"WENN DER HERR FÜR UNS IST, WER KANN DANN GEGEN UNS SEIN" Röm 8:31
In Saarbrücken unterhält "Pro" Familia neben einer Beratungsstelle e.V. auch ein medizinisches Zentrum gGmbH, in der widerwärtige, illegale Kindestötungen durchgeführt werden. Das BVerfG-urteil von 1993 verlangt eine organisatorische Trennung von eigentlich gefordeter lebensbejahender Beratung und illegaler Kindstötung. Wie kann das gegeben sein, wenn sogar der Briefkasten der gleiche ist? Nichtsdestotrotz stellt sich ein Bündnis für reproduktive Selbstbestimmung gegen die Beschützer des selbstverständlichen Lebensrechtes aller Menschen. Im Aufruf für eine Versammlung gegen die Menschenrechtler mit Zivilcourage ist überdies die "Landeshauptstadt Saarbrücken" aufgeführt (deren Frauenbüro ist Mitglied in dem 2021 gegründeten Antilebens-Bündnis), des Weiteren: "gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben"