an Gehsteigberater

Ich schreibe an Gehsteigberater. Mich interessiert nicht nur, was Sie sehen und erlebt haben, sondern ich will wissen, wie wichtig Ihnen das während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene …Mehr
Ich schreibe an Gehsteigberater.
Mich interessiert nicht nur, was Sie sehen und erlebt haben, sondern ich will wissen, wie wichtig Ihnen das während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kind um seiner selbst Willen ist.
Wer ich bin: eine Mutter von 3 Sternenkindern, wobei nur mein 3. Kind würdig = auf einem Friedhof beerdigt wurde.
2000: Seit ich in Pension bin, biete ich Begräbnisbegleitung an mit dem Ziel vorhandenenes zu dokumentieren, aber auch um Verbesserungen anzuregen. Die Begleitung erfolgt in Wien, kostenfrei.
Das Bestattungsrecht ist in jedem Bundesland/ Kanton anders. In D und A geht es um das Gewicht, in der Schweiz um die Länge des verstorbenen Kindes, dem (durch Arzt/ Hebamme) keine Anzeige einer lebend erfolgten Geburt geschrieben wurde.
Achtung: Die Totenbeschau ist der ersten Posten eines Begräbnisses! Nur was der Totenbeschau zugeführt wurde, wird nach Gewicht/ Länge als Fehl- oder Totgeburt definiert, unabhängig vom Geburtsgeschehen.
Der Begriff …Mehr