Notstand in der Kirche: angesichts der Eskapaden von Franziskus immer offensichtlicher/FSSPX

Notstand in der Kirche: angesichts der Eskapaden von Franziskus immer offensichtlicher - Pater Mathias Gaudron FSSPX

11.7.2022

Die Jurisdiktion in Krisenzeiten

Befände sich die Kirche in einer normalen Lage, so wäre es ganz und gar gegen das kirchliche Recht, wenn eine Gemeinschaft gegen den Willen Roms Priesterseminare unterhält, Priester weiht, in verschiedenen Diözesen gegen den Willen der Ortsbischöfe Quasi-Pfarreien errichtet und dort Seelsorge ausübt, wie es die Priesterbruderschaft St. Pius X. tut. Die Handlungsweise der Priesterbruderschaft ist einzig und allein durch den kirchlichen Notstand gerechtfertigt. Wer diesen nicht anerkennt, kann auch das Handeln der Priesterbruderschaft nicht verstehen.

Allerdings wird der Notstand in der Kirche angesichts der Eskapaden von Franziskus und des offenen Glaubensabfalls vieler Bischöfe, wie er sich in Deutschland z. B. im Synodalen Weg zeigt, von Tag zu Tag offensichtlicher. Beim Ausbruch der Corona-Epidemie waren zudem in vielen Gegenden der Welt die Bischöfe die ersten, die die Kirchen ihrer Diözesen schließen ließen, während die Priesterbruderschaft sich weiterhin bemühte, den Gläubigen die Möglichkeit zum Sakramentenempfang zu geben. Darum wenden sich ja auch immer mehr Gläubige aus ursprünglich anderen Gemeinden der Priesterbruderschaft zu.

Erzbischof Lefebvre schrieb am 27. April 1987 in einem Brief an die Mitglieder in Bezug auf die besondere Situation der Priesterbruderschaft:„Da wir keinen kanonischen Auftrag besitzen, haben wir keine Jurisdiktion aufgrund eines Auftrags. Doch die Kirche gewährt uns die Jurisdiktion aufgrund des Rechtes, nämlich in Anbetracht der Pflicht der Gläubigen, sich durch die Gnade der Sakramente zu heiligen, welche sie nur schwer und vielleicht ungültig empfangen könnten, wenn sie sie nicht von uns empfingen. Wir erhalten also die Jurisdiktion von Fall zu Fall, um Seelen, die in Bedrängnis sind, zu Hilfe zu kommen.

Das Kirchenrecht schreibt im Kanon 682 des alten Kodex den Gläubigen ein wahres Recht zu, vom Klerus geistliche Güter zu empfangen, vor allem diejenigen Hilfen, die zum Heil notwendig sind. Auch das neue Recht sagt im Kanon 213:

Die Gläubigen haben das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen.

Wenn die ordentlichen Hirten also versagen, indem sie den Gläubigen nicht die unverfälschte katholische Lehre verkünden und die Messe sowie die Sakramente nur in einer unwürdigen und zweifelhaften Weise spenden, haben andere Priester das Recht, diesen Gläubigen zu Hilfe zu kommen, und empfangen in diesem Fall von der Kirche selbst die dazu notwendige Jurisdiktion. So sagte auch Pater Franz Schmidberger als Generaloberer beim Requiem für Erzbischof Lefebvre:

Was die Jurisdiktion gegenüber den Laien anbetrifft, so ist diese eine außerordentliche, supplierte [von der Kirche ergänzte], die wegen der Schwäche oder des Ausfallens der Autorität um des Heiles der Seelen willen zum Tragen kommt.

Die Priorate und Kapellen der Priesterbruderschaft St. Pius X. sind normalerweise dadurch entstanden, dass Gruppen von Gläubigen den Besuch traditionstreuer Priester erbeten haben, weil die Zustände in ihren eigenen Pfarreien untragbar geworden waren. In einem Notfall hat nun ein Bischof nicht nur das Recht, sondern – soweit er die Möglichkeit dazu hat – auch die Pflicht, den unsterblichen Seelen zu Hilfe kommen und ihnen das zu geben, was sie brauchen, um ihr katholisches Leben führen zu können. Genau das hat Erzbischof Lefebvre getan, und es ist dank der Priesterbruderschaft, dass auch in unserer Zeit vielen Gläubigen die Mittel des Heils offenstehen wie in früheren Zeiten.

Trotzdem hat die Priesterbruderschaft nicht aufgehört, den Papst und die offiziellen Strukturen der Kirche anzuerkennen. Sie hat auch nie versucht, eine Parallelhierarchie aufzubauen, um die offizielle Hierarchie zu ersetzen. Erzbischof Lefebvre hat, als es auf die Bischofsweihen zuging, immer wieder betont, dass die Bischöfe der Priesterbruderschaft nur Weihbischöfe sein würden, denen kein Territorium unterstellt ist, denn dieses könnte ihnen nur der Papst anweisen. Wenn ein Bischof der Priesterbruderschaft das Amt des Generaloberen oder eines Distriktoberen innehat, so hat er dieses Amt nicht als Bischof inne, sondern weil er als Mitglied der Priesterbruderschaft dazu gewählt oder ernannt wurde.

Deutschland: Bischof Bätzing will einen dauerhaften Synodalen Weg

In einem Interview mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) äußerte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am 19. Mai 2022 den Wunsch, „den Synodalen Weg in ein Kontinuum zu verwandeln“. Doch was sind die geistesgeschichtlichen Vorläufer? Und welche Entwicklung zeichnet sich ab?

„Die Zeit bleibt nicht stehen“, gemeinplatzte Bätzing. Und: „Wir können diese Form der Beteiligung nicht wieder aussetzen“. Zur Erinnerung: Der Synodale Weg wurde 2019 eingeleitet und lange vorbereitet. Es folgten vier Treffen, darunter drei Generalversammlungen, die mit einer Abstimmung über Textentwürfe begannen. Viele davon griffen die Lehre oder die Disziplin der Kirche an.

FSSPX.news berichtete bereits über die Entstehung und Entwicklung des Synodalen Weges. Dazu gehört auch der geistige Nährboden, auf dem dieser Prozess entstand, sowie die Vordenker, denen er folgte; insbesondere das holländische Pastoral-„Konzil“ und die berühmte Würzburger Synode.

Das holländische Pastoralkonzil

Dieses sogenannte „Zweite Vatikanische Konzil auf lokaler Ebene“ führte zu sehr gewagten Vorschlägen: Aufhebung des priesterlichen Zölibats und Frauenpriestertum. Papst Paul VI., der gerade eine Enzyklika zur Verteidigung des „heiligen Zölibats des Priesters“ verfasst hatte, reagierte heftig.

Es sollte aber auch daran erinnert werden, dass sich die Vollversammlung während der fünften Sitzung 1970 einstimmig für die Einrichtung einer pastoralen Arbeitsgruppe aussprach, die die Arbeit des Pastoralkonzils fortsetzen sollte. Dies war der Gründungsursprung eines Nationalen Pastoralrates. Eine Art ständiges holländisches Konzil. Rom erreichte schließlich seine Abschaffung im Jahr 1972.

Die Synode von Würzburg

Durch die Misserfolge des holländischen Pastoralkonzils vorsichtig geworden, schritt die „gemeinsame“ Synode aller deutschen Diözesen – was einer nationalen Synode ohne ihr diesen Namen zu geben gleichkam – vorsichtig voran. Sie war weniger revolutionär, aber sehr effektiv.

Neben einigen Ergebnissen, die eine Feminisierung der Leitungspositionen in den Diözesen unterstützten, sowie der Forderung nach der Ernennung von Frauen zu Lektoren und Akolythen – die von Franziskus umgesetzt wurde – beschlossen die Teilnehmer, ein regelmäßiges Treffen zwischen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und den Laien des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) einzuführen.

Diese Entscheidung hatte das erklärte Ziel, den Geist der Synode über ihren Abschluss hinaus fortzuführen. Im Gegensatz zu den Niederländern, deren Versuch schließlich von Rom gestoppt worden war, war es den Deutschen also gelungen, eine Art „ständige Synode“ einzurichten.

Ein deutscher Synodalrat

Claudia Lücking-Michel, Co-Vorsitzende des Synodenforums „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche“ des Synodalen Weges, sprach sich für eine „große Lösung“ für den geplanten Synodalrat der deutschen katholischen Kirche aus.

In einem Artikel, der in der Monatszeitschrift Herder Korrespondenz (Juni-Ausgabe) veröffentlicht wurde, plädierte die ZdK-Funktionärin für die Schaffung eines Gremiums mit Entscheidungsbefugnis, das sich aus den 69 Mitgliedern der Bischofskonferenz, den 69 Delegierten des ZdK und 70 weiteren Mitgliedern, die je zur Hälfte von der DBK und dem ZdK benannt werden, zusammensetzt – ein Weg, um den wachsenden Einfluss des ZdK auf die Kirche in Deutschland zu sichern. Laut Lücking-Michel sollten die 208 Mitglieder des Rates mindestens einmal im Jahr zusammenkommen. Die Entscheidungen könnten von einem Ausschuss vorbereitet werden, der vom Synodalrat bestimmt wird, so die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete.

In der gleichen Ausgabe der Herder Korrespondenz kritisiert der Politologe Mariano Barbato diesen Plan. Mit dem Synodalrat entstehe eine revolutionäre Machtstruktur neuen Typs aus dem „extralegalen Raum des Synodalen Wegs“. Die Reaktion klingt gut, die angegebene Begründung ist es jedoch weit weniger. Dem Autor zufolge legt das geplante Rätesystem die Macht in die Hände einer Oligarchie, die bereits innerhalb der Kirche dominiert. Da freie Wahlen nicht in Betracht gezogen werden, könne von einer Demokratisierung der Kirche keine Rede sein.

Dass das System revolutionär ist, ist hinreichend klar. Aber es liegt in der Tatsache, dass die Geschicke der Kirche in Deutschland Laien anvertraut werden, die absolut keine kirchliche Jurisdiktion haben und auch keine haben können, was sehr schwerwiegend ist. Es wäre übrigens nicht das erste Schisma, das diesen Weg einschlagen würde.

GETARNTE FRAUEN FÜR DAS DIKASTERIUM !
Franziskus ruft zwei Nonnen in das Dikasterium !

VATIKANSTADT, 11 July, 2022 / 10:40 AM (CNA Deutsch).-

Bei den beiden neuen weiblichen Mitgliedern des Dikasteriums für die Bischöfe handelt es sich wohl um zwei im Vatikan bereits bekannte Ordensschwestern, so eine Quelle gegenüber der Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.

Eine vatikanische Quelle sagte gegenüber CNA, dass die beiden Frauen, die am wahrscheinlichsten in das Bischofsdikasterium berufen werden, Schwester Nicoletta Vittoria Spezzati und Schwester Mary Melone sind.

Schwester Nicoletta Vittoria Spezzati, 74, diente von 2011 bis 2018 als Untersekretärin der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens. Sie war die zweite Schwester, die dieses Amt übernahm, nach der Pionierin Enrica Rosanna, die von 2004 bis 2011 die Nummer 3 im Dikasterium für Ordensleute war.

Derzeit ist eine weitere weibliche Untersekretärin im Dikasterium tätig: Schwester Carmen Ros Nortes, die seit Februar 2018 die Nummer 3 ist, nachdem sie seit 1992 im Dikasterium gearbeitet hat. Auch sie könnte eine mögliche Kandidatin sein – auch wenn laut Gerüchten Schwester Spezzati die wahrscheinlichere Ernennung ist.

Die andere Frau, von der Insider erwarten, dass sie Mitglied des Bischofsdikasteriums wird, ist Schwester Maria Domenica Melone, bekannt als Schwester Mary Melone. Die 58-jährige Franziskanerin war die erste Rektorin einer päpstlichen Universität und leitete von 2014 bis 2019 die das Antonianum in Rom.

Aus:
Beruft Papst Franziskus diese beiden Frauen in das Dikasterium für die Bischöfe?

Auszug aus:

Die kirchliche Jurisdiktion

Deutschland: Bischof Bätzing will einen dauerhaften Synodalen Weg
Josefa Menendez
Priester der Päpstlichen Akademie für das Leben behauptet, die katholische Lehre, die Verhütung verbiete, sei „reformierbare Doktrin“
Pontifical Academy for Life priest claims Catholic teaching banning contraception is ‘reformable doctrine’ - LifeSite
Josefa Menendez
Ein weiterer Kommentar von Josefa Menendez
Josefa Menendez
Jorge Bergoglios Sakrilegien Häresien und Blasphemien sind KEINE Eskapaden, sondern schwerwiegende Todsünden für die absichtliche Zerstörung der Hl Kirche, von der er sich längst - schon als Priester -ausgeschlossen hatte.
Theresia Katharina
Das sind keine Eskapaden, die PF vollführt, sondern die konsequente Ruinierung der Hl.Kirche, damit er den Torso bald problemlos in die neue Eine Welt Religion überführen kann, die vom AC regiert sein wird.
Theresia Katharina
Theresia Katharina
PF ist seit seiner Pachamama Götzenverehrung am 04.10. 2019 (Fest des hl.Franziskus von Assisi) im den Vatikanischen Gärten und am 07.10.2019 (Fest der Rosenkranzkönigin) im Petersdom sowieso sofort-exkommuniziert (poena latae sententiae= Tatstrafe, die sofort in Kraft tritt auch ohne offizielles Verfahren) und hat keinerlei päpstliche Jurisdiktion, wenn er sie denn je überhaupt hatte, da …Mehr
PF ist seit seiner Pachamama Götzenverehrung am 04.10. 2019 (Fest des hl.Franziskus von Assisi) im den Vatikanischen Gärten und am 07.10.2019 (Fest der Rosenkranzkönigin) im Petersdom sowieso sofort-exkommuniziert (poena latae sententiae= Tatstrafe, die sofort in Kraft tritt auch ohne offizielles Verfahren) und hat keinerlei päpstliche Jurisdiktion, wenn er sie denn je überhaupt hatte, da kanonisch ungültig gewählt.