Münsteraner Kirchenrechtler: Im Rechtsstreit um Kirchenaustritte wächst der Druck

(gloria.tv/ KNA) In der Debatte um einen teilweisen Kirchenaustritt gerät die katholische Kirche in Deutschland nach Ansicht des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Schüller unter Druck. Wer vor kommunalen Stellen seinen Austritt erkläre und damit keine Kirchensteuern mehr zahle, dürfe nicht automatisch als vom Glauben abgefallen gelten, erklärte Schüller am Sonntag in einem Interview des Südwestrundfunks. Der Vatikan verlange in solchen Fällen eine individuelle Prüfung. Diese solle feststellen, ob der Betreffende sich tatsächlich von der Kirche losgesagt habe.

Zugleich räumte Schüller ein, dass ein Abschied von dem bisherigen Konzept voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Kirchensteuer und damit die finanzielle Situation der katholischen Kirche in Deutschland haben werde. Wenn die Gelegenheit bestehe, zwar mit bürgerlicher Wirkung aus der Kirche auszutreten, aber dennoch weiter kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen, «bricht das System auseinander».

Die Kirchenführung in Rom dränge die deutschen Bischöfe zu einer Lösung und werde in dieser Frage «am Ball bleiben», betonte der Kirchenrechtler. In die bisher übliche Praxis, eine Austrittserklärung vor den Behörden mit einer Aberkennung aller kirchlichen Rechte gleichzusetzen, werde «irgendwann Bewegung reinkommen müssen», so der Experte. Das Beispiel von Österreich und der Schweiz, die über ein vergleichbares Kirchensteuersystem verfügten, zeige, dass ein Kurswechsel möglich sei.

Derzeit laufen in mehreren deutschen Bistümern Verfahren zum teilweisen Kirchenaustritt. Am bekanntesten ist der Fall des emeritierten Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp. Er hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr gezahlt.
Gleichzeitig betonte er, dass er sich weiterhin als gläubiges Mitglied der Kirche verstehe. Dies wollte die katholische Kirche nicht akzeptieren. Das Erzbistum Freiburg ging vor das Verwaltungsgericht.

In erster Instanz erhielt Zapp Recht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschied dann aber im Sinn der Kirche und stellte im Mai 2010 fest, dass ein teilweiser Kirchenaustritt unzulässig sei: Eine Austrittserklärung könne nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränkt werden. Ob es eine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht geben könne, sei «allein eine innerkirchliche Angelegenheit», die aufgrund des Kirchenrechts entschieden werden müsse, betonten die Richter. Eine Revision gegen das Urteil ließen die Richter nicht zu. Zapp zog daraufhin im Oktober vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Mit einer Entscheidung, ob es zu einer umfassenden Wiederaufnahme des Verfahrens kommt, wird im Verlauf dieses Jahres gerechnet.

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a.t.m
Kann nur hoffen das Zapp Recht bekommt, denn ich finde es traurig das diese Sache vor einen weltlichen Gericht verhandelt wird, und die kirchlichen Gericht bewusst vom Erzbistum Freiburg nicht angerufen wurden, den weltliches muss weltlich beiben und kirchliches muss kirchlich bleiben.
Gott zum Gruße.Mehr
Kann nur hoffen das Zapp Recht bekommt, denn ich finde es traurig das diese Sache vor einen weltlichen Gericht verhandelt wird, und die kirchlichen Gericht bewusst vom Erzbistum Freiburg nicht angerufen wurden, den weltliches muss weltlich beiben und kirchliches muss kirchlich bleiben.

Gott zum Gruße.