Gericht: Religiöse Gründe rechtfertigen keine Schulverweigerung

(gloria.tv/ KNA) Ein Elternpaar, das aus religiösen Gründen den Schulbesuch seiner beiden Kinder verweigert hatte, hat vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Richter wiesen nach einem am Mittwoch in Köln bekannt gewordenen Urteil den Einspruch der Eltern gegen eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz zurück.

Die Ablehnung staatlicher Lehrpläne aus religiösen Gründen rechtfertige keine allgemeine Schulverweigerung, so die Richter. Ein Konflikt zwischen Glaubensfreiheit und Erziehungsrecht von Eltern einerseits und staatlichem Erziehungsauftrag könne nur durch eine Befreiung von einzelnen Schulveranstaltungen gelöst werden. Das Paar aus dem Raum Bonn wollte ein Bußgeld nicht zahlen, dass ihm 2010 auferlegt worden war, weil die damals acht und zehn Jahre alten Kinder nicht am Schulunterricht teilgenommen hatten.

Die Eltern hatten nach Angaben des Gerichts argumentiert, die gesetzliche Schulpflicht verstoße gegen die Neutralitätspflicht des Staates. Zudem seien die eingesetzten Schulmittel wissenschaftlich unkorrekt und der Unterricht neomarxistisch angelegt. Er ziele darauf ab, die Eltern-Kind-Beziehung zu zerstören und christliche Werte aus der Gesellschaft zu entfernen.

Dem war bereits das Amtsgericht Köln in einem früheren Urteil nicht gefolgt. Stattdessen stellte das Gericht fest, dass die Ausübung des elterlichen Erziehungsrechts der staatlichen Überwachung unterliege.
Auch unterstehe das Schulwesen der staatlichen Aufsicht. Es bleibe den Eltern unbenommen, im außerschulischen Bereich für einen etwaigen Ausgleich zu sorgen.

Dem Antrag auf Rechtsbeschwerde gegen dieses Urteil gab das OLG nicht statt. Eine Revision gegen den Beschluss ist nicht möglich. Das OLG verwies darauf, dass beide Kinder inzwischen eine Realschule besuchen. (Az: 1 RBs 308/12)
TomLuka
@gerdich: eine Spur von Sarkasmus?
😈
gerdich
Religiöse Gründe rechtfertigen keine Schulverweigerung.
Schliesslich ist der Mensch für den Staat da und nicht der Staat für den Menschen.
Religion und Gott sind für den Menschen wichtig. Der Staat kommt besser zurecht, wenn er Gott und den Menschen ausschaltet. Gott und Mensch beschränken den Staat nur.Mehr
Religiöse Gründe rechtfertigen keine Schulverweigerung.

Schliesslich ist der Mensch für den Staat da und nicht der Staat für den Menschen.

Religion und Gott sind für den Menschen wichtig. Der Staat kommt besser zurecht, wenn er Gott und den Menschen ausschaltet. Gott und Mensch beschränken den Staat nur.
alfons maria stickler
Welche Gründe rechtfertigen dann eine Schulverweigerung?
Bonifatius-Franz
Man muss heutzutage sehr viel für Ausgleich sorgen. Jeden Tag, wenn die Kinder aus der Schule kommen, muss man sie fragen, was sie gelernt haben. Da gibt es fast immer Korrekturbedarf. Das ist kaum besser als zu Zeiten der Zone. Schwierig ist es dabei die Balance zu bewahren, einerseits den Respekt vor dem Lehrer zu erhalten und andererseits den Vorrang der elterlichen Lehrstoffvermittlung vor der …Mehr
Man muss heutzutage sehr viel für Ausgleich sorgen. Jeden Tag, wenn die Kinder aus der Schule kommen, muss man sie fragen, was sie gelernt haben. Da gibt es fast immer Korrekturbedarf. Das ist kaum besser als zu Zeiten der Zone. Schwierig ist es dabei die Balance zu bewahren, einerseits den Respekt vor dem Lehrer zu erhalten und andererseits den Vorrang der elterlichen Lehrstoffvermittlung vor der schulischen ganz klar zu betonen.
POS
Erklärung "Dignitatis humanae":
5. Einer jeden Familie, die ja eine Gesellschaft eigenen und ursprünglichen Rechtes ist, steht das Recht zu, ihr häusliches religiöses Leben unter der Leitung der Eltern in Freiheit zu ordnen. Die Eltern haben das Recht, die Art der religiösen Erziehung ihrer Kinder gemäß ihrer eigenen religiösen Überzeugung zu bestimmen. Daher muß von seiten der staatlichen Gewalt …Mehr
Erklärung "Dignitatis humanae":

5. Einer jeden Familie, die ja eine Gesellschaft eigenen und ursprünglichen Rechtes ist, steht das Recht zu, ihr häusliches religiöses Leben unter der Leitung der Eltern in Freiheit zu ordnen. Die Eltern haben das Recht, die Art der religiösen Erziehung ihrer Kinder gemäß ihrer eigenen religiösen Überzeugung zu bestimmen. Daher muß von seiten der staatlichen Gewalt das Recht der Eltern anerkannt werden, in wahrer Freiheit Schulen und andere Erziehungseinrichtungen zu wählen, und aufgrund dieser Wahlfreiheit dürfen ihnen weder direkt noch indirekt irgendwelche ungerechten Lasten auferlegt werden. Außerdem werden die Rechte der Eltern verletzt, wenn die Kinder gezwungen werden, einen Schulunterricht zu besuchen, der der religiösen Überzeugung der Eltern nicht entspricht, oder wenn nur eine einzige Erziehungsform für alle verpflichtend gemacht wird, bei der die religiöse Ausbildung völlig ausgeschlossen ist.
Monika Elisabeth
Scheinbar sind unsere Gerichte schon gar nicht mehr im Bilde über das Erbe der Dichter und Denker, denn wie hieß es doch schon immer? Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.
Sollen die hierfür zuständigen Richter und Anwälte einmal versuchen, ihren Kindern (sofern sie welche haben) etwas, das sie durch (nach wie vor) einer Autoritätsperson beigebracht bekamen, aus den Köpfen zu streichen …Mehr
Scheinbar sind unsere Gerichte schon gar nicht mehr im Bilde über das Erbe der Dichter und Denker, denn wie hieß es doch schon immer? Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.

Sollen die hierfür zuständigen Richter und Anwälte einmal versuchen, ihren Kindern (sofern sie welche haben) etwas, das sie durch (nach wie vor) einer Autoritätsperson beigebracht bekamen, aus den Köpfen zu streichen. Viel Spaß damit.
Monika Elisabeth
"Es bleibe den Eltern unbenommen, im außerschulischen Bereich für einen etwaigen Ausgleich zu sorgen."
Diese Aussage strotzt nur so vor Zynismus. Ein Gericht sollte es zu vermeiden wissen, sich unseriös und zynisch zu äußern.
Allein, dass ein Ausgleich nötig ist - und das ist er fast in jeder Schule - sollte zu Denken geben. Der Staat darf nicht hergehen und den Schülern etwas vom Pferd erzählen …Mehr
"Es bleibe den Eltern unbenommen, im außerschulischen Bereich für einen etwaigen Ausgleich zu sorgen."

Diese Aussage strotzt nur so vor Zynismus. Ein Gericht sollte es zu vermeiden wissen, sich unseriös und zynisch zu äußern.

Allein, dass ein Ausgleich nötig ist - und das ist er fast in jeder Schule - sollte zu Denken geben. Der Staat darf nicht hergehen und den Schülern etwas vom Pferd erzählen, um nachher zu sagen: "so, liebe Eltern, jetzt biegt das mal wieder gerade, wenn es euch nicht passt. Gerne habe ich euch die Suppe eingebrockt, jetzt löffelt sie gefälligst aus!"

Einfach ungeheuerlich. So ein Verhalten lässt auf hochmütige Süffisanz schließen.
Blaues Licht
Eltern: "Zudem seien die eingesetzten Schulmittel wissenschaftlich unkorrekt…"
Gericht: "Es bleibe den Eltern unbenommen, im außerschulischen Bereich für einen etwaigen Ausgleich zu sorgen."
Das Absurde an diesem Urteil ist: Es ist wissenschaftlich unkorrekt - wohl, weil die Richter auch mal in der Schule waren. 😁
Die Argumentation des Gerichtes, es wird den Eltern zugestanden, die etwaigen Fehler …Mehr
Eltern: "Zudem seien die eingesetzten Schulmittel wissenschaftlich unkorrekt…"

Gericht: "Es bleibe den Eltern unbenommen, im außerschulischen Bereich für einen etwaigen Ausgleich zu sorgen."

Das Absurde an diesem Urteil ist: Es ist wissenschaftlich unkorrekt - wohl, weil die Richter auch mal in der Schule waren. 😁

Die Argumentation des Gerichtes, es wird den Eltern zugestanden, die etwaigen Fehler (Ausgleich), die die Kinder in der Schule vermittelt bekommen zu beheben, ist wissenschaftlich nicht haltbar.

Umso öfter man einen Fehler vermittelt bekommt, umso schwieriger ist es, ihn zu beheben. Da man den Fehler korrigieren muss, ohne den Fehler zu wiederholen, da durch die Wiederholung sich der Fehler immer mehr einprägt und das auflösen des Fehlers somit schwieriger wird.

Als Beispiel: Das Kind hört einmal einen Fehler, um diesen Fehler zu korrigieren, muss man mindestens 2mal eine gegenteilige Aussage treffen, ohne den Fehler selbst zu wiederholen, um den gelernten Fehler richtigstellen zu können. Ein Ausgleichen wie das Gericht es formuliert, funktioniert nur, wenn man den Fehler nicht wiederholt bei der Richtigstellung. Wiederholt man den Fehler und stellt ihn dann richtig, überwiegt immer noch der Fehler und zu einem Ausgleich wird es nie kommen.

Soweit die derzeitigen Erkenntnisse der Neurowissenschaft. 🚬
Galahad
Na ja der Staat hat ein (Mit-) Erziehungsrecht, denke ich, wenn er zum GUTEN das heißt auf den Herrn Jesus Christus hin erzieht (u.a. daher spricht der Heilige Vater auch von einer chr. Seele Europas denke ich und mahnt den Bezug zu Gott immer wieder an.). Da dies heute aber nicht mehr der Fall ist, sondern, wie ich meine eher das Gegenteil, ist solch ein Recht nicht mehr legitimierbar. Ist zumindest …Mehr
Na ja der Staat hat ein (Mit-) Erziehungsrecht, denke ich, wenn er zum GUTEN das heißt auf den Herrn Jesus Christus hin erzieht (u.a. daher spricht der Heilige Vater auch von einer chr. Seele Europas denke ich und mahnt den Bezug zu Gott immer wieder an.). Da dies heute aber nicht mehr der Fall ist, sondern, wie ich meine eher das Gegenteil, ist solch ein Recht nicht mehr legitimierbar. Ist zumindest meine Ansicht.

@MisterX
@In viel zu vielen Fällen stellt Schule schlicht Kindeswohlgefährdung dar. Ökonomisch und praxeologisch kann dies nicht verwundern. Es handelt sich um ein Monopol, es ist planwirtschaftlich organisiert und bevorschriftet.

Eben. Genauso ist es. Und genau deswegen muß etwas getan werden. 👍 👏
😇 🙏 🙏 🙏 😇
Galahad
Sich für die, lange überfällige Abschaffung des deutschen Schulzwanges und verantwortungsvoll, christliche und integere Erziehung unserer Kinder und Jugend einzusetzen, ist meiner Ansicht nach heute ein wichtiger Auftrag, sogar ökumensicher Natur!
Bsp.: Links (Hausunterricht):
www.hausunterricht.org/index.html
www.homeschooling.de/index.htm
www.homeschooling.de/rechtslage.htm
www.netzwerk-…Mehr
Sich für die, lange überfällige Abschaffung des deutschen Schulzwanges und verantwortungsvoll, christliche und integere Erziehung unserer Kinder und Jugend einzusetzen, ist meiner Ansicht nach heute ein wichtiger Auftrag, sogar ökumensicher Natur!

Bsp.: Links (Hausunterricht):

www.hausunterricht.org/index.html

www.homeschooling.de/index.htm

www.homeschooling.de/rechtslage.htm

www.netzwerk-bildungsfreiheit.de

www.homeschool.de

www.leben-ohne-schule.de