Sonderregelung des Papstes für die Absolution von der Sünde der Abtreibung
Im Heiligen Jahr, welches am 8. Dez. beginnt, will Papst Franziskus es den Priestern ermöglichen, die mit der Exkommunikation (latae sententiae) belegte Sünde der Abtreibung im Sakrament der Buße zu vergeben.
Vgl. dazu:
www.kath.net/news/51881
www.katholisches.info/…/will-papst-fran…
Da ich kein Kirchenrechtler und auch kein Fachmann für solche Themen bin, darf ich mir als Laie einmal die Frage erlauben: Wie soll es jemandem, der eine Abtreibung begangen, bzw. sie unterstützt oder an ihr mitgewirkt hat, nach diesem Heiligen Jahr möglich sein, nach aufrichtiger Reue und in der entsprechenden Bußgesinnung seine Sünde(n) zu beichten und damit zum Empfang der Hl. Kommunion zugelassen zu werden, wenn diese Regelung nicht mehr, zumindestens nicht mehr in diesem Maße, gelten sollte?
Ehrlich gesagt, habe ich die "Vorgeschichte", so wie sie bisher praktiziert wurde, nicht gekannt, wobei ich als normaler Katholik wohl nicht der einzige bin. Im Zusammenhang damit könnte man auch wiederholt die (Nicht-)Zulassung von Wiederverheirateten zur Beichte und damit zum Empfang des Sakramentes der Hl. Eucharistie diskutieren, aber dies würde in diesem Zusammenhang den Rahmen wohl etwas sprengen.
Meine Frage:
Habe ich in den oben zitierten Artikeln etwas falsch verstanden? Wie denken andere darüber?
![🥴](/emoji/f09fa5b4)
Vgl. dazu:
www.kath.net/news/51881
www.katholisches.info/…/will-papst-fran…
Da ich kein Kirchenrechtler und auch kein Fachmann für solche Themen bin, darf ich mir als Laie einmal die Frage erlauben: Wie soll es jemandem, der eine Abtreibung begangen, bzw. sie unterstützt oder an ihr mitgewirkt hat, nach diesem Heiligen Jahr möglich sein, nach aufrichtiger Reue und in der entsprechenden Bußgesinnung seine Sünde(n) zu beichten und damit zum Empfang der Hl. Kommunion zugelassen zu werden, wenn diese Regelung nicht mehr, zumindestens nicht mehr in diesem Maße, gelten sollte?
Ehrlich gesagt, habe ich die "Vorgeschichte", so wie sie bisher praktiziert wurde, nicht gekannt, wobei ich als normaler Katholik wohl nicht der einzige bin. Im Zusammenhang damit könnte man auch wiederholt die (Nicht-)Zulassung von Wiederverheirateten zur Beichte und damit zum Empfang des Sakramentes der Hl. Eucharistie diskutieren, aber dies würde in diesem Zusammenhang den Rahmen wohl etwas sprengen.
Meine Frage:
Habe ich in den oben zitierten Artikeln etwas falsch verstanden? Wie denken andere darüber?