Julietta
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Sehen Sie Herr Huber, genau das ist der Hintergrund der ganzen Diskussion. Und deshalb drägen Aristoteles und ich auch den ganzen Tag darauf, daß mit Exorzismus etc. "vorsichtig" umgegangen wird. Und nicht zuletzt deshalb hat sich die Glaubenskongregation auch mit der Thematik befaßt. Aber die Mehrheit der Traditionalisten hier sieht das anders.
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Rübezahl, was konstruieren Sie sich da zusammen?
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Ich verstehe wirklich nicht, warum man hier nicht "normal" diskutieren kann. Was sollen diese ständig wiederkehrenden Beleidigungen? Das muß doch nicht sein.
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Sorry Rübezahl. Sie sind erst zu kurz bei dieser Diskussion dabei. Hier wurden im Laufe des Tages eine Menge Dekrete, Bücher etc. zitiert. Und wenn Sie die Diskussion verfolgen, sehen Sie ja auch, daß Pfaffenheinis Aufklärung zu einer Gesamtaufklärung beigetragen hat.
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Padre Pasquale hat mich zumindest verstanden...
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Da haben Sie recht, Dominikus. Bei uns ist es (leider) auch nicht (viel) besser.
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Interessant an der Schilderung von Herrn Rübenlese ist vor allem, daß die Frau drei Monate nach ihrer Hochzeit im Kindbett des 2. Kindes gestorben ist. Das sind ja Sitten in Bolivien...
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Ich fand noch eine Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz, die ich allen interessierten gerne zuleiten möchte:
Hintergrundinformationen Exorzismus
1. Was ist ein Exorzismus
„Wenn die Kirche mit ihrer Autorität im Namen Jesu darum betet, dass eine Person oder ein
Gegenstand vor dem Einfluss des Bösen beschützt oder seiner Herrschaft entzogen wird,
handelt es sich um einen Exorzismus. In …Mehr
Ich fand noch eine Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz, die ich allen interessierten gerne zuleiten möchte:

Hintergrundinformationen Exorzismus
1. Was ist ein Exorzismus
„Wenn die Kirche mit ihrer Autorität im Namen Jesu darum betet, dass eine Person oder ein
Gegenstand vor dem Einfluss des Bösen beschützt oder seiner Herrschaft entzogen wird,
handelt es sich um einen Exorzismus. In gewöhnlicher Form wird der Exorzismus im
Taufritus vollzogen. Der feierliche, so genannte Große Exorzismus darf nur von einem durch
den Bischof bevollmächtigten Priester vorgenommen werden.“
Katechismus der Katholischen Kirche, Kompendium, Bonn 2005, Frage 352.
Die rituelle Verbannung bzw. die Vertreibung böser Mächte aus Personen, Lebewesen oder
Gegenständen gibt es in verschiedenen Kulturen. Diese sollen der ganzheitlichen Reinigung
und Heilung dienen. Das Wort stammt vom griechischen Begriff ‚exorkizein’ ab und bedeutet
etwa ‚herausbeschwören’.
2. Der Exorzismus in der katholischen Kirche
Die katholische Kirche versteht unter dem Begriff eine Bitte an Gott, den Menschen von der
Macht des Bösen zu befreien. Dazu kann unter Umständen auch ein im Namen Jesu Christi an
den Teufel gerichteter Befehl, den Betroffenen zu verlassen, gehören. Die Vollmacht zum
Vollzug des Exorzismus leitet die Kirche aus dem Neuen Testament ab.
Die Kirche unterscheidet zwischen dem kleinen Exorzismus und dem so genannten Großen
Exorzismus. Beide gehören zu den so genannten Sakramentalien, d. h. sie sind von der Kirche
eingesetzte heilige Zeichen. Die Befreiung vom Bösen wird im Rahmen eines kleinen
Exorzismus in einfacher Form z.B. in der Taufe vollzogen. So wird bei der Kindertaufe der
Schutz des Kindes vor dem Bösen und der ‚Macht des Satans’ erbeten. Bei der ersten
deutschen Ausgabe der „Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche“ von 1975 wurde
das entsprechende Gebet als Bitte um Befreiung (kleiner Exorzismus) bezeichnet. Die Gebete
um die Befreiung vom Bösen haben im Zusammenhang der Taufe einen so genannten
deprekatorischen Charakter, d.h. sie sind an Gott gerichtete Gebete.
Neben dem kleinen Exorzismus existiert der Große Exorzismus, der in seiner Form von 1614
im Auftrag des Trienter Konzils (1545-1565) im Rituale Romanum als entsprechendem
liturgischen Buch herausgegeben wurde. Ende Januar 1999 wurde in Rom ein neuer Ritus für
den Großen Exorzismus vorgestellt, für den es bisher keine offizielle deutsche Übersetzung
gibt. Das entscheidend Neue des Ritus von 1999 ist, dass der direkte (imprekative) Befehl,
den vom Bösen gepeinigten Menschen zu verlassen, entfallen kann. Der Exorzismus im
eigentlichen Sinn kann also nur aus einem beschwörenden Teil bestehen als Bitte an Gott,
ähnlich wie bei der Taufe.
Der Große Exorzismus darf nur dann angewandt werden, wenn für den Exorzisten auch mit
moralischer Sicherheit feststeht, dass es sich um Besessenheit handelt und der Betroffene,
wenn möglich, zustimmt. Um zu einem solchen Urteil zu gelangen, soll der Exorzist nach
Möglichkeit Experten der Medizin und der Psychiatrie heranziehen. Das Gespräch mit den
2
Experten zählt im neuen Ritus zu den Kriterien, aus denen man Hinweise für eine mögliche
Besessenheit zu erkennen glaubt.
Der verantwortliche Umgang mit dem Exorzismus kommt auch darin zum Ausdruck, dass
nach kirchlichem Recht can. 1172 nur der Ortsordinarius (d. h. in der Regel der
Diözesanbischof) ausdrücklich die Erlaubnis zum Exorzismus erteilen kann. Dieser kann nur
von einem Priester vollzogen werden, der sich durch Frömmigkeit, Wissen, Klugheit und
untadeligen Lebenswandel auszeichnet.
3. Das Böse
Das ‚Vater unser’ als das Zentralgebet Jesu schließt mit der Bitte: „… erlöse uns von dem
Bösen“. Die Existenz des Bösen, des Üblen, und nicht zuletzt des Diabolischen gehört zur
menschlichen Erfahrung. Theologisch wird die Lehre vom Bösen - auch biblisch - innerhalb
der Schöpfungstheologie entfaltet. Die bösen Mächte und Gewalten (vgl. Eph 1,21; Kol 2,15)
repräsentieren den Aufstand und Widerstand der Welt gegen Gott und seine Ordnung. Sie
verderben durch ihre freiwillige Abwendung von Gott seine gute Schöpfung. Sie suchen dem
Menschen auch im Bereich des Leiblichen zu schaden, bis dahin, dass sie vom Menschen
Besitz ergreifen. Das Böse ist also kein von Gott unabhängiges zweites Urprinzip der
Schöpfung, was dem christlichen Glauben an Gott als dem allmächtigen Vater widerspräche.
Vielmehr geht das Böse auf die Geschöpfe selbst zurück.
Mit dem Auftreten Jesu werden zugleich die Macht und die Ohnmacht der bösen Geister
deutlich. Besonders das Markusevangelium beschreibt das ganze Leben und Wirken Jesu als
Kampf mit dem Satan (Mk 1,23-28.32-34.39; 3,22-30 u. a.). Mit Jesus aber kommt der
Stärkere, der diese Mächte besiegt. In ihm bricht die Herrschaft Gottes an, weil er in der
Macht Gottes die Dämonen austreibt und so diesen bösen Mächten Einhalt gebietet und die
Welt heilt.
4. Der Böse
Mit „Teufel“ wird in den Übersetzungen des Alten und Neuen Testaments das griechische
Wort „diabolos“ („Verleumder, Entzweier, Widersacher“) wiedergegeben. In der Übersetzung
des Alten Testaments findet sich das Wort nur in Weish 2,24, im Neuen Testament dagegen
an 34 Stellen. Im biblischen Sprachgebrauch ist damit die Funktion des Widersachers im
Verhältnis von Gott und Mensch gemeint: Der Teufel ist derjenige, der Gott und Mensch
entzweien will. Seine Wirksamkeit setzt also das mit der Schöpfung von Gott her konstituierte
Verhältnis des Menschen zu Gott schon voraus.
In gleicher Bedeutung sprechen die neutestamentlichen Schriften auch vom Satan. Dem
hebräischen Wortsinn entsprechend ist er der Feind des Menschen in seinem Verhältnis zu
Gott.
Der Katechismus der Katholischen Kirche, Kompendium, betont, dass mit dem Bösen im
‚Vater unser’ der Satan gemeint ist, der durch Christus schon besiegt ist. Dennoch bitten wir,
3
dass die Menschen endgültig vom Satan und von seinen Werken der Sünde befreit werden,
wenn Christus in seiner Herrlichkeit am Ende der Zeiten wiederkommt. Denn das Reich
Christi ist durch seinen Tod und seine Auferstehung nur anfanghaft vollendet. Bis zu diesem
Zeitpunkt hat der Mensch die Freiheit, sich von Gott abzuwenden, wie dies nach biblischer
Überlieferung Adam und Eva taten. Diese freiwillig gewählte Abwendung von Gott ist eine
Urtat als Urversuchung des Menschen, die ihn als Mensch begleitet (Erbsünde). Sie geht auf
die Versuchung durch den Teufel zurück, der sich selbst von Gott als Geschöpf abgewandt hat
und im Menschen das Vertrauen zu seinem Schöpfer sterben lässt.
Das Böse in der Gestalt des Bösen gehört damit zu den Aussagen über das Verhältnis von
Gott und Welt hinzu, ist aber von der erlösenden Befreiung durch Jesus Christus als Zentrum
der christlichen Botschaft aus betrachtet nur eine Rand- und Rahmenaussage.
5. Texthinweise
Zum Exorzismus:
„Wenn die Kirche amtlich und vollmächtig im Namen Jesu Christi um den Schutz vor den
Anfechtungen des bösen Feindes und um Befreiung von seiner Macht bittet, spricht man von
Exorzismus. Jesus hat ihn selbst geübt (vgl. Mk 1,25 u. a.). Auch Vollmacht und Auftrag der
Kirche zum Exorzismus stammen von Jesus Christus selbst (vgl. Mk 3,15; 6,7.13; 16,17). In
einfacher Form wird der Exorzismus bei der Taufe, bei der Weihe des Weihwassers u. a.
gebraucht. Der feierliche, so genannte große Exorzismus darf nur mit Erlaubnis des Bischofs
vorgenommen werden. Dabei ist mit Klugheit und Nüchternheit streng nach den von der
Kirche aufgestellten Kriterien vorzugehen. In keinem Fall ist der Exorzismus ein Ersatz für
ärztliche Bemühungen.“
Katholischer Erwachsenen-Katechismus, Band 1, Bonn 1985, S. 328.
„Wenn die Kirche öffentlich und autoritativ im Namen Jesu Christi darum betet, daß eine
Person oder ein Gegenstand vor der Macht des bösen Feindes beschützt und seiner Herrschaft
entrissen wird, spricht man von einem Exorzismus. Jesus hat solche Gebete vollzogen; von
ihm hat die Kirche Vollmacht und Auftrag, Exorzismen vorzunehmen. In einfacher Form
wird der Exorzismus bei der Feier der Taufe vollzogen. Der feierliche, sogenannte Große
Exorzismus darf nur von einem Priester und nur mit Erlaubnis des Bischofs vorgenommen
werden. Man muß dabei klug vorgehen und sich streng an die von der Kirche aufgestellten
Regeln halten. Der Exorzismus dient dazu, Dämonen auszutreiben oder vom Einfluß von
Dämonen zu befreien, und zwar kraft der geistigen Autorität, die Jesus seiner Kirche
anvertraut hat. Etwas ganz anderes sind Krankheiten, vor allem psychischer Art; solche zu
behandeln ist Sache der ärztlichen Heilkunde. Folglich ist es wichtig, daß man, bevor man
einen Exorzismus feiert, sich Gewißheit darüber verschafft, daß es sich wirklich um die
Gegenwart des bösen Feindes und nicht um eine Krankheit handelt.“
Katechismus der Katholischen Kirche 2003, Nr. 1673.
„Can. 1172 - § 1. Niemand kann rechtmäßig Exorzismen über Besessene aussprechen, wenn
er nicht vom Ortsordinarius eine besondere und ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat.
4
§ 2. Diese Erlaubnis darf der Ortsordinarius nur einem Priester geben, der sich durch
Frömmigkeit, Wissen, Klugheit und untadeligen Lebenswandel auszeichnet.“
Codex des kanonischen Rechts, Kevelaer 52001.
Zum Bösen:
„Die Antwort [auf die Frage nach dem Bösen] ist dem Theologen vielmehr im Evangelium
vorgegeben. Die zentrale Botschaft des Evangeliums ist, dass Gott sich in Jesus Christus ein
für allemal als Herr aller Wirklichkeit, als Herr über Leben und Tod, als Herr auch über alle
‚Mächte und Gewalten’ des Bösen erwiesen hat, so dass wir im Glauben die Gewissheit
haben, dass Gott am Ende ‚alles in allem’ sein wird.“
W. Kasper, „Das theologische Problem des Bösen“, in: W. Kasper, K. Lehmann (Hg.),
Teufel – Dämonen – Besessenheit. Zur Wirklichkeit des Bösen, Mainz 1978, S. 51.
„Man muß sich nochmals erinnern, dass der Teufel trotz abgründiger Bosheit ein Geschöpf
Gottes bleibt, das ursprünglich gut geschaffen ist und nicht von Anfang an schlecht ist. Auch
der Teufel ist eine Kreatur, die eine geschaffene Wesensgüte bewahren und auch in seiner
Natur vollziehen muß, um böse sein zu können. Auch darum ist die Verwendung von
‚personal’ im klassischen Sinne des …
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

"Michaelis" hat einen Link geschickt. Dort heißt es unten auf der Seite: "Bischöfe und dazu bevollmächtigtre Priester fügen hier noch hinzu: "Gestützt auf die hl. Gewalt unseres Amtes". Heißt das, das ein Priester für den "Kleinen Exorzismus" eine bischöfliche Vollmacht braucht?
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Maria Magdalena, Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen...
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Lieber Gregor, unter einer "militanten Verfechterin" verstehe ich etwas anderes...
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Gregor, ich habe es nicht unterschlagen. Ich habe es nicht besser gewußt. Erst durch Pfaffenheini bin ich auf die Seite "www.exorzismus.net" gekommen. Allerdings ändert sich dadurch nicht meine generelle Auffassung zur Thematik, bin ich doch überzeugt davon, daß man mit derartigen Dingen sehr, sehr vorsichtig umgehen muß.
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Herr Stickler.
Wenn das deutsche Sprichwort richtig ist, nachdem Benehmen Glücksache ist, sind Sie von einer permanenten Pechsträhne verfolgt!
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Nachfolgend die disziplinären Bestimmungen des Hl. Stuhls:
Art. 1 – Es ist jedem Gläubigen gestattet, in Gebeten Gott um Heilung zu bitten. Wenn solche Gebete in einer Kirche oder an einem anderen heiligen Ort stattfinden, ist es angemessen, dass ein geweihter Amtsträger sie leitet.
Art. 2 – Heilungsgebete gelten als liturgische Gebete, wenn sie in den liturgischen Büchern enthalten sind, die von …Mehr
Nachfolgend die disziplinären Bestimmungen des Hl. Stuhls:

Art. 1 – Es ist jedem Gläubigen gestattet, in Gebeten Gott um Heilung zu bitten. Wenn solche Gebete in einer Kirche oder an einem anderen heiligen Ort stattfinden, ist es angemessen, dass ein geweihter Amtsträger sie leitet.

Art. 2 – Heilungsgebete gelten als liturgische Gebete, wenn sie in den liturgischen Büchern enthalten sind, die von der zuständigen kirchlichen Autorität approbiert sind; andernfalls handelt es sich um nicht liturgische Gebete.

Art. 3 – § 1. Liturgische Heilungsgebete werden nach dem vorgeschriebe nen Ritus und mit den liturgischen Gewändern gefeiert, die im Ordo benedictionis infirmorum des Rituale Romanum angegeben sind.(27)

§ 2. Gemäß den Praenotanda(28) desselben Rituale Romanum können die Bischofskonferenzen im Ritus der Krankensegnungen nach vorausge hender Prüfung durch den Heiligen Stuhl die Anpassungen vornehmen, die sie für pastoral angemessen oder eventuell notwendig halten.

Art. 4 - § 1. Der Diözesanbischof(29) hat das Recht, für die eigene Teilkirche gemäß can. 34 CIC Normen für liturgische Heilungsgottesdienste zu erlassen.

§ 2. Jene, die für die Vorbereitung solcher liturgischer Feiern zuständig sind, haben sich bei ihrer Durchführung an die genannten Normen zu halten.

§ 3. Die Erlaubnis für diese Gottesdienste muss ausdrücklich gegeben sein, auch wenn Bischöfe oder Kardinäle sie organisieren oder daran teilnehmen. Wenn ein gerechter und entsprechender Grund vorliegt, hat der Diözesanbischof das Recht, einem anderen Bischof gegenüber ein Verbot auszusprechen.

Art. 5 - § 1. Nicht liturgische Heilungsgebete, die auf Grund ihrer Eigenart von liturgischen Feiern unterschieden werden müssen, sind Zusammenkünfte zum Gebet und zur Lesung des Wortes Gottes, über die der Ortsordinarius gemäß can. 839 § 2 CIC wacht.

§ 2. Es ist sorgfältig zu vermeiden, diese freien, nicht liturgischen Gebete mit liturgischen Gottesdiensten im eigentlichen Sinn zu verwechseln.

§ 3. Es ist darüber hinaus notwendig, darauf zu achten, dass beim Ablauf solcher Feiern - vor allem von Seiten jener, die sie leiten - nicht auf Formen zurückgegriffen wird, die dem Hysterischen, Künstlichen, Theatralischen oder Sensationellen Raum geben.

Art. 6 – Über den Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel, vor allem des Fernsehens, während der liturgischen oder nicht liturgischen Heilungsgebete wacht der Diözesanbischof gemäß can. 823 CIC und den Richtlinien, die von der Kongregation für die Glaubenslehre in der Instruktion vom 30. März 1992(30) erlassen wurden.

Art. 7 - § 1. Unter Beibehaltung der oben angeführten Bestimmungen von Art. 3 und mit Ausnahme der Gottesdienste für die Kranken, die in den liturgischen Büchern vorgesehen sind, dürfen in die Feier der heiligen Eucharistie, der Sakramente und des Stundengebetes keine liturgischen oder nicht liturgischen Heilungsgebete eingefügt werden.

§ 2. Bei den in § 1 erwähnten Feiern besteht die Möglichkeit, in den Fürbitten besondere Gebetsintentionen für die Heilung von Kranken einzufügen, wenn dies vorgesehen ist.

Art. 8 - § 1. Der Dienst des Exorzismus muss gemäß can. 1172 CIC, dem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre vom 29. September 1985(31) und dem Rituale Romanum(32) unter Weisung des Diözesanbischofs ausgeübt werden.

§ 2. Die im Rituale Romanum enthaltenen Exorzismusgebete müssen von den liturgischen und nicht liturgischen Heilungsgottesdiensten unterschieden bleiben.

§ 3. Es ist streng verboten, solche Exorzismusgebete in der Feier der heiligen Messe, der Sakramente oder des Stundengebetes einzufügen.

Art. 9 – Jene, die liturgische oder nicht liturgische Heilungsgottesdienste leiten, müssen sich bemühen, in der Versammlung ein Klima echter Andacht zu bewahren, und die notwendige Klugheit walten lassen, wenn unter den Anwesenden Heilungen erfolgen; nach Beendigung der Feier sollen sie etwaige Zeugnisse mit Einfachheit und Sorgfalt sammeln und der zuständigen kirchlichen Autorität vorlegen.

Art. 10 – Der Diözesanbischof hat pflichtgemäß einzugreifen, wenn bei liturgischen oder nicht liturgischen Heilungsgottesdiensten Missbräuche vorkommen und ein offensichtliches Ärgernis für die Gemeinschaft der Gläubigen vorliegt oder wenn schwerwiegend gegen die liturgischen oder disziplinären Normen verstoßen wird.
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Herr Stickler, wenn Sie die Diskussion ernsthaft verfolgen würden, hätten Sie auch Kenntnis über die Quelle.
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Also, ich bin der Lateinischen Sprache schon mächtig:
"Ex hisce praescriptionibus sequitur ut christifidelibus etiam non liceat adhibere formulam exorcismi contra satanam et angelos apostaticos, excerptam ex illa quae publici iuris facta est iussu summi pontificis Leonis XIII, ac multo minus adhibere textum integrum huius exorcismi. Episcopi hac de re fideles admonere curent in casu necessitatis." …Mehr
Also, ich bin der Lateinischen Sprache schon mächtig:

"Ex hisce praescriptionibus sequitur ut christifidelibus etiam non liceat adhibere formulam exorcismi contra satanam et angelos apostaticos, excerptam ex illa quae publici iuris facta est iussu summi pontificis Leonis XIII, ac multo minus adhibere textum integrum huius exorcismi. Episcopi hac de re fideles admonere curent in casu necessitatis."

Deutsch:
"Als Folge dieser Vorschriften dürfen die Gläubigen den Exorzismus gegen Satan und die rebellierenden Engel nicht benützen, der von dem Exorzismus abgeleitet wurde, der durch Verfügung Papst Leo XIII. öffentliches Recht wurde; und noch weniger dürfen sie den vollständigen Text dieses Exorzismus verwenden. Die Bischöfe sollen den Gläubigen im Bedarfsfall von dieser Vorschrift unterrichten."
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Pius: Nein, den kleinen Exorzismus kann nicht jeder Gläubige beten. (Vgl. Pfr. Sieber).
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Insgesamt weisen die neueren kirchlichen Verfügungen darauf hin, dass vor allem "wilder" Exorzismus eingedämmt werden soll. Das Kirchenrecht widmet dem Thema fast verschämt gerade mal zwei restriktiv formulierte Paragraphen. Und im Katechismus heisst es: "Etwas ganz anderes sind Krankheiten, vor allem psychischer Art; solche zu behandeln ist Sache der ärztlichen Heilkunde. Folglich ist es wichtig …Mehr
Insgesamt weisen die neueren kirchlichen Verfügungen darauf hin, dass vor allem "wilder" Exorzismus eingedämmt werden soll. Das Kirchenrecht widmet dem Thema fast verschämt gerade mal zwei restriktiv formulierte Paragraphen. Und im Katechismus heisst es: "Etwas ganz anderes sind Krankheiten, vor allem psychischer Art; solche zu behandeln ist Sache der ärztlichen Heilkunde. Folglich ist es wichtig, dass man, bevor man einen Exorzismus feiert, sich Gewissheit darüber verschafft, dass es sich wirklich um die Gegenwart des bösen Feindes und nicht um eine Krankheit handelt."
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Elisabeth v. Thüringen:
Privatexorzismus etc. ist etwas ganz anderes als der sog. "Kleine Exorzismus".
Julietta

Exorzismus vor der Abtreibungsklinik

Jacobus:
Ratzinger, Josef / Suenens, Leo:
"Erneuerung und die Mächte der Finsternis", Salzburg 1985Mehr
Jacobus:

Ratzinger, Josef / Suenens, Leo:
"Erneuerung und die Mächte der Finsternis", Salzburg 1985