Aquila
2103

ERMÄCHTIGUNGSGESETZE

§ § §§§§§...

(Überlegungen mit Sorge, Ärger, Wut, Trauer und trotz allem mit einem Tropfen Humor...):

Falls es noch lange so weitergeht:
(leider mit einem Funken Wahrheit)

§ 4531 Abs. 271: Beim Sprechen in der Öffentlichkeit muss man den Mund geschlossen lassen.

§ 4532 Abs. 1089:
Wenn mehr als zwei Personen in einem Auto unterwegs sind, haben sie Masken zu tragen.
Abs. 1090:
Abs. 1089 wird aufgehoben, weil es nach einem anderen Gesetz verboten ist, beim Autofahren maskiert zu sein.

§ 6751 Abs. 34:
Leute in untergeordneter Position (etwa auf Gemeindeebene), die eines der Ermächtigungsgesetze kritisieren, müssen eine Esels-Maske aufsetzen.

§ 7114 Abs. 667:
a) Ohne besondere Erlaubnis von der zuständigen Gesundheitsbehörde ist es Personen zwischen dem 1. und dem 100. Lebensjahr verboten zu sterben.
b) Eine Ausnahme besteht nur, falls man mit Corona-Viren stirbt.
c) Ungeborene und über 100-Jährige dürfen straflos entsorgt werden. Das hat diskret zu geschehen, damit nicht reaktionäre Kräfte dagegen protestieren.

§ 10662:
Ab dem 10. Mai 2020 ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Peter987
gennen
Der 1. Paragraph fällt mir schon schwer. 🤪