Maria Pocs
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"Bei einem Kind gleichgeschlechtlicher Eltern, von denen eine Person leiblicher Vater oder leibliche Mutter des Kindes ist, wird diese Person auch als Vater oder Mutter eingetragen. Elternteile, die keine leiblichen Eltern des Kindes sind, werden als sorgeberechtigte und gegebenenfalls als zweite sorgeberechtigte Person eingetragen."
katholisch.de

Limburg regelt Taufbucheinträge bei Homoehen und diversen Täuflingen

Das Bistum Limburg hat die Eintragung von Kindern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und von transidenten und intergeschlechtlichen …
Carlus teilt das
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"Bei einem Kind gleichgeschlechtlicher Eltern, von denen eine Person leiblicher Vater oder leibliche Mutter des Kindes ist, wird diese Person auch als Vater oder Mutter eingetragen. Elternteile, die keine leiblichen Eltern des Kindes sind, werden als sorgeberechtigte und gegebenenfalls als zweite sorgeberechtigte Person eingetragen."
So läuft der Hase, wenn Bätzing und seine Mannschaft handelt. Es …Mehr
"Bei einem Kind gleichgeschlechtlicher Eltern, von denen eine Person leiblicher Vater oder leibliche Mutter des Kindes ist, wird diese Person auch als Vater oder Mutter eingetragen. Elternteile, die keine leiblichen Eltern des Kindes sind, werden als sorgeberechtigte und gegebenenfalls als zweite sorgeberechtigte Person eingetragen."
So läuft der Hase, wenn Bätzing und seine Mannschaft handelt. Es ist immer ein Höllenstrahl zu erkennen.
Theresia Katharina
Die Kirche macht alles mit, was Gott verboten hat.