1. Der Woelki hat im Dom zu Köln nach islamischen Recht nur noch ein geduldetes Gastrecht;
2. nachdem er zugelassen hat, einer Muslima zu erlauben im Hohen Dom zu Köln bei einem (?) Hl. Messopfer im NOM eine islamische Bitte an Allah und an Mohamed zu richten, wurde der Dom entsühnt und ist nunmehr eine Moschee;
3. wer mit dem Islam im Handel steht muß sich auch deren Geschäftsbedingungen ansehen …Mehr
1. Der Woelki hat im Dom zu Köln nach islamischen Recht nur noch ein geduldetes Gastrecht;
2. nachdem er zugelassen hat, einer Muslima zu erlauben im Hohen Dom zu Köln bei einem (?) Hl. Messopfer im NOM eine islamische Bitte an Allah und an Mohamed zu richten, wurde der Dom entsühnt und ist nunmehr eine Moschee;
3. wer mit dem Islam im Handel steht muß sich auch deren Geschäftsbedingungen ansehen und sich daran halten;
4. sobald der Islam in Köln größer wird und man einen noch größere Moschee benötigt, werden ihm seine Glaubensbrüder das Nutzungsrecht entziehen, so ist das eben und die Rechtsgelehrten des Islam vergessen nichts,