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Aus Angst vor der Hölle. Die Sünden aus Angst vor der verdienten Strafe zu bereuen, ist nicht das Ideal. Aber es ist ein guter Anfang.More
Aus Angst vor der Hölle.
Die Sünden aus Angst vor der verdienten Strafe zu bereuen, ist nicht das Ideal. Aber es ist ein guter Anfang.
Kirchentreu
Danke Rübezahl.
Monika Elisabeth
@Rübezahl
vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Vergelts Gott!
😇More
@Rübezahl
vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Vergelts Gott!

😇
Rübezahl
Generell kann man alles beichten.
Auch sogar das, was man schon einmal früher gebeichtet hat, wenn man sich z.B. später im Unklaren darüber ist, ob man es gut oder genau gebeichtet hat. In diesem Fall sagt man das einfach dem Beichtvater dazu.
Wenn man nun etwas beichten will, was schon sehr lange her ist, und was einem z.B. erst gerade wieder eingefallen ist, und einen sehr bedrückt, dann soll …More
Generell kann man alles beichten.

Auch sogar das, was man schon einmal früher gebeichtet hat, wenn man sich z.B. später im Unklaren darüber ist, ob man es gut oder genau gebeichtet hat. In diesem Fall sagt man das einfach dem Beichtvater dazu.

Wenn man nun etwas beichten will, was schon sehr lange her ist, und was einem z.B. erst gerade wieder eingefallen ist, und einen sehr bedrückt, dann soll und kann man das natürlich jetzt beichten. Es ist ganz egal, wie lange etwas zurück liegt.

Oft ist in diesem Zusammenhang auch die persönliche "unangenehme" Frage:

Ich habe vor 15 Jahren etwas getan (noch nicht gebeichtet), von dem ich HEUTE weiß, dass es schwere Sünde gewesen ist. Damals wußte ich das aber nicht.
Habe ich also 15 Jahre lang in schwerer Sünde gelebt?
Die Antwort lautet: nein.
Zur schweren Sünde gehört:
a) eine schwere Angelenheit
b) der freie Wille zu dieser Sünde
c) das Wissen um die Schwere der Tat.

Wenn ich also vor 15 Jahre nicht um die Schwere der Tat wusste, dann war dies damals keine Totsünde und kann es auch heute quasi "nachträglich" NICHT werden.

Nichtsdestotrotz darf (und es ist auch empfehlenswert - schon allein für die Seelenruhe) man diese Sünde heute dann explizit beichten.
Auch hier empfiehlt es sich wieder dem Beichtvater dies zu sagen: also dass es schon lange her war, usw...

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Ein anderer Fall wäre jedoch dieser:

Ich schleppe seit 15 JAhren eine nicht bereute schwere Sünde mit mir herum.
Ich wußte bereits vor 15 Jahren, dass dies eine schwere Sünde war und auch die sonstigen Bedingungen [a) bis c)] waren gegeben.
Aus (falscher) Scham habe ich jedoch bisher diese Sünde nicht bereut.
Trotzdem habe ich aber verscheidene Beichten seitdem abgelegt.

In einem solchen Fall wären alle in der Zwischenzeit abgelegten Beichten ungültig.
Sie müßten, wenn die alte Todsünde nun bereut wird, quasi in Form einer Generalbeichte, nachgeholt, also wiederholt werden.
Hier gilt dann, dass ich nach bestem Wissen all das aufzählen müsste, was mir noch einfällt.
Natürlich würe in so einem Fall eine größere, wohl auch schriftliche, Zeit der Besinnung notwendig.
Hase
@Rübezahl
Vergelt's Gott, jezt versteh ich es! 😇
Monika Elisabeth
Ist es in Ordnung etwas zu beichten, was Jahrzehnte zurück liegt, aber man es trotzdem sehr bereut?
Zum Beispiel wenn man als Kind einen Lutscher gestohlen hat (harmloses Beispiel) und sich als Erwachsener an dieses Unrecht erinnert und es bereut, dann ist es auch in Ordnung das zu beichten, oder?
Rübezahl
Hase,
gut aufgepasst und scharf nachgedacht.
In der Tat ist diese Formulierung schwierig und missverständlich, da sehr kurz.
Man muss das Pferd hier von der anderen Seite aufziehen:
Das "Gegenstück" zur unvollkommenen Reue ist die vollkommene Reue.
Wird im Herzen vollkommene Reue erweckt (in der Regel ja VOR der Beichte), dann sind ab diesem Zeitpunkt alle Sünden - auch alle schweren, die mit …More
Hase,

gut aufgepasst und scharf nachgedacht.

In der Tat ist diese Formulierung schwierig und missverständlich, da sehr kurz.

Man muss das Pferd hier von der anderen Seite aufziehen:

Das "Gegenstück" zur unvollkommenen Reue ist die vollkommene Reue.

Wird im Herzen vollkommene Reue erweckt (in der Regel ja VOR der Beichte), dann sind ab diesem Zeitpunkt alle Sünden - auch alle schweren, die mit vollkommener Reue bereut wurden - bereits vergeben.

Die vollkommene Reue muss jedoch den Vorsatz zur Beichte einschließen.
Würde die vollkommene Reue den Vorsatz zur Beichte nicht einschließen, wäre sie damit ungültig und eben nicht vollkommen.

Nun aber zur unvollkommenen Reue:

Diese Art der Reue tilgt vor der Beichte, also zum Zeitpunkt der Erweckung der Reue, eben keine Todsünde.
Jedoch genügt diese Art der Reue, dass durch die Sakramentale Beichte ansich dann auch die bereuten Todsünden nachgelassen werden.
Hase
Wieso genügt sie nicht, um schwere Sünden zu tilgen, aber für die Beichte? Das ist doch ein Widerspruch, oder?