"Bei einem Kind gleichgeschlechtlicher Eltern, von denen eine Person leiblicher Vater oder leibliche Mutter des Kindes ist, wird diese Person auch als Vater oder Mutter eingetragen. Elternteile, die keine leiblichen Eltern des Kindes sind, werden als sorgeberechtigte und gegebenenfalls als zweite sorgeberechtigte Person eingetragen."
Limburg regelt Taufbucheinträge bei Homoehen und diversen Täuflingen
Das Bistum Limburg hat die Eintragung von Kindern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und von transidenten und intergeschlechtlichen …
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"Bei einem Kind gleichgeschlechtlicher Eltern, von denen eine Person leiblicher Vater oder leibliche Mutter des Kindes ist, wird diese Person auch als Vater oder Mutter eingetragen. Elternteile, die keine leiblichen Eltern des Kindes sind, werden als sorgeberechtigte und gegebenenfalls als zweite sorgeberechtigte Person eingetragen."
So läuft der Hase, wenn Bätzing und seine Mannschaft handelt. Es …Mehr
"Bei einem Kind gleichgeschlechtlicher Eltern, von denen eine Person leiblicher Vater oder leibliche Mutter des Kindes ist, wird diese Person auch als Vater oder Mutter eingetragen. Elternteile, die keine leiblichen Eltern des Kindes sind, werden als sorgeberechtigte und gegebenenfalls als zweite sorgeberechtigte Person eingetragen."
So läuft der Hase, wenn Bätzing und seine Mannschaft handelt. Es ist immer ein Höllenstrahl zu erkennen.
So läuft der Hase, wenn Bätzing und seine Mannschaft handelt. Es ist immer ein Höllenstrahl zu erkennen.
Theresia Katharina
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