Anbringung von Kreuzen in Schulklassen in Österreich
"Der Heilige Stuhl nimmt davon Kenntnis, daß nach den österreichischen Rechtsvorschriften in allen Klassenräumen der Volks-, Haupt- und Sonderschulen, der polytechnischen Lehrgänge, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung, wenn die Mehrzahl der Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ein Kreuz angebracht wird. Eine Änderung dieses Zustandes wird nicht ohne Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl stattfinden."
www.ris.bka.gv.at/…/1962_273_0.html
www.ris.bka.gv.at/…/1962_273_0.pdf
www.ris.bka.gv.at/…/1962_273_0.html
www.ris.bka.gv.at/…/1962_273_0.pdf