Die Urheber des Leidens Christi nach Thomas von Aquin

Die Urheber des Leidens Christi nach Thomas von Aquin

Wenn wir nach den Urhebern des Leidens und des Todes des göttlichen Erlösers fragen, und dabei die geschichtlichen Tatsachen ins Auge fassen; so sehen wir Juden und Heiden sich wider den gemeinsamen Erlöser erheben, um ihn und sein Werk gewaltsam aus der Menschheit hinauszuwerfen, und von dem Erdboden für immer verschwinden zu machen.

Wir sehen da einerseits, wie von diesen Menschen das größte aller Verbrechen, der Gottesmord verübt wird; andererseits, wie Gott im gleichen Augenblick aus demselben Verbrechen die Erlösung der ganzen Menschheit und auch dieser Menschen hervorbringt; wie diese Menschen, während sie die schwerste Schuld auf sich laden, in der Hand Gottes zum Werkzeug werden, für die Schulden aller Menschen und auch für alle ihre Schulden die vollste Genugtuung zu Stande zu bringen; wir sehen da, wie diese Menschen, während sie das Lamm Gottes mit sakrilegischen Händen schlachten, das Versöhnungs- und Befreiungsopfer für das ganze Menschengeschlecht und auch für sich selbst schlachten.

Im allgemeinen ist Genugtuung ein Teil der Tugend der Buße und bedeutet Wiedergutmachung eines einem anderen zugefügten Unrechtes (Catechismus Rom. II 5, 62), sei es am Eigentum (sachlich), sei es an der Ehre (persönlich). Gott gegenüber ist sie Wiedergutmachung des ihm durch die Sünde zugefügten Unrechtes. Der Mensch hätte nie dieses Unrecht gutmachen können. Daher hat der Sohn Gottes stellvertretende Genugtuung geleistet (Erlösung). Damit diese objektive Genugtuung uns zuteil werde, müssen wir sie uns subjektiv aneignen. Gott verlangt, daß auch wir mit Christus Genugtuung leisten, d.h. Werke freiwilliger Buße auf uns nehmen durch Pflichterfüllung, Werke der Liebe, Gebet, Selbstverleugnung, Geduld im Leiden. Indem wir die Heilsbedingung erfüllen, wodurch die Sünde von uns genommen wird, entgehen wir der ewigen Strafe. Doch bleibt in der Regel eine zeitliche für diese Welt oder das Fegefeuer zurück. Dies ist die dogmatische Grundlage der Lehre der Kirche von der menschlichen Genugtuung (Trident., Sess. VI, can. 30: Denzinger 840; Sess. XIV, can. 13 u. 15: Denzinger 923 u. 925; cap. 8: Denzinger 904). Sie hat ihre Stütze in der Hl. Schrift. Diese erzählt Beispiele der notwendigen Genugtuung nach der Vergebung der Sünden; vgl. für Adam Gn 3,17f; für Moses Nm 20,12; für David 2. Kg. 12,13; für das ganze Volk Israel Ex 32,14. Der Heiland fordert seine Jünger zu seiner Nachfolge, zu Werken der Buße und Selbstverleugnung öfters auf. Paulus verlangt, wir sollen an unserem Fleisch (Durch Selbstentsagung) ersetzen, was noch mangelt an den Leiden Christi (Kol. 1,24; vgl. 1. Kor. 5,5; 9,27; 2. Kor. 7,10). Die Tradition bezeugt dieses Glaubens-Bewußtsein der Kirche vor allem durch die frühchristliche Bußdisziplin, die nicht bloß die Sühnung des der Gemeinde gegebenen Ärgernisses bezweckte oder die zur Wiederaufnahme in die Kirchen-Gemeinschaft vorgeschriebene Bedingung war, sondern auch Nachlassung der Sünden-Strafen vor Gott beabsichtigte (vgl. Cyprian, Ep. 18,20,55,64; Augustinus, InJo 49,24 u.a.). Dem widerspricht der Satz der Reformatoren, Lebensbesserung sei die einzige Genugtuung (Trid., Sess. XIV, can. 13), alle Strafen hätten nur medizinellen, nicht auch vindikativen Zweck. Wäre dem so, dann müßten die Reformatoren mit den zeitlichen auch die ewigen Strafe in Abrede stellen (vgl. A. Möhler, Symbolik §33), wie auch wirklich die neueren Sekten (besonders Adventisten) diese Folgerung zogen. Bei der zeitlichen Strafe durchdringen sich Gottes Güte und Gerechtigkeit in der Bestimmung des medizinellen wie auch des vindikativen Charakters der Strafe (Trid., Sess. XIV, cap. 8).

Buße (mhd. Buosse, von baß=gut; poenitentia). Begriff. Buße ist zunächst eine Tugend, bestehend in Abscheu und Schmerz über die begangenen Sünden mit der Absicht, sie zu beseitigen. Der vorzüglichste Akt dieser Tugend ist die Reue, die sich nach außen kund gibt besonders durch Bekenntnis und Genugtuung. Im Alten Bund verschiedentlich vorgebildet, sicher aber als Tugend gefordert, wird die Buße im Neuen Bund auch Sakrament, dessen Teile die Reue (mit Vorsatz), Beichte, Genugtuung und Lossprechung bilden. Buße als Tugend und als Sakrament sind also im Gnadengesetz des Neuen Bundes so miteinander verbunden, daß die Tugend der Buße nur in der Verbindung mit dem Sakrament rechtfertigt (selbst der höchste Akt der Tugend der Buße, die vollkommene Reue, rechtfertigt nur in Verbindung mit dem Verlangen nach dem Sakrament), und andererseits das Sakrament ohne bestimmte Bußakte nicht zustande kommt.

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