Story.MZ: Einblicke in ein Krematorium. Krematorium.wie es abläuft dieses schauderhafte Vernichten des menschlichen Leibes. Nur für gute Nerven.More
Story.MZ: Einblicke in ein Krematorium.
Krematorium.wie es abläuft dieses schauderhafte Vernichten des menschlichen Leibes. Nur für gute Nerven.
Krematorium.wie es abläuft dieses schauderhafte Vernichten des menschlichen Leibes. Nur für gute Nerven.
Eugenia-Sarto
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Vielen -Dank! @Hyla ! das gilt auch weiterhin für die traditionstreuen Katholiken. Wenn der Modernismus mal vorbei ist, wird es wieder so sein.
Klingt nüchtern, ist es aber nicht. Es ist ein Schauder-erregender Vorgang, berichten jene, die Einzelheiten der Kremation miterlebt haben.
Kremation: Abscheulicher Mißbrauch (Leo XIII. 1886)
Das Kirchliche Begräbnis nach dem (vorkonziliaren) Kanonischen Recht:
1. Der Kanon 1203/§ 1
Es besteht die Pflicht, die Leichen der verstorbenen Gläubigen zu bestatten. Die Leichenverbrennung wird demnach …More
Klingt nüchtern, ist es aber nicht. Es ist ein Schauder-erregender Vorgang, berichten jene, die Einzelheiten der Kremation miterlebt haben.
Kremation: Abscheulicher Mißbrauch (Leo XIII. 1886)
Das Kirchliche Begräbnis nach dem (vorkonziliaren) Kanonischen Recht:
1. Der Kanon 1203/§ 1
Es besteht die Pflicht, die Leichen der verstorbenen Gläubigen zu bestatten. Die Leichenverbrennung wird demnach verworfen.
2. Der Kanon 1203/ 2
Hat jemand auf irgendeine Weise angeordnet, daß er nach seinem Tod verbrannt werde, so ist es verboten, die Anordnung auszuführen.
3. Der Kanon 1240/§ 1.n.5
Eine kirchliche Beerdigung dürfen die nicht erhalten, die die Verbrennung ihrer Leiche angeordnet haben.
Ja, so war das, als die Kirche noch nicht den Freimaurern unterstand.
Kremation: Abscheulicher Mißbrauch (Leo XIII. 1886)
Das Kirchliche Begräbnis nach dem (vorkonziliaren) Kanonischen Recht:
1. Der Kanon 1203/§ 1
Es besteht die Pflicht, die Leichen der verstorbenen Gläubigen zu bestatten. Die Leichenverbrennung wird demnach verworfen.
2. Der Kanon 1203/ 2
Hat jemand auf irgendeine Weise angeordnet, daß er nach seinem Tod verbrannt werde, so ist es verboten, die Anordnung auszuführen.
3. Der Kanon 1240/§ 1.n.5
Eine kirchliche Beerdigung dürfen die nicht erhalten, die die Verbrennung ihrer Leiche angeordnet haben.
Ja, so war das, als die Kirche noch nicht den Freimaurern unterstand.