Italien: Eigener kirchlicher Ritus für Feuerbestattung
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Voraussetzung für eine kirchliche Bestattung sei jedoch, dass die Asche nicht verstreut werde, berichtete die Tageszeitung «Avvenire» (Samstag), die von den italienischen Bischöfen herausgegeben wird. Nicht mehr erlaubt ist künftig der in einigen Regionen Italiens noch verbreitete Brauch, die Totenmesse im Haus des Verstorbenen zu halten.
Das katholische Kirchenrecht von 1983 empfiehlt eine Erdbestattung «nachdrücklich». Es verbietet jedoch die Feuerbestattung nicht, es sei denn die Wahl ist durch Gründe motiviert, «die der christlichen Glaubenslehre widersprechen». In Deutschland und Österreich haben Gläubige, die ihren Leichnam zur Einäscherung bestimmt haben, schon seit längerem das Recht auf eine kirchliche Begräbnisfeier.