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Felix Staratschek
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Sind Satzung und Grundsatzprogramm für das Handeln Sebastian Frankenbergers und des ÖDP- …

Sind Satzung und Grundsatzprogramm für das Handeln Sebastian Frankenbergers und des ÖDP- Bundesvorstandes belanglos?

Die Folgenden Zeilen werde ich in Coburg zum Bundesparteitag der ÖDP in der Zeit vom 3. bis 5 Mai 2013 als Flugblatt verteilen, um auch die ÖDP- Mitglieder zu erreichen, die keine Mails von mir bekommen oder keine Zeit haben, meine Mails zu lesen. Ich veröffentliche das zu Ostern 2013, gut einen Monmat vor dem Parteitag, damit Sebastian Frankenberger und der der ÖDP-BUVO in Ruhe Zeit haben, für Coburg die Antworten zu formulieren. Dieser Text wird auch an über 500 ÖDP- Mitglieder per Mail versandt. So können die Kreisverbände und Landesvorstände sich mit dem Inhalt befassen und auf die Debatte vorbereiten oder in die Lage versetzt werden, die Debatte zu führen. Es geht um die Glaubwürdigkeit der ÖDP! Die ÖDP hat das C nicht im Namen, sondern im Programm, sagte Franz Alt! Aber hat die ÖDP das C, dass auch für Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit steht, in ihrem Tun?

Antworten auf diese und folgende Fragen werden in Coburg erbeten.

Satzung „§ 1: Die...ÖDP....ist eine...Partei auf dem Boden des Grundgesetzes.
§ 2.1: Die ÖDP strebt eine ökologisch u. sozial orientierte Gesellschaft an.
§ 2.2 Sie will das politische Leben...mitgestalten auf der Grundlage einer freiheitlichen, demokratischen und sozialen Grundordnung im Geiste der Menschlichkeit und Verantwortung für die gegenwärtigen und kommenden Generationen.“

Grundsatzprogramm: „Die ÖDP bekennt sich vorbehaltlos zur freiheitlich demokratischen Ordnung, wie sie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland....vorgeben. Diese Ordnung....hat ein Maß an Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gestaltungsmöglichkeiten gegeben, dass nicht hoch genug geschätzt werden kann.“

----Wie ist es mit diesem Aussagen vereinbar, dass der Bundesvorstand der ÖDP beschließt, die Partei unterstützt den Verein „Mehr Demokratie“ bei einer Verfassungsklage, die (nur!) laut Außenwerbung eine Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt fordert (in ÖDP- Rundbriefen, in der Ö+P durch Roman Huber, diverse Aussagen von Sebastian Frankenberger)?

In einem Brief der ÖDP (09/12) lag ein „Mehr Demokratie“ Text bei, der zunächst beschrieb, was ESM und Fiskalpakt alles schlimmes bewirken um dann zu diesem Handlungsziel ihrer Aktion zu kommen:

Wir fordern eine Volksabstimmung in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die Verträge.“

Also sind alle Aussagen, man wolle einen Volksentscheid über ESM und Fiskalpakt Lug und Trug. Aber was wollen die den in Wahrheit als Thema der Volksabstimmung?:

Die politischen Folgen sind so weitreichend, dass es einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf.

----Ist dieses Ziel außer einmal (ausversehen?) in diesem Brief überhaupt den Mitgliedern der ÖDP zur Meinungsbildung vorgestellt worden?

----Haben nicht alle Unterstützer gedacht, es ginge um eine Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt?

----Ist die Gefahr nicht viel zu groß, dass eine neue Verfassung so beworben wird, dass die Mehrzahl der Menschen gar nicht merkt, was alles mit dieser neuen Verfassung über diese hereinbrechen würde?

----Darf die ÖDP, solange in Satzung und Programm die oben zitierten Aussagen stehen, so ein Klageziel (siehe auch Seite 102 des Klagetextes) überhaupt unterstützen durch Einwerben von Mitklägern und 10.000 Euro?

----Warum hat Sebastian Frankenberger es abgeblockt das Dr. Klaus Buchner eine eigene inhaltliche Verfassungsbeschwerde für die ÖDP formuliert? (Die Belege liegen mir vor!)

----Wie kann die ÖDP „Mehr Demokratie“ unterstützen, wo dieser Verein die Idee hatte, „sich nicht inhaltlich mit ESM und Fiskalpakt auseinander zusetzen“? (Zitat von Frankenberger). Ist die ÖDP nicht die Partei, die den Dingen inhaltlich „auf den Grund geht“? (Auch Zitat von Frankenberger, weiß der, was der sagt oder lullt er uns mit seinen Wortschwall nur ein?)

Satzung: 4.2 „Jedes Mitglied hat die Pflicht das Grundsatzprogramm der Partei zu vertreten.“ Das will ich nicht streng auslegen.

----Aber sollten nicht Vorstände in Amtsfunktion alles unterlassen, was dem Grundsatzprogramm widerspricht und treu zum Grundgesetz stehen?

----Wie passt das Klageziel von „Mehr Demokratie“ zu dem Lob, den das Grundsatzprogramm über unser Grundgesetz enthält?

----Wie passt das Ziel, das Grundgesetz gegen eine schlechtere Verfassung in einer Volksabstimmung antreten zu lassen zur Aussage der Satzung, dass die ÖDP auf dem Boden des Grundgesetzes steht?

----Müsste nicht, um die Unterstützung dieser „Mehr Demokratie“ Aktion demokratische Legitimation zu geben der Bundesparteitag zuerst Satzung und Grundsatzprogramm so ändern, dass dort das Grundgesetz nicht mehr vorkommt?

Satzung 12.1a „Der BUVO leitet die Partei.....nach ….Satzung und den Beschlüssen des Bundesparteitages und Bundeshauptausschusses.“

----Wo bitte ist die Beschlusslage von BPT und BHA, die dem BUVO das Recht gibt, diese Aktion von mehr Demokratie zu unterstützen?

----Werden Satzung und Programm nicht zur belanglosen Makulatur, wenn die „Mächtigen“ in der Partei wie absolute Monarchen einfach über deren Inhalte hinweg beschließen können, was diese wollen?

----Warum hat der BUVO sich bisher geweigert, diese Fragen, die ich seit Sommer 2012 stelle, zu beantworten?

----Warum setzt der BUVO für so gefährliches Ziel, wie die Riskierung unseres Grundgesetzes die Glaubwürdigkeit der ÖDP auf das Spiel?

Soweit der Text, der auf zwei DIN-A4 Seiten passt. ich könnte weiteres Fragen und darstellen, was ich für Fragwürdig und unglaubwürdig halte. Wer mehr wissen will, kann meinen Viertürmeblog besuchen.

Ich stehe zur Diskussion bereit beim BPT und im Viertürmeblog: Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald, ÖDP- Kreisvorsitzender Bergisches Land in Treue zu Grundgesetz und Satzung und Programm der ÖDP

Nach wie vor können sich die Mitglieder der ÖDP mit der Verfassungsbeschwerde von Sarah Luzia Hassel Reusing solidarisieren. Im Gegensatz zur Verfassungsbeschwerde gibt es dafür sogar einen Beschluss des Bundespartages von Hann Münden vom April 2012. Und im Gegensatz zur Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" ist diese Klage gestellt worden, um sich mit den Inhalten von ESM und Fiskalpakt zu befassen. Diese Verfassungsbeschwerde steht uneingeschränkt zum Grundgesetz und passt daher zur Satzung und zum Grundsatzprogramm der ÖDP.

Wie alle meine Texte, ist dieser Text zur Weiterverbreitung frei gegeben.