Gerti Harzl
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Ergänzende Informationen [2] anlässlich des folgenden Beitrags: Sr. Faustina Kowalska, eine Heilige der nachkonziliaren Kirche
vatican.va

Divinus Perfectionis Magister (25. Januar 1983)

JOHANNES PAUL, BISCHOF DIENER DER DIENER GOTTES ZUR BLEIBENDEN ERINNERUNG APOSTOLISCHE KONSTITUTION DIVINUS PERFECTIONIS MAGISTER ZUR DURCHFÜHRUNG VON …
Gerti Harzl
"Nachkonziliar" scheint der Angelpunkt der ganzen Diskussionen derzeit in den unterschiedlichen Threads des Forums zum Thema zu sein. Meiner Ansicht nach steht es dem Papst zu, solche Verfügungen wie jene vom 25. Jänner 1983 zu treffen. Also sind sie kirchenrechtlich gültig. Siehe auch Sr. Faustina Kowalska, eine Heilige der nachkonziliaren Kirche