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Corinna 21 - Brief der Rechtsanwältin Beate Bahner zur Verfassungsklage. Dublin IV darf nicht kommen. ———————— Kopiert es und teilt es was das Zeug hält damit es auch der letzte Deutsche kapiert, …Mehr
Corinna 21 - Brief der Rechtsanwältin Beate Bahner zur Verfassungsklage.

Dublin IV darf nicht kommen.
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Kopiert es und teilt es was das Zeug hält damit es auch der letzte Deutsche kapiert, was es mit den 14 Tagen von Merkel auf sich hat !!!!! 🤢 14 Tage bis Dublin IV - oder 14 Tage bis Seehofer wieder umfällt.
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Achtung:
Dublin IV bedeutet u.a.: 250.000 Euro pro Person/Asylant bzw. pro Identität als Lösegeld, wenn man die Zwangszuweisung nicht möchte. Jeder Asylant darf sich sein Wunschland aussuchen.
Bitte teilen Sie das so oft Sie können. Es darf keinen CDU-Politiker mehr geben, der sagen kann, er hätte nicht gewußt, dass und was Frau Merkel da macht!

DEUTSCHLAND WACH AUF !!!!!

Das EU--"Parlament" hat es bereits beschlossen - - In 10 Tagen liegt es nun den EU-Regierungs-Chefs als endgültige Beschluß-Vorlage vor - - Dann ist es sogenanntes "Europäisches Recht" - - Das ist das, was Merkel meinte...
Einige Leser erwarteten eine Erläuterung der folgenden Aussage, die im Anschluß - auf eine zugegebenerweise arg umgangssprachliche Art - gegeben wird:
"Die von Merkel angestrebte europäische Lösung ist schon
EU-Parlaments-Beschluß: Noch mehr Migration nach Deutschland durch sogenannte Ankerpersonen"...
Nun die Erläuterung:

Es gibt bereits eine EU-Lösung der Asylfrage. Sie wurde im EU-Parlament beschlossen - übrigens auch mit den Stimmen der Europa-Abgeordneten der CSU, die sich z.T. anschließend aber davon distanzierten mit der Begründung, sie seien "reingelegt" worden.
Aber etwas Entscheidendes fehlt noch...

Denn der Rat der Regierungs-Chefs der einzelnen EU-Staaten muß noch zustimmen. Das wäre in wenigen Tagen dann das letzte Glied in der Entscheidungs-Kette.
Also: Lediglich der EU-Rat muss noch zustimmen, dann wird Folgendes umgesetzt...

Kernpunkt der Änderungen an der "Dublin III-Verordnung": Nicht mehr das Ersteintrittsland ist für das Asylverfahren zuständig, sondern das EU-Land, das sich der Asylsuchende wünscht. Er muss dazu nur Bindungen zu diesem Land haben oder diese wenigstens behaupten:
"In Berlin lebt der Bruder meines Nachbarn aus meinem Dorf", reicht dazu aus, dass dann Deutschland für Aufnahme und Asylverfahren direkt zuständig ist. Regierungschefs aus Italien, Malta, Spanien und Griechenland werden im Rat der Regierungs-Chefs zustimmen, denn ihre Länder werden damit entlastet.

Ebenfalls zustimmen werden die Staatschefs der östlichen mitteleuropäischen EU-Länder. Die haben kaum bis keine Flüchtlinge aufgenommen und damit auch kaum oder keine Migranten mit echten oder behaupteten "Bindungen" wie Freunde, Angehörige etc.pp...

In 10 Tagen trifft sich Merkel mit den Regierungs-Chefs der EU-Staaten beim EU-Ratstreffen. Und da wird sie wohl vermutlich genau dieses Thema ansprechen und ihre Zustimmung signalisieren bzw. die Zustimmung der anderen einfordern...

Man braucht nicht viel Phantasie um sich vorzustellen, wie viele Menschen dann plötzlich irgendwelche Verwandte, Bekannte oder dergleichen in Deutschland angeblich haben.
Für alle diese Leute ist dann Deutschland zuständig. Asylverfahren, Aufnahme, Taschengeld u.v.m.

Wenn man bedenkt, daß arabische Hochzeiten gerne mal 500 und mehr Gäste aus dem engeren Familien- und Freundeskreis haben oder es auch afrikanische Familien mit mehreren hundert Mitgliedern gibt, kann man sich ausmalen, wie viele noch kommen, wenn schon jetzt mehr als 2 Millionen da sind...
Und mit "Jeder & Jedem", der dann kommt, haben wieder X-Andere eine "Bezugsperson" in Deutschland und darf ebenfalls einreisen.
Das ist das, was Merkel meinte mit "Europäische Lösung" !!!
😡😡😡

Frau Beate Bahner ist eine bekannte Fachautorin und Fachanwältin für Medizinrecht. Sie hat mich gebeten ihr Schreiben vom 07.04.2020 vorzulesen. Diesem Wunsch komme ich hiermit nach. Der Brief ist sehr ausführlich und fasst die einzelnen Kritikpunkte am Vorgehen bei dem Shutdown zusammen. Sie äußert scharfe Kritik an der fehlenden Verhältnismäßigkeit der Massnahmen und stellt fest, dass für die Anordnungen die rechtliche Grundlage fehlt. In Ihrer Ausarbeitung nimmt Sie ausführlich dazu Stellung, warum die von den Landesregierungen, Städten und der Bundesregierung getroffenen Anweisungen, eklatant verfassungswidrig sind. Sie nimmt ausführlich Bezug zu den Verstößen gegen das Grundgesetz, Infektionsschutzgesetzes, Strafgesetzbuch und den Bürgerrechten. In sehr klaren Worten greift Sie die fehlende Verhältnismäßigkeit der getroffenen Massnahmen an. Sie macht klar, dass man nicht 99% der Bevölkerung einsperren darf und kann. Sie erklärt warum die Schließungen von Geschäften nicht rechtmäßig ist. SIe beschäftigt sich mit dem Thema der freien Berufsausübung und berichtet, dass Bussgelder oder Haft bei Menschen, die sich nicht an die Ausgangssperre halten. Rechtswidrig sind. Sie weist darauf hin, dass Diffamierungen und Meldung von Nachbarn eine Rechtswidrigkeit darstellen. Frau Bahner fordert den sofortigen Stop aller Beschränkungen und weist darauf hin, dass sich niemand daran halten muß, da die Vorschriften gegen geltendes Recht verstoßen. Es wird klar gemacht, welche wirkungsvollen Massnahmen möglich sind auch ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen. Sie erläutert die wichtige Rolle der Gesundheitsämter bei der Eindämmung von Epidemien. Frau Bahner erklärt, alle getroffenen Anordnungen seien nicht rechtmässig und von daher unwirksam. Die Anwältin erläutert welche Strafrechtlich relevanten Folgen dies für Politiker oder Ordnungsbehörden wie Polizisten haben könnte. swprs.org/anwaeltin-beate… Das Schreiben stellt die persönliche Rechtsauffassung der Fachanwältin für Medizinrecht dar. Da ich nicht über das entsprechende rechtliche Know-How verfüge, kann ich hier keinen Kommentar abgeben.

EINFACH UNFASSBAR! BRD = Bananen-Republik Deutschland!

Man faßt es nicht! Eine Rechtsanwältin stellt — was ihr legitimes, verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht ist — fünf Eilanträge an das Bundesverfassungsgericht, in denen sie fordert:
1. Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grund-ordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.
2. Der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.
3. Es wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.
4. Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antrag-stellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.
5. Die Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Er-richtung eines diktatorischen Polizeistaats.
6. Es wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtig-ten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2 BVerfGG.
... und heute ist ihre Homepage www.beatebahner.de nicht aufrufbar, sondern man erhält als Resultat:
Forbidden
You don't have permission to access this resource.
Additionally, a 404 Not Found error was encountered while trying to use an ErrorDocument to handle the request.

Ob man die in obigen Eilanträgen vertretenen Rechtsansichten teilt oder nicht, ist irrelevant. Aber diese Vorgangsweise eines vorgeblichen Rechtsstaates auf Basis freiheitlich-demokratischer Rechtsordnung ist schlicht und einfach skandalös. Wenn so etwas in einer diktatorischen Bananenrepublik passiert: nun, da erwartet man nichts Besseres. Aber in Deutschland?!

Diese bestürzende Entlarvung der zunehmenden Transformation Deutschlands von einem Rechts- zu einem Unrechtsstaat fand ich auf Philosophia perennis, wo auch aufgerufen wird, diesen Skandal so weit wie möglich bekannt zu machen.Was hiemit nach unseren Kräften und Möglichkeiten geschieht!

Wehren wir uns gegen die präpotenten Macht»eliten« und ihre verfassungswidrigen Machenschaften!
Rita 3
der helle Wahnsinn
Zweihundert
Werter Gerichtspräsident des Landgerichtes Heidelberg Herr Dr. Brede,
bitte leiten Sie diese meine Strafanzeige mit Strafantrag auf Strafverfolgung an die für politisch motivierte Verbrechen zuständige Schwurgerichts-Strafkammer bzw. die große Strafkammer in Ihrem Hause weiter. Sollte meine o. genannte Anzeige in anderer Schriftform oder an eine andere zuständige Instanz gerichtet werden müssen,…Mehr
Werter Gerichtspräsident des Landgerichtes Heidelberg Herr Dr. Brede,

bitte leiten Sie diese meine Strafanzeige mit Strafantrag auf Strafverfolgung an die für politisch motivierte Verbrechen zuständige Schwurgerichts-Strafkammer bzw. die große Strafkammer in Ihrem Hause weiter. Sollte meine o. genannte Anzeige in anderer Schriftform oder an eine andere zuständige Instanz gerichtet werden müssen, dann informieren Sie mich bitte kurzfristig darüber. Herzlichen Dank!

Hiermit stelle ich Strafanzeige mit Strafantrag auf Strafverfolgung in einem besonders schweren, möglicherweise politisch motivierten Verbrechens - Fall. Das Verbrechen betrifft die aktuell von Unbekannt verfügte Abschaltung der Internet-Domain www.beatebahner.de/, der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, sowie ein strafrechtliches Vorgehen gegen Frau Beate Bahner.

Es geht darum, Gefahr im Verzuge abzuwehren! Es besteht der dringende Tatverdacht, daß mit der Abschaltung dieser Internet-Domain eine gerichtliche Überprüfung der gesetzeswidrigen Handlungen der derzeitigen Bundesregierung sowie eine Information der Öffentlichkeit hierüber unter allen Umständen verhindert werden soll.

Zusätzlich geht die Staatsanwaltschaft unberechtigt gegen Frau RA Bahner vor und schränkt eine Vielzahl ihrer Grundrechte ein!! Das stellt möglicherweise einen Akt von vorsätzlichem Staatsterrorismus gegen ein in Ausübung seiner gesetzlich gebotenen Pflicht befindliches Organ der Rechtspflege dar. Bitte überprüfen Sie die genannten Sachverhalte sowie damit in Zusammenhang stehende Verbrechen gegen die deutsche Bevölkerung.

Bitte machen Sie sich sachkundig, warum von den zuständigen Stellen um alles in der Welt verhindert wird, daß die vorgeblich am Corona-Virus verstorbenen Menschen einer gründlichen Obduktion unterzogen werden!! Genau das ist der "rauchende Colt" im Kriminal-Szenario, das sich hier im Umfeld des RKI, Herrn Dr. Drosten, der WHO, der Bilderberg-Konferenz, Minister Jens Spahn sowie der Bill & Melinda Gates - Stiftung auftut. Eine ganze Reihe involvierter (und eventuell verschworener...) Personen scheint ein unbedingtes Interesse daran zu haben, alle "normalen" Vorgehensweisen im Todesfall in dem derzeit stattfindenden Szenario auf "Teufel komm raus" zu verhindern.

Daß diese Be- und Verhinderung sogar Regierungen, Innenminister, Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Gerichte quasi vor den Augen aller betroffenen Menschen und der Bevölkerung mit einbezieht und offensichtlich "gleichschaltet", ist ein unerhörter Vorgang. Für seine lückenlose Aufklärung wünschen wir Ihnen und Ihren Kollegen - auch im Ausblick auf kommende Generationen - vollen Erfolg!

Es gibt weltweit keine uns bekannte wissenschaftliche Quelle einer ERSTVERÖFFENTLICHUNG eines krankmachenden Virus nach den zwingend vorgeschriebenen Koch - Henle - Postulaten! Diese erfolgen in der Regel in Zeitschriften wie Lancet, nature, Scientific American etc. Im Fall krankmachender Viren wie z.B. HIV, Polio, Vogelgrippe H5N1, Schweinegrippe H1N1, usw. herrscht gähnende Leere...

Ergo ist keinerlei realer Nachweis eines derartigen Virus existent.

Informieren Sie sich auch z. B. beim Molekularbiologen Herrn Dr. rer. nat. Stefan Lanka über diese Zusammenhänge.

Folglich werden alle Shutdown-Zwangsmaßnahmen der Regierungen auf Grundlage von lediglich als Konsens behaupteter Fiktionen mit Gewaltmaßnahmen erzwungen.

Das Internet ist voll mit Alternativen zu dieser Gleichschaltung.
Hier eine Video-Quelle zum Corona Test-Event 201:

www.bitchute.com/video/ZXEXADTN5ddL/

Für Benachrichtigungen benutzen Sie bitte folgende Adresse:

IFR Institut für Freiheit & Recht
Dipl.-Ing. Martin Kramp, Vorstand
St. Jürgen Straße 27
18299 Laage
info@freiheitundrecht.de

Mit freundlichem Gruß
Martin Kramp
5 weitere Kommentare von Zweihundert
Zweihundert
Zweihundert
Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt.
Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben.
Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die …Mehr
Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt.
Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben.
Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat.
Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte.
In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.

Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020 unterstützt und begleitet haben.
Ihre Beate Bahner, Rechtsanwältin

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag
von Beate Bahner ab, Karfreitag, 10. April 2020, 17.30 Uhr
Beate Bahner gibt hiermit ihre Anwaltszulassung zurück
Zur Entscheidung hier klicken
Zweihundert
Zweihundert
Maria Katharina
Das war ja klar. Mit "weltlichen" Mitteln kann man gegen dieses System nichts mehr erreichen. Die Günstlinge des Unteren sitzen ja bereits in allen wichtigen Positionen. Das sollte jetzt aber bitte allen klar sein.
Hier geht nur noch was im verstärkten gemeinsamen Gebet. Sonst ist der Zug schon längst abgefahren. Wir sind ja bereits zu DDR-light - wenn nicht sogar schlimmer - geworden. Schlimmer …Mehr
Das war ja klar. Mit "weltlichen" Mitteln kann man gegen dieses System nichts mehr erreichen. Die Günstlinge des Unteren sitzen ja bereits in allen wichtigen Positionen. Das sollte jetzt aber bitte allen klar sein.
Hier geht nur noch was im verstärkten gemeinsamen Gebet. Sonst ist der Zug schon längst abgefahren. Wir sind ja bereits zu DDR-light - wenn nicht sogar schlimmer - geworden. Schlimmer deshalb, weil jetzt das Böse unter dem Deckmäntelchen des scheinbar Guten verborgen ist. Und nur wenige offenbar in der Lage sind, dies zu durchschauen.
Es werden schon noch viele dahinterkommen, aber dann wird es zu spät sein..
Deshalb wird der HERR auch eingreifen.....
Beten wir für alle Seelen - besonders in diesen heiligen Ostertagen (an denen der Widersacher seinen (kurzen) Triumph feiern kann, erstmalig seit 2000 Jahren die Osterfeierlichkeiten vereitelt zu haben und somit den HERRN erneut zu kreuzigen), dass sie noch gerettet werden können. Denn nicht der Tod des Leibes ist maßgebend, sondern der Tod der Seele!!!!
Zweihundert
Maria Katharina
Für alle mutigen Streiter wie für jene Anwältin erbitte ich Eure Gebete. Nehmt all jene mit in Eure RK hinein.
Gott wird zu SEINER Zeit Gerechtigkeit widerfahren lassen.
Das ist sicher!!!
Zweihundert
Danke, ein ewiges Vergelt's Gott 😘 🔥 🌸 🌺 🌸 💐 🌸 🌺
Zweihundert
Anwältin Beate Bahner: Der Shutdown ist verfassungswidrig und ein Rechtsskandal
Elista teilt das
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171 - kritische Einschätzungen zu Corona.
Virologen schätzen die Gefahr ganz unterschiedlich ein.
Wo liegt wohl die Wahrheit?Mehr
171 - kritische Einschätzungen zu Corona.

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Wo liegt wohl die Wahrheit?