Josef P.
21,9 Tsd.

Ministerielle Antwort auf "Offenen Brief" zur Petition "Ja zur Abschaffung der eugenischen Indikation"

Auf meinen „Offenen Brief“ erhielt ich ein mit 3. 6. 2015 amtssigniertes Schreiben des Gesundheitsministeriums folgenden Inhalts:

„Petition ‚Ja zur Abschaffung der eugenischen Indikation‘

Sehr geehrter Herr Dr. Preßlmayer!

Das Bundesministerium für Gesundheit bestätigt den Erhalt sowie die Kenntnisnahme Ihres neuerlichen Schreibens an Bundesministerin Dr.in Sabine Oberhauser, MAS.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bundesministerin:

Mag. Elisabeth Gneisz“

Somit war die Bundesministerin nicht Willens oder in der Lage, ihre zuvor abgegebenen substanzlosen Plattitüden einer am Stammtisch der Befürworter der „Fristenlösung“ geläufigen Argumentation für die Beibehaltung einer millionenfach an den ungeborenen Kindern vollzogenen Tötungs-Ideologie zu verteidigen und zu untermauern. Unverfroren und ohne Scham bedient sich das Gesundheitsministerium einer mit der NS-Diktion verwandten euphemistischen Terminologie, indem es die Tötung ungeborener Menschen als „Eugenische“- oder „embryopathische Indikation“ bezeichnet und rechtfertigt. Dieser zuvor vom Ministerium abgegebene und nun in einer verharrenden Paralyse bestätigte historische Versuch einer Rechtfertigung der Vernichtung ungeborener Kinder aus „eugenischen“, somit „erbgesundheitlichen“ oder auch nur „embryopathischen“, somit allgemein krankheitlichen Gründen, womit der Kreis der zu tötenden Menschen weit über den aus „erbgesundheitlichen“ Gründen liquidierten menschlichen Individuen hinaus reicht, ist hiermit dokumentiert. Während die Tötung von Menschen aus „eugenischen“, somit „erbgesundheitlichen“ oder überhaupt „embryopathischen“, also allgemein krankheitlichen Gründen mit dem Terminus „Indikation“, Duden: „(aus bestimmten medizinischen, eugenischen, ethischen oder sozialen Erwägungen anzunehmendes) Angezeigtsein eines Schwangerschaftsabbruchs“ wenigstens eine Scheinbegründung bemüht wird, gibt es für die millionenfache Massenvernichtung der ungeborenen Kinder durch die „Fristen(End)-Lösung“ ohne Indikation (allein in Österreich rund 3 Millionen Opfer) keinerlei medizinisches „Angezeigtsein“. Hier ist das „Angezeigtsein“ einer Tötung der Willkür mannigfacher lebensräuberischer Motive unterworfen, welche der Staat der oft dazu genötigten tötenden Mutter zubilligt.
Josef P.
St. Richard: Der Punkt ist, dass die Massenvernichtung ungeborener Kinder bei den Sozialisten als „Leistungsgeschehen“ (früherer „Gesundheits“-Minister Alois Stöger) gilt und jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt.
Die „christliche“ ÖVP macht seit Jahrzehnten mit. Während in Deutschland Abtreibung wenigstens ein „Unrecht“ ist, wird in Österreich und in Medien wie „Arte“ der Slogan: „Abtreibung ist …Mehr
St. Richard: Der Punkt ist, dass die Massenvernichtung ungeborener Kinder bei den Sozialisten als „Leistungsgeschehen“ (früherer „Gesundheits“-Minister Alois Stöger) gilt und jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt.

Die „christliche“ ÖVP macht seit Jahrzehnten mit. Während in Deutschland Abtreibung wenigstens ein „Unrecht“ ist, wird in Österreich und in Medien wie „Arte“ der Slogan: „Abtreibung ist ein Menschenrecht“ propagiert! „Abtreibung raus aus dem Strafrecht“ ist die gewissenlose Devise von radikalen Feministinnen und Abtreibern wie Dr. Fiala.

Selbst in der Kirche darf die „Aktion Leben“ die „Fristenregelung“ propagieren und in etwa jeder zweiten Kirche ihre Werbematerialien auslegen. Die Bischöfe sind resistent gegen jegliche Beschwerden, im Gegenteil es kommt zu laufenden Kniefällen und Lobes-Hymnen für die „Aktion Leben“.

Für die Petition „kath-prolife.at“, die auch auf den neuen Papst Franziskus erweitert wurde, fehlen nur mehr rund 30 Unterstützungen auf das 4-stellige Ergebnis von 1.000 Befürwortern! Unterstützt bitte diese Petititon „Katholiken Pro-Life statt Pro- Choice“ (kath-prolife.at), die Befürworter der „Fristen (End)-Lösung“ dürfen sich nicht weiter in der Kirche ausbreiten!
St.Richard
Frage: Es müsste doch möglich sein, eine(n) PolitikerIn wegen des Deliktes des Mordes anzuzeigen. Ging so etwas schon einmal zum BGH in Österreich oder nach Den Haag? Ist nur eine Frage, denn das Leben steht ja als gegen fest, in dem Moment nach der Zeugung. Hat sich jemals ein RA in letzter Konsequenz und Instanz damit beschäftigt? LG und einen Gott gesegneten Wochenbeginn allen Glorianern.
Richard