Peter987
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3 G-Terror gegen Impf-FREIE Beschäftigte der Hamburger Behörden

Impf-FREIE dürfen nur mit negativem Testnachweis die Gebäude betreten, wie es in anderen Firmen auch der Fall ist.

Für die erforderliche Testbescheinigung muss der Test unter Aufsicht von Testbeauftragten durchgeführt werden, um anerkannt werden zu können.

Testnachweise müssen grundsätzlich täglich von der Dienststelle überprüft werden, ...
Das gilt für die, die im Büro arbeiten. Bei den Heimarbeitenden ist es natürlich dann zu kontrollieren, wenn sie die Räumlichkeiten betreten wollen.

Bereits die Verletzung der Nachweispflicht stellt eine Verletzung dienst- bzw. arbeitsrechtlicher Nebenpflichten dar und kann jedenfalls im Wiederholungsfalle dienst- bzw. arbeitsrechtlich geahndet werden. Darüber hinaus fehlen Sie in diesem Fall unentschuldigt im Dienst bzw. bleiben – sofern nicht Homeoffice, Urlaub oder Freizeitausgleich beantragt und genehmigt werden – unerlaubt der Arbeit fern, so dass Bezüge einzubehalten sind. Bedenken Sie schließlich auch, dass ein Verstoß gegen Ihre Verpflichtungen zur Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (bis zu einer Höhe von 25.000 Euro) darstellt.

Das Ziel wird im Grunde auch gleich mitgeliefert.

Denn es wird in einem Papier an die Beschäftigten, in dem die Maßnahmen aufgelistet sind, zum Abschluss auf die Impfmöglichkeit hingewiesen.

Quelle: Informationen für Beschäftigte zur neuen 3G-Regel am Arbeitsplatz vom 22.11.21

Der Schmarrn gilt auch, wenn die Menschen ihr Arbeitsmaterial nur austauschen, um dann wieder ins Heimbüro zu gehen. Zum Beispiel Samstags oder abends. Auch, wenn jemand ein Einzelbüro hat und wirklich mit niemanden in Kontakt tritt. Dann muss ein gültiger aktueller Testnachweis vorgelegt werden, auch wenn kein persönlicher Kontakt zu anderen besteht. „Der Testnachweis muss auch vorliegen, wenn man z.B. nur zum Aktentausch in die Dienststelle kommt, auch wenn das in Randzeiten oder sonnabends passiert. Hierfür ist es zweckmäßig, vorher der zuständigen Führungskraft via Skype den Testnachweis zu zeigen. Bitte bedenken Sie dabei, dass der Test nicht älter als 24 Std. sein darf. Wenn ich also am Freitag um 13 Uhr einen Test gemacht habe, dann müsste ich am Sonnabend um 13 Uhr das Büro wieder verlassen. „

Das beweist schon, dass es nur eine Maßnahme ist, die Menschen zur Giftspritze zu nötigen und es nicht im Infektionsschutz geht.

In anderen Betrieben ist es genauso. Ich hörte von anderen, dass die selbst, wenn keiner dort ist, das Haus nicht betreten dürfen. Überall dasselbe.

Wenn nicht 80 Prozent sich mehr oder weniger freiwillig hätten die Giftspritze geben lassen und auch nicht sich hätten getestet, dann wäre Ruhe im Karton. Aber so ist noch nicht mal ein Generalstreik denkbar, weil wir in der Minderheit sind.
Marienfloss
Das System lahmlegen!!!
Peter987
Richtig. Aber wie?