Richter: Jüdisches Mädchen (10) darf getauft werden
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Der zuständige Richter in Romford bei London befand, das Kind müsse selbst frei entscheiden können, ob es Christ werden wolle oder nicht. «Dein Vater denkt, dass es für dich jetzt richtig ist, christlich getauft zu werden. Deine Mutter möchte, dass du wartest, bis du älter bist; deshalb haben sie mich gebeten, für sie zu entscheiden. Das ist mein Job», schrieb der Richter in einem Brief an das Mädchen. Das Kind könne umgehend mit dem Taufunterricht beginnen und in die Kirche aufgenommen werden, wenn der betreffende Geistliche meine, dass das Mädchen so weit sei. Dies bedeute nicht, dass es seine jüdische Herkunft verliere, so der Richter.
Der Vater machte dem Bericht zufolge geltend, dass die Familie nie streng nach dem jüdischen Glauben gelebt habe. Weder die Tochter noch ihr jüngerer Bruder seien religiös erzogen worden. Die Tochter habe von sich aus den Lehrer einer Sonntagsschule auf die Möglichkeit einer Taufe angesprochen. Die Mutter hielt laut der Zeitung dagegen, ihr Ex-Mann halte das Mädchen von der Ausübung des jüdischen Glaubens ab. Die Tochter solle frühestens mit 16 über eine Taufe entscheiden. Die Großeltern beschuldigten den Vater, die Tochter zur Aufgabe des Judentums zu nötigen.
Der Richter erklärte, weder die Mutter noch die Großeltern zeigten irgendein Bemühen, nach dem Kindeswohl zu entscheiden. Ein Rabbiner, der in einer schriftlichen Stellungnahme einen Religionswechsel als unnatürlich für die Seele des Kindes bezeichnet habe, habe keinen stichhaltigen Beitrag zur Sache geliefert.