Warum Information erlaubt, aber Werbung für Abtreibung weiter verboten bleiben sollte

Lauf Auffassung von Kinderabtreiberin Kristina Hänel, den Feministinnen und etlichen linken Genossen wurde nur informiert und nicht geworben. Warum dann der Hinweis, das eine Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld mitzubringen sei?
Es wird von den Lebensfeinden gelogen, daß sich die Balken biegen ... und nicht wenige Abgeordnete machen mit.
Als Beweis stehen Ihnen die Dokumente am Ende des Beitrages zur Verfügung.
Was können wir noch von demokratisch gewählten Volksvertretern erwarten, die auch bereit sind, ihre möglichen zukünftigen Wähler dem Abtreibungshenker zu überlassen?
Hier unser Brief an alle Abgeordnete:
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Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Seit über einem Jahr vergeht kaum ein Tag, an dem nicht etwas über den § 219a StGB (Werbung für Abtreibung) in den Medien zu lesen ist.
In der heutigen Bundestagssitzung werden Sie sich unter ZP13 mit dem Antrag der FDP befassen müssen:
"219a StGB unverzüglich streichen - Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen" (Drucksache 19/6425).

Aus diesem Anlaß haben wir uns entschlossen, Ihnen folgendes mitzuteilen:
Feministische Frauenverbände und auch politische Parteien versuchen seit Monaten, ihre ideologisch geprägten Vorstellungen in die Öffentlichkeit und ins Parlament zu tragen. Heute findet auf Antrag der FDP ein weiterer Versuch statt, den § 219a StGB zu streichen.

Wir anerkennen natürlich die demokratischen parlamentarichen Regeln, die angewendet werden, um ein Gesetz zu schaffen oder auch außer Kraft zu setzen.

Befremdlich wird es dann, wenn Parlamentarier sich die Falsch-Informationen von feministischen Gruppen in der Causa § 219a StGB / Kristina Hänel zu eigen machen, diese weiter verbreiten und somit die Bürger nicht objektiv aufklären, sondern bewußt täuschen, um Ihre Vorstellung zum §219a durchzusetzen.
Es ist fatal:
Immer und immer wieder hieß es: "Abtreibungsmediziner werden kriminalisiert", "Ärzte machten sich strafbar, wenn sie über Abtreibung informierten"; "Frauen finden keinen Abtreibungsarzt", "Frauen finden kaum noch sachliche Informationen über Abtreibung", "Abtreibungs-gegner überhäuften die Abtreibungsärzte mit Strafanzeigen" uvm.

Dass viele dieser haltlosen Anschuldigungen ihren Ursprung bei der angezeigten Abtreibungsärztin Kristina Hänel und den mit ihr streitenden feministischen Gruppen haben, ist vielleicht nur wenigen Abgeordneten bekannt, obwohl diese Argumente genutzt wurden ...das ist verwerflich.
Man sprach so lange von Information, die dem Mediziner zu geben verboten sei statt von Werbung und behauptete hartnäckig, Kindsabtreiberin Kristina Hänel habe nur informiert und wurde deshalb bestraft.
Bewußt wird und wurde verschwiegen, daß diese Ärztin vorsätzlich und im Wiederholungsfalle gegen den § 219a verstoßen und nicht nur informiert hatte.Wohlwollende Einstellungsangebote der Staatsan-waltschaft lehnte Hänel ab.

An dieser Stelle möchten wir aufgrund eigener Erfahrung anmerken, daß den Staatsanwaltschaften konkrete Fachinformationen der Abtreibungsmediziner niemals interessierte und es in keinem unserer gestellten Anzeigen deshalb zu einer Strafverfolgung kam.

Kolja Schwartz aus der ARD-Rechtsredaktion bestätigt dies ebenfalls in einem heute erschienen Beitrag auf www.Tagesschau.de eindringlich:

Frage:
"Ist jede sachliche Information zu Schwangerschaftsabbrüchen strafbar?"

Antwort:

"Nein, sachliche Information ist möglich und erlaubt. Auch Ärzten. Sie darf nur nicht mit der Auskunft verbunden werden, dass man selbst gegen Geld Schwangerschaftsabbrüche anbietet."

Warum den §219a StGB löschen oder ändern?

Fällt oder ändert sich der § 219a StGB, bricht ein Stützpfeiler des Schutzkonzepts für ungeborene Kinder weg und dies hat Auswirkungen auf den § 218 StGB sowie in Folge auf 216 StGB und auch 211 StGB.

Wollen Sie wirklich 73 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen das Grundrecht auf Leben in Frage stellen?
Weinheim, den 13. Dezember 2018
"Initiative Nie Wieder!"
gez. Klaus Günter Annen
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Hier die Beweise, daß es sich um Werbung und nicht um allegmeine Fachinformation handelte:
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