Rußland soll sich gegen EGMR-Entscheidung für verpflichtende Homo-Paraden wehren
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Jahrelang hatte die Moskauer Stadtverwaltung die Durchführung einer Gay-Parade in der russischen Hauptstadt untersagt. Während die Veranstalter vor russischen Gerichten mit ihren Klagen abgewiesen wurden, gab der EGMR ihrem Anliegen statt. Das Gericht urteilte am 21. Oktober, das Demonstrationsverbot der Moskauer Stadtverwaltung gegenüber den Homosexuellen verstosse gegen drei Grundrechte: das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf effektiven Rechtsschutz sowie das Diskriminierungsverbot.
Während die russische Homosexuellenbewegung die Entscheidung als Erfolg wertete, kritisierte die Russische Orthodoxe Kirche das Urteil hart. Solche Entscheidungen seien nicht nur erfolglose Versuche, sozialen Frieden zu schaffen und die Persönlichkeitsrechte zu stärken, sie provozierten zudem noch neue Spannungen, erklärte der 33-jährige Igumen, der seine Kirche seit 2004 beim Europarat vertritt und zugleich Pfarrer der Allerheiligenkirche in Strassburg ist.