Aachener Weihbischof Bündgens wegen Veruntreuung verurteilt Da Herr Weihbischof (der zu früherer Zeit übrigens auch eine Weile als Spiritual und zudem als Geistlicher Begleiter tätig gewesen ist) inzwischen schon 66 Jahre alt ist, wurde das Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Kerpen bis hin zur erst nun eintretenden Rechtskräftigkeit des Strafbefehls, durch den er vorbestraft ist, erfolgreich …Mehr
Aachener Weihbischof Bündgens wegen Veruntreuung verurteilt Da Herr Weihbischof (der zu früherer Zeit übrigens auch eine Weile als Spiritual und zudem als Geistlicher Begleiter tätig gewesen ist) inzwischen schon 66 Jahre alt ist, wurde das Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Kerpen bis hin zur erst nun eintretenden Rechtskräftigkeit des Strafbefehls, durch den er vorbestraft ist, erfolgreich so lange herausgezögert, bis das für Bischöfe in Deutschland regelmäßig 67 Jahre betragende Pensionierungsalter nahezu erreicht ist. Was soll das kirchenrechtliche Verfahren noch Einschneidendes bringen? Ob nicht wohl bis zum endgültigen Ende der Unschuldsvermutung, also dem Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls, die nicht unüppige Vergütung weiter an ihn geflossen sein dürfte?!? Und die Ruhestandsbezüge dürften ihm gewiss kaum moderater ausfallen, selbst wenn der empörte Bischof Dr. Dieser ihm laut Presse einen freiwilligen Rücktritt nahegelegt hat.
Aachener Weihbischof Bündgens wegen Veruntreuung verurteilt
Der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens ist wegen Untreue in drei Fällen rechtskräftig verurteilt. Der Geistliche nahm seinen Einspruch …
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Tribunusplebis teilt das
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Aachener Weihbischof Bündgens wegen Veruntreuung verurteilt Da Herr Weihbischof (der zu früherer Zeit übrigens auch eine Weile als Spiritual und zudem als Geistlicher Begleiter tätig gewesen ist) inzwischen schon 66 Jahre alt ist, wurde das Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Kerpen bis hin zur erst nun eintretenden Rechtskräftigkeit des Strafbefehls, durch den er vorbestraft ist, erfolgreich …Mehr
Aachener Weihbischof Bündgens wegen Veruntreuung verurteilt Da Herr Weihbischof (der zu früherer Zeit übrigens auch eine Weile als Spiritual und zudem als Geistlicher Begleiter tätig gewesen ist) inzwischen schon 66 Jahre alt ist, wurde das Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Kerpen bis hin zur erst nun eintretenden Rechtskräftigkeit des Strafbefehls, durch den er vorbestraft ist, erfolgreich so lange herausgezögert, bis das für Bischöfe in Deutschland regelmäßig 67 Jahre betragende Pensionierungsalter nahezu erreicht ist. Was soll das kirchenrechtliche Verfahren noch Einschneidendes bringen? Ob nicht wohl bis zum endgültigen Ende der Unschuldsvermutung, also dem Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls, die nicht unüppige Vergütung weiter an ihn geflossen sein dürfte?!? Und die Ruhestandsbezüge dürften ihm gewiss kaum moderater ausfallen, selbst wenn der empörte Bischof Dr. Dieser ihm laut Presse einen freiwilligen Rücktritt nahegelegt hat.
Jan Kanty Lipski
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Ach nö ...