GOTT, O GOTT! Pornorechte für Kinder - kein Scherz, jetzt!
Pornorechte für Kinder - kein Scherz, jetzt!mehr Rechte für Kinder.
Die UN-Kinderrechtskonvention, so das Kinderhilfswerk, gelte in Deutschland seit 1992 – aber vollständig umgesetzt sei sie, lt. eigener Aussage, immer noch nicht. Insbesondere bei Entscheidungen von Rechtssprechung sollen die Rechte der Kinder und Jugendlichen noch viel zu wenig Berücksichtigung finden.
(Anm. v. m: .... die Rechte der Kinder und Jugendlichen noch viel zu wenig Berücksichtigung gefunden haben.)
Dabei startete bereits im Jahr 2007 ein breites
„Aktionsbündnis Kinderrechte“ – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland - die Kampagne Kinderrechte ins Grundgesetz.
Das klingt erstmal nachvollziehbar und gut und die meisten meiner Leser und alle Eltern werden dem zustimmen.
Ich habe recherchiert (Quellen siehe beigefügte Links weiter unten) und in zwei Blog-Beiträgen veröffentlicht, dass die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA),
die WHO und die sogenannte
Kinderrechts-Organisation UNICEF
einen Schwerpunkt auf Frühsexualisierung junger bis jüngster Kinder legt.
Die WHO fordert in Kooperation mit der BZgA in einem „Leitfaden“ für Pädagogen, für die Altersgruppe 0-4 Jahre die
Förderung „Frühkindlicher Masturbation“ unter „pädagogischer Anleitung“
und die Kinderrechtsorganisation UNICEF, den
Freien Zugang zu Pornografie für alle Altersgruppen, also Pornorechte für Kinder.
Ich habe mir das nicht aus den Fingern gesogen, sondern kann alles anhand von offiziellen Quellen belegen (siehe beigefügte Links weiter unten).
Wie sehen diese Kinderrechte aus und welche Rechte neben den Pflichten haben Eltern?
„Eine Änderung des Grundgesetzes“,
so die Verlautbarung des Kinderhilfswerkes, „würde deutlich machen, dass die im Artikel 6 verankerten Befugnisse der Eltern gegenüber ihren Kindern vor allem das Recht der Kinder auf Erziehung und Pflege sichern sollen.
Eltern müssen bei der Ausübung ihres Rechtes mit abnehmender Bedürftigkeit und wachsender Einsichtsfähigkeit der Kinder deren Rechte berücksichtigen, sie als eigenständige Persönlichkeiten wahrnehmen und sie an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligen.“
Nur, dass die Rechte von Kindern im Grundgesetz, im Strafgesetzbuch, im Bürgerlichen Gesetzbuch und im gesamtgesellschaftlichen Konsens ausreichend Berücksichtigung finden.
Warum also dieses Engagement bezüglich weiterer Kinderrechte und was hätten die zur Folge?
Grundsätzlich läuft es im Umkehrschluss darauf hinaus, Elternrechte komplett abzuschaffen; daraus ergibt sich z.B. folgendes Szenario:
Angenommen, Eltern sehen für eine bestimmte Impfung keine Notwendigkeit für ihr Kind. Dann kann das Kind die Eltern verklagen, ist das Kind noch klein, übernimmt das der Staat. Eine Behörde, in dem Fall befindet das Jugend,- oder Gesundheitsamt, die Impfung sei notwendig und verklagt dann stellvertretend für das Kind dessen Eltern; bedeutet, die Eltern werden komplett entmündigt, zu reinen Zeugungsmaschinen und Versorger degradiert. Wird dem nicht nachgegeben, wird das Kind den Eltern entzogen; im Extremfall sogar, wenn Eltern sich weigern, ihren Kindern pornographisches Material zum Konsum zur Verfügung zu stellen. Inobhutnahmen durch Mitarbeiter des Jugendamtes ohne Gefahr in Verzug, mangelhafte Familiengutachten und alles andere als sorgfältig arbeitende Richter sind vor deutschen Familiengerichten bereits jetzt keine Seltenheit, aber in Zukunft würden Willkür Tür und Tor geöffnet; und genau genommen wäre das dann keine Willkür mehr, weil es eine gesetzliche Grundlage dafür gäbe.
Aus Erziehungsberechtigten werden schlussendlich bloße Zeugungs- und Erziehungsverpflichtete, mit Betonung auf „Pflicht“!
_
#ThomasSonnabend
Quellen:
Leitfaden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): g0tt-0-g0tt.blogspot.com/…21/06/fruhkindliche-masturbation-altersgruppe.html
Studie der UNICEF g0tt-0-g0tt.blogspot.com/2021/07/die-unicef-fordert-freien-zugang-zu.html
Sonnabend am Montag, August 02, 2021
Quelle :
(Anm. v. m.: Absätze und Texthervorhebungen zu mir)