<<Ohne Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen künftig nur noch Mitglieder der "institutionalisierten" Presse und des Rundfunks, also beispielsweise fest angestellte Fotografen, solche Bilder anfertigen und veröffentlichen. Freie Fotografen, Blogger oder auch
Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen , (Erstkommunionen, Prozessionen etc...
![🥴](/emoji/f09fa5b4)
)– was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Dabei müssen die Fotos nicht einmal auf Plattformen wie Instagram oder Facebook veröffentlicht werden. Schon die Aufnahme zählt als Datenerhebung und fällt damit unter die DSGVO. Der Datenschutzrechtler David Seiler aus Cottbus erklärt: "Das Fotografieren einer Person stellt eine Erhebung personenbezogener Daten dar: wie die Person aussieht, Alter, Geschlecht, Rasse, Ort und Datum der Aufnahme, Umstände der Aufnahme wie zum Beispiel Besuch einer Veranstaltung, Zusammensein mit anderen Personen etc." <<