Gotteslästerungs-Anklagen gegen KunstwerkeKünstler der Gruppe
SPUR wurden in der Bundesrepublik Deutschland der 1960er Jahre wegen Gotteslästerung angeklagt.
Das Theaterstück „Maria-Syndrom“ von
Michael Schmidt-Salomon wurde in Deutschland 1994 verboten.
Es wurde 2004 der Künstlerin
Dorota Nieznalska in Danzig verboten, einen Penis im Zusammenhang mit einem
Kruzifix zu zeigen. Die Installation hieß
Passion (polnisch:
Pasja). Insbesondere im konservativ-katholisch geprägten Polen gehen Politik und Rechtsprechung vergleichsweise rigide mit Kunstwerken um, die sich kritisch oder abfällig mit katholischen Glaubensinhalten auseinandersetzen. Hier handelte es sich allerdings – im Gegensatz zu den Diskussionen um „Das Gesicht Mohammeds“ – um Vorgänge, die auf dem Territorium eines stark christlich geprägten Landes selbst gesetzt wurden, und nicht in einem anderen Kulturkreis.
In Kassel wurden von christlichen Extremisten gegen eine Ausstellung von
Gerhard Haderer Bombenandrohungen ausgesprochen. Er hatte Jesus Christus als "Kiffer" gezeichnet. Haderer wurde auch wegen blasphemischer Karikaturen in Griechenland in Abwesenheit zu sieben Monaten Haft verurteilt, später jedoch freigesprochen.
Die Popmusikerin
Madonna ließ sich während der Bühnenshow eines Live-Konzerts 2006 „ans Kreuz nageln“ und stieß damit auf heftige Kritik bei Kirchenvertretern und Christen. Die Staatsanwaltschaft verwies jedoch darauf, dass Anzeigen wegen Blasphemie nicht zu einer Verurteilung führen würden.