergebung aller Sünden und Nachlass aller Sündenstrafen: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.)

§ 2 Ist jedoch kein Priester zugegen, so gewährt die Kirche den vollkommenen Ablass in der Todesstunde dem Gläubigen auch, wenn dieser in seinem Leben einige Gebetsübungen regelmäßig verrichtet hat. In diesem Fall ergänzt die Kirche die drei zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses üblicherweise notwendigen Bedingungen.

§ 3 Zur Gewinnung dieses vollkommenen Ablasses möge man dem Gläubigen ein Kruzifix oder ein Kreuz reichen.
§ 4 Den vollkommenen Ablass in der Todesstunde kann der Gläubige auch gewinnen, wenn er am selben Tag bereits einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.[29]

§ 5 Diese heilsame Verfügung der Kirche soll den Gläubigen durch die Katechese in geeigneter Weise häufig bewusst gemacht werden.

(Enchiridion indulgentiarum 1999, Handbuch der Ablässe, Apostolische Pönitentiarie im Pontifikat von Papst Johannes Paul II., Normen und Gewährungen 16. Juli 1999.)

Zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses müssen (gemäß Ablassnorm Nr. 20) generell vier Bedingungen eingehalten werden:
1) Die sakramentale Beichte - also Befreiung von Schuld (dabei genügt eine Beichte zur Gewinnung mehrerer Ablässe, etwa 20 Tage vorher oder nachher): das Bekenntnis (confessio oris)
und die entschlossene Abkehr von jeder Sünde - also der feste Vorsatz, in allen Dingen ganz nach dem Willen Gottes zu leben; die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche (vgl.); damit die Reue des Herzens (contritio cordis)
2) Der Kommunionempfang - also die sakramentale Vereinigung mit Jesus Christus in der Eucharistie,
3) Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters – also Gebet für den Stellvertreter Christi auf Erden, der den Nachlass von Sündenstrafen gewähren kann (z.B. Vater unser und Ave Maria)
4) Die Erfüllung des vorgeschriebenen Werkes (zumeist ein Ablassgebet oder der Besuch eines Ortes): damit eine Genugtuung (satisfactio operis)

Vollkommener Ablass
für die Sterbestunde


Diesen vollkommenen Ablass in der Todesstunde gewährt die Kirche kraft ihrer vom göttlichen Heiland übertragenen Binde- und Lösegewalt auf Anordnung des heiligen Papst Pius X. allen Gläubigen, die zu irgendeiner Zeit ihres Lebens, aus wahrer Liebe zu Gott, den Vorsatz gefasst haben, den Tod aus der Hand Gottes mit all seinen Ängsten, Peinen und Schmerzen gleichmütig und willig entgegenzunehmen.

Dieser vollkommene Ablass kann also jederzeit gewonnen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Absicht den Ablass zu gewinnen
- Gnadenstand
- Beichte in den 8 Tagen vor- oder nachher
- hl. Kommunion (am Tage des Ablasswerkes und natürlich im Gnadenstand)
- Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters (1 Vater unser, 1 Gegrüsst seist du Maria, 1 Ehre sei dem Vater)
- keine Anhänglichkeit an eine lässliche Sünde (= aufrichtiger Wille, jede freiwillige lässliche Sünde zu meiden)
- Besuch einer Kirche
- Beten: "Herr, mein Gott, schon jetzt nehme ich den Tod, wie er auch nach Deinem Willen mich treffen mag, mit all seinen Ängsten, Peinen und Schmerzen aus Deiner Hand ergeben und willig an."

Wenn wir für unsere Todesstunde diesen vollkommenen Ablass gewonnen haben, brauchen wir keinen Ablass für uns selbst mehr gewinnen und können uns ganz darauf konzentrieren so viele Teilablässe und vollkommene Ablässe für die Armen Seelen im Fegfeuer zu gewinnen, wie es uns möglich ist.
Allerdings sollen wir das Verlangen nach Gewinnung dieses vollkommenen Ablasses in unserer Sterbestunde in uns lebendig halten, einerseits damit wir uns selbst von der Vorstellung freihalten, dass es sich dabei um eine mechanische Sache handelt, die man einmal erledigt und nicht unserer Gesinnung immerdar entspricht und andererseits um allzeit in dem beruhigenden Bewusstsein zu leben, nach dem Tod nicht ins Fegfeuer zu müssen, weil man von Gott diesen Ablass erhält.
Pfadfinder Christi shares this
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Theresia Katharina
Sehr wichtiger und guter Beitrag!!
Gutemine
Ewiges Vergelt's Gott für diesen wichtigen Beitrag!