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Kaiserhymne des Heiliges Römischen Reiches deutscher Nation (962-1806) Der Zeitpunkt der Entstehung der ersten Volkshymne 1797 im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation ist kein Zufall. Er fällt in …Mehr
Kaiserhymne des Heiliges Römischen Reiches deutscher Nation (962-1806)
Der Zeitpunkt der Entstehung der ersten Volkshymne 1797 im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation ist kein Zufall. Er fällt in eine Zeit, als gegen das revolutionäre Frankreich die Koalitionskriege geführt wurden. In diesen Kriegen sah sich das römisch-deutsche Kaisertum durch Frankreich nicht alleine in der herkömmlichen Weise bedroht: das monarchische Prinzip selbst wurde durch das republikanische Frankreich herausgefordert. Daher sah sich das habsburgische Herrscherhaus veranlasst, die Bande zum Volk durch Symbole wie eine zu festlichen Anlässen zu singende Volkshymne zu kräftigen. In diesem Sinne kann die Volkshymne als Gegenentwurf zur Marseillaise verstanden werden.
Es handelt sich um dieselbe Melodie, zu welcher heute die deutsche Nationalhymne "Das Lied der Deutschen" gesungen wird.
1. Gott erhalte Franz, den Kaiser,
Unsern guten Kaiser Franz!
Lange lebe Franz, der Kaiser,
In des Glückes hellstem Glanz!
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Zet.
@pio molaioni
Bin kein Fachhistoriker.
Würde Ihnen aber so antworten: Ein Kaiser kann aus politischen oder sonstigen Gründen die Krone niederlegen, aber er kann nicht einfach ein Reich für erloschen erklären. Krone und Reich sind zusammengehörige, aber verschiedenerlei Dinge.
Das mit der Rechtsnachfolge Österreichs hat mir ein österreichischer Kaiserfan (und studierter Historiker) auch einmal …Mehr
@pio molaioni
Bin kein Fachhistoriker.
Würde Ihnen aber so antworten: Ein Kaiser kann aus politischen oder sonstigen Gründen die Krone niederlegen, aber er kann nicht einfach ein Reich für erloschen erklären. Krone und Reich sind zusammengehörige, aber verschiedenerlei Dinge.
Das mit der Rechtsnachfolge Österreichs hat mir ein österreichischer Kaiserfan (und studierter Historiker) auch einmal gesagt - aber nicht stichhaltig begründet.
Wer in der Rechtsnachfolge steht, muss man mE an den historischen Bruchstellen und Übergängen studieren, anhand des Rechtsstatus und rechtlichen Selbstverständnisses des Heiligen Römischen Reichs und der Nachfolgestaaten, wozu natürlich auch Österreich gehört.
Das hat Hubertus Löwenstein in seiner "Deutschen Geschichte" getan. Für mich als Nichtfachmann las sich das überzeugend.
An Ottov.Freising hatte ich in einem anderen Thread geschrieben:
"In seinem Werk "Deutsche Geschichte" versuchte Prinz Hubertus zu Löwenstein den Nachweis, dass das Heilige Römische Reich nicht untergegangen sei, sondern nur dessen Krone sei von Kaiser Franz II., unter dem Zwang Napoleon Bonapartes, widerrechtlich niedergelegt worden. Er weist das an den einzelnen deutschen Reichsneugründungen nach, die nach ihm nicht Neugründungen, sondern Erneuerungen waren (renovatio imperii Romani, wie schon bei Karl dem Großen) und bei denen jeweils die Rechtsnachfolge des vorhergehenden, immer identischen Reichs angetreten wurde - bis zur Bundesrepublik Deutschland.
Nach Prinz Löwenstein ist die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsnachfolgerin des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation."
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@Bonifatius-Franz
Da haben Sie wohl recht, was die Bundesrepublik angeht.
Wir sind m o r a l i s ch auf den Hund gekommen wir noch nie.
Aber vergessen wir nicht, Kaiser Rotbart lobesam schläft zwar seit über 800 Jahren im Kyffhaeuser, aber irgendwann steht er auf, und dann kracht's!
Bonifatius-Franz
Wenn man sich überlegt, dass der Rechtsnachfolger des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation die so genannte Bundesrepublik Deutschland ist, dann muss man wohl sagen, dass das Heilige Römische Reich ganz schön auf den Hund gekommen ist. Einzig die Melodie seiner Hymne ist noch schön anzuhören.
Galahad
😡 😡 😡 Habt Acht! 😡 😡 😡
Und vielen Dank noch einmal für den Link werter Otto v. Freising. Sehr lesenswert. Habs leider verpaßt eher zu antworten.
Viele Grüße und Gottes Segen,
GalahadMehr
😡 😡 😡 Habt Acht! 😡 😡 😡

Und vielen Dank noch einmal für den Link werter Otto v. Freising. Sehr lesenswert. Habs leider verpaßt eher zu antworten.

Viele Grüße und Gottes Segen,

Galahad
prince0357
Diese Melodie wurde zur Zeit Haydns in Kroatien, einem Kronland Ungarns, als Sakramentslied verwendet. Er stammt ja bekanntlich aus dem heutigen Burgenland, bis 1921 Teil Ungarns, mit einem auch heute noch sehr großen kroatischsprachigen Bevölkerungsteil (insgesamt sind dort Deutsch, Ungarisch, Kroatisch, Roma und Sinti als Amtssprache zugelassen). Weiters kann der lateinische Text des Tantum ergo …Mehr
Diese Melodie wurde zur Zeit Haydns in Kroatien, einem Kronland Ungarns, als Sakramentslied verwendet. Er stammt ja bekanntlich aus dem heutigen Burgenland, bis 1921 Teil Ungarns, mit einem auch heute noch sehr großen kroatischsprachigen Bevölkerungsteil (insgesamt sind dort Deutsch, Ungarisch, Kroatisch, Roma und Sinti als Amtssprache zugelassen). Weiters kann der lateinische Text des Tantum ergo ebenfalls nach der "Kaiserhymne" gesungen werden.