Maria Magdalena
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Ungültiger Rücktritt von Benedikt XVI.: Antrag an das Vatikangericht

Artikel von Andrea Cionci, Libero Quotidiano vom 11. Juni 2024

Ungültiger Rücktritt von Benedikt XVI.: Antrag an das Vatikang · Sfero

Dimissioni nulle di Benedetto XVI: istanza al Tribunale vaticano – Libero Quotidiano

Elf Jahre voller Zweifel, Auseinandersetzungen und Querelen über die Legalität der letzten päpstlichen Nachfolge sind vielleicht etwas zu viel.

Es ist die „Magna Quaestio“, über die seit jenem 11. Februar 2013 debattiert wird, dem Tag, an dem Papst Benedikt XVI. - laut der Mainstream-Vulgata - mit der berühmten Declaratio zurücktrat.

So reichte am Donnerstagmorgen des 6. Juni 2024 der Autor über seinen Anwalt beim Gerichtshof des Staates Vatikanstadt einen „Antrag auf Anerkennung der Nichtigkeit der Abdankung von Papst Benedikt XVI.“ ein. Gemäß den „Rechten und Pflichten“ der Gläubigen kann nämlich jeder Getaufte bei dem zuständigen kirchlichen Gericht legitime Anträge auf Klärung stellen.

Diese Entscheidung wurde gewiss nicht leichten Herzens getroffen: Vier Jahre mit Untersuchungen (900 Artikel, 800 Podcasts, ein Bestseller - "Der Ratzinger-Code" - mit 20.000 verkauften Exemplaren, 120 Vorträge) waren nötig, um das Thema vollständig zu erfassen und in Teamarbeit ein 100-seitiges Dossier zu erstellen, an dem fünf Juristen, darunter zwei Kanonisten, beteiligt waren.

Der Dozent für Kanonisches Recht, Don Stefano Violi, hatte in der Rivista Teologica di Lugano vom Februar 2013 sofort den fehlenden Verzicht auf das petrinische munus beanstandet, der nach can. 332, § 2 bei der Abdankung des Papstes erforderlich ist: „Falls der römische Pontifex auf sein Amt (munus) verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird." Das munus ist das Amt, das Gott selbst dem Papst überträgt, damit dieser es mit einem Dienst, genannt ministerium, ausübt.

Stattdessen hat Papst Ratzinger nur erklärt, er werde auf das ministerium, die Macht, "als Papst tätig zu sein", verzichten. Dies ist der „substantielle Fehler“ der Erklärung: Der eigentliche Gegenstand, auf den der Papst für eine gültige Abdankung verzichten musste, d.h. das munus, fehlt, und laut can. 188 ist ein in fehlerhafter Weise erfolgter Verzicht null und nichtig, was auch von der Konstitution Universi Dominici Gregis (Art. 76-77) HIER: Universi Dominici Gregis (22. Februar 1996) | Johannes Paul II. (vatican.va) bestätigt wird.

[Art. 76: Wenn eine Wahl in Abweichung von der in dieser Konstitution vorgeschriebenen Form oder unter Nichteinhaltung der von ihr festgesetzten Bedingungen erfolgt sein sollte, ist sie aus diesem selben Grund nichtig und ungültig, ohne dass es einer diesbezüglichen Erklärung bedarf und die Wahl deshalb dem Gewählten keinerlei Rechtsanspruch gibt.

Art. 77: Ich bestimme, dass die Anordnungen, die all das betreffen, was der Wahl des Papstes vorausgeht, sowie deren Ablauf selbst, auch dann gänzlich zu beachten sind, wenn die Vakanz des Apostolischen Stuhles durch den Amtsverzicht des Papstes gemäß can. 332, § 2 des Kodex des kanonischen Rechtes und can. 44, § 2 des Kodex der Kanones der Orientalischen Kirchen erfolgen sollte.]

Der Antrag, der in drei Abschnitte unterteilt ist, basiert in den ersten beiden auf dem kanonischen Aspekt, wobei die tatsächliche Absicht des Erklärenden völlig außer Acht gelassen wird.

Es ist in der Tat kein Zufall, dass mehrere maßgebliche Gelehrte (sicherlich keine Bewunderer Benedikts XVI.) ebenfalls bestätigen, dass die Declaratio gerade wegen des substantiellen Fehlers, nämlich des fehlenden Verzichts auf das munus petrinum, kein gültiger Akt ist: Sie führen diesen Fehler auf die angeblich modernistischen Vorstellungen Ratzingers über das Papsttum zurück, doch für die Belange des Rechts ist es völlig unerheblich, aus welchem Grund und mit welcher Absicht Papst Benedikt eine ungültige Abdankung angeboten hat.

Eine Erklärung für das, was Benedikt XVI. tatsächlich getan hat, liefert hingegen der 3. Abschnitt: Der deutsche Papst hatte nie die Absicht abzudanken, er hat einfach etwas anderes erklärt, und zwar infolge eines dramatischen Notfalls. Es gibt in der Tat nur einen einzigen Fall, in dem der Papst bei Beibehaltung des munus das ministerium verlieren kann, und das ist der des „Völlig behinderten Stuhls“, wenn der Papst, wie can. 412 illustriert, ein Gefangener ist, eingesperrt, verbannt, so dass er nicht einmal die Freiheit hat, sich brieflich mitzuteilen. Vereinfacht gesagt, ist es etwa so, als wenn jemand im Gefängnis sitzt, seinen Führerschein und die Fahrerlaubnis behält, aber kein Auto fahren kann.

Im 3. Abschnitt wird rekonstruiert, wie Papst Benedikt XVI., von inneren und äußeren Feinden in die Enge getrieben und im März 2012 während seiner apostolischen Reise nach Kuba höchstwahrscheinlich Opfer eines Attentats mit Schlafmitteln HIER: Un sonnifero di troppo per Benedetto XVI: la lettera originale – Libero Quotidiano, die Kirche in Sicherheit brachte, indem er sich gerade durch die Einberufung eines unbefugten Konklaves, das am 1. März 2013 bei einem weder toten noch abgedankt habenden Papst einberufen wurde, auf den behinderten Stuhl setzen ließ.

Wenn der Papst nicht abdankt, sondern behindert wird, ist das folgende Konklave nichtig und wählt einen Gegenpapst, d. h. einen nicht kanonisch gewählten Papst.

Wie schon früher bei allen 40 Gegenpäpsten, die sich in der Geschichte der Kirche abgewechselt haben (im Durchschnitt einer auf acht rechtmäßige Päpste), muss alles, was Bergoglio gesagt oder getan hat, annulliert werden, und das nächste Konklave darf nur aus authentischen vor 2013 ernannten Kardinälen bestehen, da sonst ein weiterer Gegenpapst gewählt würde. In dem Fall, dass es nicht mindestens drei echte Kardinäle unter 80 Jahren mehr gibt, um ein legales Konklave zu bilden, würde die katholische Kirche, wie wir sie kennen, zu Ende gehen.

Schließlich liegt der Antrag auch im Interesse von Franziskus: Wenn er nichts zu verbergen hat, kann ein reguläres Gerichtsverfahren nur die Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit ausräumen und sollte daher von ihm gefördert werden.

Eine Ablehnung des Antrags wäre hingegen ein offenes Schuldeingeständnis selbst von Bergoglio und ein dramatischer Beweis dafür, dass die Judikative im Vatikan nicht mehr unabhängig von der Legislative wäre. Es bliebe dann nur noch der Rückgriff auf die Kardinäle von vor 2013, denen der Verfasser im November 2023 bereits 11.500 Petitionsunterschriften geschickt hatte. HIER: ANERKENNUNG DES BEHINDERTEN STUHLS NACH CAN. 335 UND CAN. 412 CIC VON BENEDIKT XVI. UND EINBERUFUNG DES KONKLAVES - Petitionen.com Die wahren Kardinäle wären durch Art. 3 der Universi Dominici Gregis zum Eingreifen verpflichtet, der ihnen die Pflicht auferlegt, die Rechte des Apostolischen Stuhls zu schützen und nicht preiszugeben, nicht einmal, um Zwist zu vermeiden.

[Art. 3. Außerdem bestimme ich, dass das Kardinalskollegium in keiner Weise über die Rechte des Apostolischen Stuhles und der Römischen Kirche verfügen kann; und noch weniger darf es von diesen Rechten direkt oder indirekt etwas preisgeben, selbst wenn es dabei um die Beilegung von Streitigkeiten geht oder um die Ahndung von Handlungen, die gegen diese Rechte nach dem Tode oder dem gültigen Amtsverzicht des Papstes (12) vorgenommen worden sind. Alle Kardinäle sollen für den Schutz dieser Rechte Sorge tragen.]

Mangels einer Antwort von ihnen mussten wir uns nach sechs Monaten notgedrungen an den für Strafsachen zuständigen Gerichtshof wenden.

Angesichts von Millionen von Gläubigen im Zweifel und so vielen Priestern, die aufgrund einer solchen Streitfrage suspendiert, exkommuniziert und laisiert wurden, kann eine endgültige kirchliche Erklärung in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Kirche nicht länger aufgeschoben werden.

Um diese und andere Themen zu besprechen, werden die nächsten Termine in Mailand, Savigliano und Triest stattfinden.
Maria Magdalena
Papst Benedikt XVI. hat niemals abgedankt! Wer das jetzt immer noch glaubt, dem muss die schismatische … – Gloria.tv
SCHAUT/HÖRT DOCH MAL GENAUER HIN, WAS BENEDIKT XVI. GESPROCHEN HAT! ES ZÄHLT NUR DER ORIGINALWORTLAUT!
Benedikts Rosenmontagsrede lateinisch, deutsch und kommentiert (deutschland.world)
DAS GESPROCHENE ORIGINAL IN ROT!
DIE OFFIZIELLE LATEINISCHE (abgeänderte!) VERSION IN SCHWARZ!
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Papst Benedikt XVI. hat niemals abgedankt! Wer das jetzt immer noch glaubt, dem muss die schismatische … – Gloria.tv

SCHAUT/HÖRT DOCH MAL GENAUER HIN, WAS BENEDIKT XVI. GESPROCHEN HAT! ES ZÄHLT NUR DER ORIGINALWORTLAUT!

Benedikts Rosenmontagsrede lateinisch, deutsch und kommentiert (deutschland.world)

DAS GESPROCHENE ORIGINAL IN ROT!

DIE OFFIZIELLE LATEINISCHE (abgeänderte!) VERSION IN SCHWARZ!

DIE WORTWÖRTLICHE ÜBERSETZUNG IN GRÜN!

Satz 1:

Fratres carissimi
Non solum propter tres canonizationes ad hoc Consistorium vos convocavi, sed etiam ut vobis decisionem magni momenti pro Ecclesiae vitae! communicem.
Non solum propter tres canonizationes ad hoc Consistorium vos convocavi, sed etiam ut vobis decisionem magni momenti pro Ecclesiae vita! communicem.
Hochgeschätzte Brüder,
nicht nur wegen drei Heiligsprechungen habe ich euch zu diesem Konsistorium zusammengerufen, sondern auch, um euch zugunsten des Lebens der Kirche eine Abmachung von großer Wichtigkeit mitzuteilen.


Satz 2 (Anfang):
Conscientia mea iterum atque iterum coram Deo explorata...
Conscientia mea iterum atque iterum coram Deo explorata...

Satz 2 (Fortsetzung bis zum Ende): AB HIER LÄUFT DIE AUFNAHME!
... ad cognitionem certam perveni vires meas ingravescente aetate non iam aptas esse ad munus Petrinum aeque administrandum. ... ad cognitionem certam perveni vires meas ingravescente aetate non iam aptas esse ad munus Petrinum aeque administrandum.
Nachdem meine Mitwisserschaft immer wieder und immer wieder vor Gott ausgekundschaftet worden ist, bin ich zur sicheren Erkenntnis gelangt, dass meine Kräfte infolge zur Last werdenden Alters nicht mehr geeignet sind, das Petrus-Amt "angemessen" zu verwalten.

Satz 3:
Bene conscius sum hoc munus secundum suam essentiam spiritualem non solum agendo et loquendo exsequi debere, sed non minus patiendo et orando. Bene conscius sum hoc munus secundum suam essentiam spiritualem non solum agendo et loquendo exsequi debere, sed non minus patiendo et orando.
Ich bin "gut mitwissend", dieses Amt gemäß dem ihm eigenen geistlichen Wesen nicht nur durch Handeln und Sprechen ausüben zu müssen, sondern nicht weniger durch Leiden und Beten.

Satz 4:
Attamen in mundo nostri temporis rapidis mutationibus subiecto et quaestionibus magni ponderis pro vita fidei perturbato ad navem Sancti Petri gubernandam et ad annuntiandum Evangelium etiam vigor quidam corporis et animae necessarius est, qui ultimis mensibus in me modo tali minuitur, ut incapacitatem meam ad ministerium mihi commissum bene administrandum agnoscere debeam. Attamen in mundo nostri temporis rapidis mutationibus subiecto et quaestionibus magni ponderis pro vita fidei perturbato ad navem Sancti Petri gubernandam et ad annuntiandum Evangelium etiam vigor quidam corporis et animae necessarius est, qui ultimis mensibus in me modo tali minuitur, ut incapacitatem meam ad ministerium mihi commissum bene administrandum agnoscere debeam.
Doch in der Welt der unseren Zeit, die reißenden Veränderungen ausgesetzt ist und durch Fragen großen Gewichtes zugunsten des Glaubenslebens ganz verwirrt ist, ist, um das Schiff des heiligen Petrus zu steuern und das Evangelium zu verkündigen, auch eine gewisse Frische des Körpers und der Seele notwendig, die den letzten Monaten in mir auf solche Weise vermindert wird, dass ich mein Unvermögen, den mir anvertrauten Dienst gut zu verrichten, anerkennen muss.

Satz 5 (der angebliche Rücktrittssatz):
Quapropter bene conscius ponderis huius actus plena libertate declaro me ministerio Episcopi Romae, Successoris Sancti Petri, mihi per manus Cardinalium die 19 aprilis MMV commissum! renuntiare ita ut a die 28 februarii MMXIII, hora 20, sedes Romae, sedes Sancti Petri vacet et Conclave ad eligendum novum Summum Pontificem ab his quibus competit convocandum esse. Quapropter bene conscius ponderis huius actus plena libertate declaro me ministerio Episcopi Romae, Successoris Sancti Petri, mihi per manus Cardinalium die 19 aprilis MMV commisso! renuntiare ita ut a die 28 februarii MMXIII, hora 20, sedes Romae, sedes Sancti Petri vacet et Conclave ad eligendum novum Summum Pontificem ab his quibus competit convocandum esse.

Satz 5, Version A (mit dem gesprochenen "commissum" sei eine Papst Benedikt anvertraute Geschichte oder ein Geheimnis, etwas, wovon man halt berichten kann, gemeint):
Gut in Kenntnis gesetzt von der Bedeutung der folgenden Handlung erkläre ich daher in voller Freiheit, dass ich der Dienerschaft eines Bischofs von Rom, eines Nachfolgers des heiligen Petrus, mir durch die Hände der Kardinäle am 19. April 2005 Anvertrautes berichte, derart, dass ab dem 28. Februar 2013, um 20 Uhr (20. Stunde), der Stuhl Roms, der Stuhl des heiligen Petrus, leer steht, und (ich erkläre,) dass ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes von denen, denen es zukommt, zusammengerufen werden muss.

Satz 5, Version B (mit dem gesprochenen "commissum" sei ein Papst Benedikt anvertrauter Dienst, ein Amt, eine Freundschaft usw., etwas, was man halt kündigen kann, gemeint):
Gut in Kenntnis gesetzt von der Bedeutung der folgenden Handlung erkläre ich daher in voller Freiheit, dass ich der Dienerschaft eines Bischofs von Rom, eines Nachfolgers des heiligen Petrus, mir durch die Hände der Kardinäle am 19. April 2005 Anvertrautes kündige, derart, dass ab dem 28. Februar 2013, um 20 Uhr (20. Stunde), der Stuhl Roms, der Stuhl des heiligen Petrus, leer steht, und (ich erkläre,) dass ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes von denen, denen es zukommt, zusammengerufen werden muss.

Satz 5, Version C (das gesprochene "commissum" wird nun zu "commisso" korrigiert):
Gut in Kenntnis gesetzt von der Bedeutung der folgenden Handlung erkläre ich daher in voller Freiheit, dass ich dem mir durch die Hände der Kardinäle am 19. April 2005 anvertrauten Dienst eines Bischofs von Rom, eines Nachfolgers des heiligen Petrus, entsage, derart, dass ab dem 28. Februar 2013, um 20 Uhr (20. Stunde), der Stuhl Roms, der Stuhl des heiligen Petrus, leer steht, und (ich erkläre,) dass ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes von denen, denen es zukommt, zusammengerufen werden muss.

Satz 6:
Fratres carissimi, ex toto corde gratias ago vobis pro omni amore et labore, quo mecum pondus ministerii mei portastis et veniam peto pro omnibus defectibus meis. Fratres carissimi, ex toto corde gratias ago vobis pro omni amore et labore, quo mecum pondus ministerii mei portastis et veniam peto pro omnibus defectibus meis.
Hochgeschätzte Brüder, von ganzem Herzen danke ich euch für alle Liebe und Mühe, mit der ihr mit mir die Last meines Dienstes getragen habt, und ich bitte um Nachsicht für alle meine Schwächen.

Satz 7:
Nunc autem Sanctam Dei Ecclesiam curae Summi eius Pastoris, Domini nostri Iesu Christi confidimus sanctamque eius Matrem Mariam imploramus, ut patribus Cardinalibus in eligendo novo Summo Pontifice materna sua bonitate assistat. Nunc autem Sanctam Dei Ecclesiam curae Summi eius Pastoris, Domini nostri Iesu Christi confidimus sanctamque eius Matrem Mariam imploramus, ut patribus Cardinalibus in eligendo novo Summo Pontifice materna sua bonitate assistat.
Nun aber vertrauen wir die Heilige Kirche Gottes der Fürsorge ihres höchsten Hirten, unseres Herrn Jesus Christus, und flehen seine heilige Mutter Maria an, dass sie den Kardinäl-Vätern bei der Wahl eines neuen Papstes mit ihrer mütterlichen Güte beistehe.

Satz 8:
Quod ad me attinet etiam in futuro vita orationi dedicata Sanctae Ecclesiae Dei toto ex corde servire velim. Quod ad me attinet etiam in futuro vita orationi dedicata Sanctae Ecclesiae Dei toto ex corde servire velim.
Was mich betrifft, möchte ich auch bei Zukünftigem durch ein dem Gebet gewidmetes Leben der Heiligen Kirche Gottes von ganzem Herzen dienen.