Der Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts legt den Grundstein für eine weitergehende und dauerhafte verfassungsgerichtliche Kontrolle der staatlichen Klimaschutzbemühungen anhand der Grundrechte. Damit ist dann letztendlich im Namen des Klimaschutzes alles machbar. Klimaschutzgesetz: Klimaneutralität bis 2045 | Bundesregierung