Ministerielle Antwort auf "Offenen Brief" zur Petition "Ja zur Abschaffung der eugenischen Indikation"
Auf meinen „Offenen Brief“ erhielt ich ein mit 3. 6. 2015 amtssigniertes Schreiben des Gesundheitsministeriums folgenden Inhalts:
„Petition ‚Ja zur Abschaffung der eugenischen Indikation‘
Sehr geehrter Herr Dr. Preßlmayer!
Das Bundesministerium für Gesundheit bestätigt den Erhalt sowie die Kenntnisnahme Ihres neuerlichen Schreibens an Bundesministerin Dr.in Sabine Oberhauser, MAS.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
Mag. Elisabeth Gneisz“
Somit war die Bundesministerin nicht Willens oder in der Lage, ihre zuvor abgegebenen substanzlosen Plattitüden einer am Stammtisch der Befürworter der „Fristenlösung“ geläufigen Argumentation für die Beibehaltung einer millionenfach an den ungeborenen Kindern vollzogenen Tötungs-Ideologie zu verteidigen und zu untermauern. Unverfroren und ohne Scham bedient sich das Gesundheitsministerium einer mit der NS-Diktion verwandten euphemistischen Terminologie, indem es die Tötung ungeborener Menschen als „Eugenische“- oder „embryopathische Indikation“ bezeichnet und rechtfertigt. Dieser zuvor vom Ministerium abgegebene und nun in einer verharrenden Paralyse bestätigte historische Versuch einer Rechtfertigung der Vernichtung ungeborener Kinder aus „eugenischen“, somit „erbgesundheitlichen“ oder auch nur „embryopathischen“, somit allgemein krankheitlichen Gründen, womit der Kreis der zu tötenden Menschen weit über den aus „erbgesundheitlichen“ Gründen liquidierten menschlichen Individuen hinaus reicht, ist hiermit dokumentiert. Während die Tötung von Menschen aus „eugenischen“, somit „erbgesundheitlichen“ oder überhaupt „embryopathischen“, also allgemein krankheitlichen Gründen mit dem Terminus „Indikation“, Duden: „(aus bestimmten medizinischen, eugenischen, ethischen oder sozialen Erwägungen anzunehmendes) Angezeigtsein eines Schwangerschaftsabbruchs“ wenigstens eine Scheinbegründung bemüht wird, gibt es für die millionenfache Massenvernichtung der ungeborenen Kinder durch die „Fristen(End)-Lösung“ ohne Indikation (allein in Österreich rund 3 Millionen Opfer) keinerlei medizinisches „Angezeigtsein“. Hier ist das „Angezeigtsein“ einer Tötung der Willkür mannigfacher lebensräuberischer Motive unterworfen, welche der Staat der oft dazu genötigten tötenden Mutter zubilligt.
„Petition ‚Ja zur Abschaffung der eugenischen Indikation‘
Sehr geehrter Herr Dr. Preßlmayer!
Das Bundesministerium für Gesundheit bestätigt den Erhalt sowie die Kenntnisnahme Ihres neuerlichen Schreibens an Bundesministerin Dr.in Sabine Oberhauser, MAS.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
Mag. Elisabeth Gneisz“
Somit war die Bundesministerin nicht Willens oder in der Lage, ihre zuvor abgegebenen substanzlosen Plattitüden einer am Stammtisch der Befürworter der „Fristenlösung“ geläufigen Argumentation für die Beibehaltung einer millionenfach an den ungeborenen Kindern vollzogenen Tötungs-Ideologie zu verteidigen und zu untermauern. Unverfroren und ohne Scham bedient sich das Gesundheitsministerium einer mit der NS-Diktion verwandten euphemistischen Terminologie, indem es die Tötung ungeborener Menschen als „Eugenische“- oder „embryopathische Indikation“ bezeichnet und rechtfertigt. Dieser zuvor vom Ministerium abgegebene und nun in einer verharrenden Paralyse bestätigte historische Versuch einer Rechtfertigung der Vernichtung ungeborener Kinder aus „eugenischen“, somit „erbgesundheitlichen“ oder auch nur „embryopathischen“, somit allgemein krankheitlichen Gründen, womit der Kreis der zu tötenden Menschen weit über den aus „erbgesundheitlichen“ Gründen liquidierten menschlichen Individuen hinaus reicht, ist hiermit dokumentiert. Während die Tötung von Menschen aus „eugenischen“, somit „erbgesundheitlichen“ oder überhaupt „embryopathischen“, also allgemein krankheitlichen Gründen mit dem Terminus „Indikation“, Duden: „(aus bestimmten medizinischen, eugenischen, ethischen oder sozialen Erwägungen anzunehmendes) Angezeigtsein eines Schwangerschaftsabbruchs“ wenigstens eine Scheinbegründung bemüht wird, gibt es für die millionenfache Massenvernichtung der ungeborenen Kinder durch die „Fristen(End)-Lösung“ ohne Indikation (allein in Österreich rund 3 Millionen Opfer) keinerlei medizinisches „Angezeigtsein“. Hier ist das „Angezeigtsein“ einer Tötung der Willkür mannigfacher lebensräuberischer Motive unterworfen, welche der Staat der oft dazu genötigten tötenden Mutter zubilligt.