HOMOEHE: Erzbischof Haas streicht Gottesdienst mit Abgeordneten/Zürcher Synodalrat bietet "Messe" an

HOMOEHE: Erzbischof Haas streicht Gottesdienst mit Abgeordneten/

Nach Haas' Absage: Zürcher Synodalrat bietet dem Liechtensteiner Landtag "Messe" an - kath.ch am 15.12.22

Treue zu den 10 Geboten
(Auszug)

...Auch in diesem Amtsblatt wird erneut meine öffentliche Erklärung betreffend die im liechtensteinischen Landtag vorgebrachte Motion zur Einführung der «Ehe für alle» abgedruckt. Meine kirchenamtliche Klarstellung, welche auf den lehramtlichen «Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen», herausgegeben von der römischen Glaubenskongregation, beruht und nicht einfach einer Privatmeinung entspringt, hat offenbar im Liechtensteiner Landtag, dessen Mitglieder samt und sonders der katholischen Kirche angehören, nicht die erhoffte Wirkung erzielt. Grossmehrheitlich wurde – trotz und entgegen vernunftgemässen und gesetzesrelevanten Vorgaben – die Motion zur Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage an die Regierung überwiesen, also für die Einführung dieser sowohl dem natürlichen Empfinden, dem vernunftgemässen Naturrecht wie insbesondere dem christlichen Verständnis des Menschen, wie es der göttlichen Schöpfungsordnung entspricht, widersprechende Pseudo-Ehe votiert.

Konsequenterweise sehe ich daher den Zeitpunkt für gekommen, von dem sogenannten Heilig-Geist-Amt zur Eröffnung der Landtagssessionen abzusehen, da eine solche liturgische Feier im Hinblick auf das parlamentarische Verhalten der weit überwiegenden Mehrzahl unserer Landtagsabgeordneten in einer wesentlichen Angelegenheit der christlichen Ethik keinen Sinn mehr ergibt. Hier zeigt sich einmal mehr, wie notwendig es im Sinne der religiösen Glaubwürdigkeit ist, jeder Form einer öffentlichen bzw. institutionellen kirchlichen Verbrämung zu wehren und eine solche zu vermeiden. Ein stets gültiges Prinzip lautet nämlich: Wehret den Anfängen! Die Folgen sittlichen Fchlverhaltens sind erfahrungsgemäss katastrophal. Die Einführung der sogenannten «Ehe für alle» mit all den damit verbundenen Auswüchsen wird nicht zuletzt auch im erzieherischen Bereich zu einem moralischen Dammbruch führen, wie dies bereits in verschiedenen Ländern festzustellen ist, wo die Gender- und LGBT-Propaganda bis in die Schulen hinein gelangt ist.

Die rechtliche Gleichstellung einer Lebenspartnerschaft, wie sie mit dem Begriff «Ehe für alle» verstanden wird, mit dem der menschlichen Natur entsprechenden Institut der Ehe, die unter Getauften sogar zur Würde eines Sakramentes erhoben ist, widerspricht zudem den christlichen Grundlagen der liechtensteinischen Landesverfassung (vgl. etwa LV Art. 14, Art. 15, Art. 16, Art. 37, Art. 38, Art. 54). Es sollte auch nicht in Vergessenheit geraten, was Fürst Johann II. bei der Sanktion der Verfassung in einem Schreiben vom 2. Oktober 1921, welches dem Original der Verfassungsurkunde beigeheftet wurde, festgehalten hat:

«Indem Ich diesem Beschlusse Meine landesherrliche Sanktion erteile, spreche Ich den innigen Wunsch und die Hoffnung aus, dass ebenso, wie die Vertreter Meines Volkes sich in der Schaffung dieses so bedeutsamen Gesetzgebungswerkes ohne Unterschied der Partei einträchtig zusammengefunden haben, auch fürderhin der Geist gleicher Eintracht die Bevölkerung Meines Landes in friedlicher Arbeit zum dauernden Wohle des Ganzen und aller seiner Teile vereinige und aus dem altbewährten, auch weiter zu pflegenden Zusammenarbeiten von Staat und Kirche unter Gottes Schutz auch auf dem Boden des neuen Staatsgrundgesetzes Meinem Volke und Meinem Lande neues Heil und reicher Segen erblühe.»

Wenn vor gut einem Jahr das 100-Jahr-Jubiläum unserer Landesverfassung gefeiert wurde, dann sollte bei einem solchen Gedenken gerade dieses grundlegende Bekenntnis des damaligen Landesfürsten nicht fehlen.

Nun bleibt mir noch, einen kurzen Gedanken zu den kommenden Festtagen und zum Jahreswechsel anzufügen –und dies im Rückblick auf das 25-jährige Bestehen unseres Erzbistums. Dieses kleine Jubiläum wollte ich ohne grosses äusseres Aufsehen, aber in grosser innerer Dankbarkeit am Hochfest unseres heiligen Landespatrons Luzius, am 2. Dezember 2022, in der Kathedrale von Vaduz feiern. Es war für mich und alle Anwesenden eine besondere Gnadenstunde. Im Blick auf das Jesuskind in der Krippe und auf alle, die um den neugeborenen Retter der Welt versammelt sind, wünsche ich uns allen eine segensreiche Weihnachtszeit und ein gottgefälliges neues Jahr. Möge uns Maria, die Mutter des Herrn, alle Gnaden und Wohltaten am Throne Gottes erbitten, derer wir in unserer sorgenvollen Zeit besonders bedürfen. Im Vertrauen auf die göttliche Vorsehung hegen wir stets Zuversicht und Hoffnung in unseren Herzen.

Schellenberg, 10. Dezember 2022

Gedenktag Unserer Lieben Frau von Loreto

Wolfgang Haas

Erzbischof von Vaduz»


Das «Wort des Erzbischofs» ist im «Vobiscum: Amtsblatt für das Erzbistum Vaduz» erschienen.

JA zur Homoehe! Auf Facebook lädt der Zürcher Synodalrat Martin Stewen die Abgeordneten nach Zürich ein: «Zelebranten stehen zur Verfügung.»

«Wenn die liechtensteinischen Abgeordneten bereit sind, die Eröffnung ihres Landtages ausserhalb ihres Landes zu feiern, sind sie zum ‘Heilig-Geist-Amt’ in der Mutterkirche Zürichs, der Pfarrkirche St. Peter und Paul zu Zürich-Aussersihl, herzlich willkommen. Zelebranten stehen zur Verfügung.»

Martin Stewen ist Priester des Bistums Chur und Synodalrat in Zürich. Er setzt sich für LGBTQ-Anliegen ein. Er reagiert auf «Facebook» auf die Nachricht, dass Erzbischof Wolfgang Haas das «Heilig-Geist-Amt zur Eröffnung der Landtagssessionen» abgesagt hat. Als Grund nannte der Erzbischof von Vaduz die geplante Einführung der «Ehe für alle» in Liechtenstein.

Bereits im Juni hatte Erzbischof Wolfgang Haas ein Mittagessen mit dem Vorsteher der Gemeinde Schaan, Daniel Hilti, abgesagt, weil in Schaan die erste Pride des Fürstentums Liechtenstein stattgefunden hatte. (rr)

Quellen:


Erzbischof Wolfgang Haas streicht Gottesdienst mit Abgeordneten – kath.ch

Nach Haas' Absage – Zürcher Synodalrat bietet dem Liechtensteiner Landtag Exil an – kath.ch
Rest Armee teilt das
27
Heiliger Josef teilt das
702
Aquila
Russisches Parlament stimmte für ein Gesetzespaket, das LGBT-„Propaganda“ verbietet
Das russische Unterhaus des Parlaments stimmte einstimmig dafür, ein Gesetzespaket zu verabschieden, das sowohl Jugendliche als auch Erwachsene ansprechen wird. Es verbietet die „Propaganda“ von LGBT, Pädophilie und Geschlechtsumwandlung in Russland. Die in dritter Lesung angenommenen Rechtsvorschriften betreffen …
Mehr
Russisches Parlament stimmte für ein Gesetzespaket, das LGBT-„Propaganda“ verbietet

Das russische Unterhaus des Parlaments stimmte einstimmig dafür, ein Gesetzespaket zu verabschieden, das sowohl Jugendliche als auch Erwachsene ansprechen wird. Es verbietet die „Propaganda“ von LGBT, Pädophilie und Geschlechtsumwandlung in Russland. Die in dritter Lesung angenommenen Rechtsvorschriften betreffen sowohl Werbung, Bücher, Filme als auch audiovisuelle Dienste. Sobald die Gesetze in Kraft treten, wird es verboten sein, Filme zu zeigen, die „nichttraditionelle“ sexuelle Beziehungen und Vorlieben sowie Geschlechtsumwandlung fördern.

Hohe Geldstrafen

Ein Verstoß gegen das Gesetz führt zu einer hohen Geldstrafe. Einzelpersonen müssen Geldstrafen von bis zu 400.000 Rubel (6500.-EUR), juristische Personen bis zu fünf Millionen Rubel (8000.-EUR) für „LGBT-Propaganda zahlen. Ausländer können auch bis zu 15 Tagen Verwaltungshaft oder Abschiebung verurteilt werden.

Die Strafverfolgung wegen Förderung von Pädophilie wird mit einer Geldstrafe von bis zu 800.000 Rubel (12.700.-EUR) für Einzelpersonen und bis zu zehn Millionen Rubel (160.000.-EUR) für Organisationen belegt.
Ausländische Bürger können auch aus Russland ausgewiesen werden: Sollten Informationen über „nicht-traditionelle“ sexuelle Beziehungen und Vorlieben unter Minderjährigen verbreitet werden, oder wenn diese den Anlass zu einer Geschlechtsumwandlung bieten, können Einzelpersonen mit einer Geldstrafe von bis zu 200 Tausend Rubel (3.200.-EUR) und juristischen Personen mit einer Geldstrafe von bis zu 4 Millionen Rubel (63.600.-EUR) belegt werden.

Mit der Überwachung der Beschränkungen wurde die russische Massenmedien- und Telekommunikationsinspektion (Roskomnadzor) beauftragt:


„Es ist verboten, nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen zu fördern.

Die Entscheidung schützt unsere Kinder, die Zukunft unseres Landes, vor der Dunkelheit, die von den Vereinigten Staaten und den europäischen Staaten verbreitet wird.

Wir haben unsere eigenen Traditionen und Werte… Vielen Dank!“


- sagte einer der Mitverfasser der Änderungsanträge, Wjatscheslaw Vologyin, gleichzeitig Sprecher der Staatsduma (Unterhaus des Parlaments).
Stelzer
Hurra ein Tapferer
Gertrud von Helfta
Gottes Segen diesem treuen Hirten.