Arzt mit Impf-Attesten gegen Staatsterror: ohne Urteil 1 Jahr im Gefängnis
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Die Rede ist beispielsweise von einer frischgebackenen Mutter, die einige Besorgungen außerhalb des Krankenhauses zu erledigen hatte und dann nur gegen Vorlage einer Impfbescheinigung wieder zurück zu ihrem Neugeborenen durfte. Oder einem 18-jährigen, der sich nicht impfen lassen wollte, da ein gleichaltriger Freund kurz zuvor nur einen Tag nach dessen „Impfung“ gestorben war. Ohne Impfbescheinigung aber auch keine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, so die damals propagierte Devise.
Diesen und weiteren Menschen wollte Dr. Habig helfen und hat deshalb offenbar Impfbescheinigungen ausgestellt, ohne die Patienten der entsprechenden „Behandlung“ tatsächlich zugeführt zu haben. Der Arzt tat dies in bestem Wissen und Gewissen, weil er sich der schädlichen – mindestens aber nicht zielführenden – Wirkung der Stoffe schon sehr früh bewusst war; weil er sich damals schlicht und einfach informiert und sich dem Hippokratischen Eid sowie dem Wohl seiner Patienten mehr verpflichtet gefühlt hatte als der Gesetzeslage. Wegen "falscher" Impfbescheinigungen: Arzt seit einem Jahr in U-Haft