Peter987
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3 G-Terror gegen Impf-FREIE Beschäftigte der Hamburger Behörden

Impf-FREIE dürfen nur mit negativem Testnachweis die Gebäude betreten, wie es in anderen Firmen auch der Fall ist. Für die erforderliche Testbescheinigung muss der Test unter Aufsicht von Testbeauftragten …Mehr
Impf-FREIE dürfen nur mit negativem Testnachweis die Gebäude betreten, wie es in anderen Firmen auch der Fall ist.
Für die erforderliche Testbescheinigung muss der Test unter Aufsicht von Testbeauftragten durchgeführt werden, um anerkannt werden zu können.
Testnachweise müssen grundsätzlich täglich von der Dienststelle überprüft werden, ...
Das gilt für die, die im Büro arbeiten. Bei den Heimarbeitenden ist es natürlich dann zu kontrollieren, wenn sie die Räumlichkeiten betreten wollen.
Bereits die Verletzung der Nachweispflicht stellt eine Verletzung dienst- bzw. arbeitsrechtlicher Nebenpflichten dar und kann jedenfalls im Wiederholungsfalle dienst- bzw. arbeitsrechtlich geahndet werden. Darüber hinaus fehlen Sie in diesem Fall unentschuldigt im Dienst bzw. bleiben – sofern nicht Homeoffice, Urlaub oder Freizeitausgleich beantragt und genehmigt werden – unerlaubt der Arbeit fern, so dass Bezüge einzubehalten sind. Bedenken Sie schließlich auch, dass ein Verstoß gegen Ihre Verpflichtungen …Mehr
Marienfloss
Das System lahmlegen!!!
Peter987
Richtig. Aber wie?