nie wieder
111,5 Tsd.

78 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen: Geht Deutschland wieder in Richtung Euthanasie ?

Dieses Schreiben erhielten alle Abgeordneten des 20. deutschen Bundestages!
Hier die E-Mails-Adressen aller Abgeordneten zum gefälligen Gebrauch!

Initiative "Nie Wieder!"

Postfach 100336, D 69443 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928
E-Mail:info@nachrichten-lebensrecht.eu
- Freiheit ist das Recht, Anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen- (George Orwell, 1903-1950)

Grüß Gott!

Am 6. Juli 2023
werden Sie im Deutschen Bundestag über zwei Gesetzes-Vorschläge diskutieren und voraussichtlich einen dieser Vorschläge zum neuen "Suizid-Gesetz" erheben.
Beobachter gehen davon aus, daß der Gesetzentwurf von Helling-Plahr und Künast angenommen zu werden droht, der sogar noch radikaler ist als der ohnehin schon aus christlicher Sicht abzulehnende Vorschlag von Castellucci (Drucksache 20/904).

Erinnern möchten wir an die Stellungnahme der Bundesärztekammer!

Eine Selbsttötung ist und bleibt,
nach christlicher Überzeugung, immer unerlaubt, wie auch die Suizid-Beihilfe (ob professionell oder nicht) an sich.

Noch so schöne Worte wie "Eigenverantwortung" oder "Selbstbestimmung über seinen eigenen Körper" mögen eine Selbsttötung nicht rechtfertigen.
Zudem wissen Sie ganz genau, daß mit beiden Gesetzesentwürfen der Weg in die Euthanasie geebnet wird.
Doch mit dem "Helling-Plahr/ Künast-Entwurf" wird das Tor nach Auschwitz sofort weit aufgestoßen!

Deutlich sei allen Abgeordneten des 20.Deutschen Bundestages gesagt:
Es gibt Unabstimmbares!

Zur Erinnerung möchten wir Ihnen
einen Auszug aus dem sog. "Hadamar-Urteil" zur Hand geben und Ihnen anraten, keinen dieser "Gesetzentwürfe" zuzustimmen,
es sei denn,
Sie wollen in die deutsche Geschichte als Politiker eingehen, "welcher
einer Gesetzgebung zustimmte, die dem deutschen Volke - 78 Jahre nach Auschwitz - wieder die Euthanasie brachte?"

Oberlandesgericht Frankfurt am 21.3.1947:
"Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht.
Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat...
Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr mit dem Recht gleichzusetzen.
Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.
Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit menschlichen Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben..."


Mit dem "Strom schwimmen" verlangt nichts von Ihnen,
aber "gegen den Strom schwimmen" erfordert Ihren ganzen Mut,
den Sie als gewählter Volksvertreter jedem deutschen Bürger schuldig sind.

Täuscht Euch nicht: Gott läßt seiner nicht spotten!

Danke und freundliche Grüße
Initiative "Nie Wieder"!
(Arbeitskreis § 217 StGB)


gez. Klaus Günter Annen
Immanuel Kant
Vor allen Dingen müssen die Gaskammern auf Cyanid-Rückstände untersucht werden. Der amerikanische Gaskammer-Experte Fred Leuchter hat bei seine Untersuchungen in Auschwitz keine Cyanid-Rückstände gefunden. Professor Faurisson hat behauptet, dass es sich um Luftschutzkeller gehandelt habe, in denen nach dem Krieg Zwischenwände entfernt wurden und man dann gesagt habe : "Das waren die Gaskammern".
Ein weiterer Kommentar von Immanuel Kant
Immanuel Kant
Die Jüdin Gitta Sereny, die in Auschwitz interniert war sagte: "Auschwitz war sicher ein schrecklicher Ort, aber es war kein Vernichtungslager." Auschwitz muss dringend forensisch untersucht werden.
Klaus Elmar Müller
Den Neo-Euthanasiebefürwortern geht es scheinbar um das Wohl des Individuums. Ende der Einsamkeit durch Beseitigung des Einsamen. Ende des Leidens durch Beseitigung des Leidenden. Die "Lösung" ist ebenso radikal wie irrsinnig. Aber ihren Verstand und ihr Gewissen unterwerfen die Abgeordnetem ihrem freien, autonomen Willen, auf den sie stolz sind, zu Unrecht stolz sind, denn sie lassen ihn bequem …Mehr
Den Neo-Euthanasiebefürwortern geht es scheinbar um das Wohl des Individuums. Ende der Einsamkeit durch Beseitigung des Einsamen. Ende des Leidens durch Beseitigung des Leidenden. Die "Lösung" ist ebenso radikal wie irrsinnig. Aber ihren Verstand und ihr Gewissen unterwerfen die Abgeordnetem ihrem freien, autonomen Willen, auf den sie stolz sind, zu Unrecht stolz sind, denn sie lassen ihn bequem von andern bestimmen.
Immanuel Kant
Das warst bestimmt du Hofrat. Du willst nicht, dass die Wahrheit ans Licht kommt.
Immanuel Kant
Wer hat meinen Kommentar entfernt?????????????
viatorem
Den kann nur der Threadersteller, die Administration, oder der Schreiber selbst, löschen.
Herr Konrad
Die Kranken und Behinderten sind ein Milliarden Geschäft für die Pharmalobby und die Caritas. Ein gesunder Mensch bringt kein Geld, ebenso kein Toter. Die Ärzte schauen durch die Finger und verdienen keinen Cent. Außerdem Bestimmt Gott der Herr allein, wann jedes Leben zu ende geht.
Der Hofrat
wofür zahlen sie für die Kranken und Behinderten die endlich weg sollen oder was meinen Sie
Werte
Der Kommentar ist - obwohl zynisch gemeint - immer noch kaum erträglich. "Kranke und Behinderte weg" geht gar nicht. Aber genau das meint @nie wieder
sudetus schönhoff
Und wir zahlen zahlen zahlen