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Vatikan erkennt neue Medienorganisation nicht als katholisch an

(gloria.tv/ KNA) Der Vatikan verweigert der neu gegründeten «Internationalen Organisation der Katholiken in den Medien» (ICOM) die Anerkennung als kirchliche Vereinigung nach kanonischem Recht. Der päpstliche Medienrat und der päpstliche Laienrat missbilligten die Gründung der ICOM, heißt es in einem Schreiben der Kurienbehörden, dessen Wortlaut am Dienstag in Rom bekannt wurde. Der Vatikan erkenne die Organisation, die sich mit dem Wort «katholisch» bezeichne, nicht an.

Die ICOM war im April als Nachfolgeorganisation der «Weltunion der katholischen Presse» (UCIP) gegründet worden, nachdem der Laienrat dieser im März die kirchenrechtliche Anerkennung als katholische Vereinigung entzogen und ihr untersagt hatte, weiter das Wort «katholisch» im Namen zu führen. Als Grund dafür nannte die Kurienbehörde damals mangelnde Transparenz und Klarheit in der Vereinsführung sowie Verstöße gegen die eigenen Statuten. Der aus Österreich stammende UCIP-Präsident Bernhard Sassmann war daraufhin von seinem Amt zurückgetreten.

Der Vatikan wirft der ICOM vor, sich «unrechtmäßig des intellektuellen, ökonomischen und historischen Erbes der UCIP» bemächtigt zu haben. Gleiches gelte für deren Logo sowie deren Internetseite. Für November ist die erste Vollversammlung der ICOM vorgesehen.

Zugleich kündigten die päpstlichen Räte an, nach neuen möglichen Formen eines Zusammenschlusses für jene Journalisten zu suchen, «die in Gemeinschaft mit der katholischen Kirche bleiben wollen». Die UCIP-Mitglieder lobt das Schreiben für ihren «guten Dienst», den diese in den vergangenen Jahren geleistet hätten. Der Vatikan ruft die Journalisten und Medienschaffenden auf, sich weiter für die Verkündigung der christlichen Botschaft in der Medienwelt einzusetzen.

Das katholische Kirchenrecht sieht vor, dass sich jeder öffentliche kirchliche Verein auf internationaler und gesamtkirchlicher Ebene, der im Namen der Kirche tätig sein will, nur mit Zustimmung des Heiligen Stuhls «katholisch» nennen darf. Die Statuten eines solchen Vereins müssen den Vorgaben des kanonischen Rechts entsprechen.