Bitte unterstützen: Keine Werbung für Abtreibung - Brief an Merkel und Seehofer

Brief an Merkel und Seehofer, den Sie "teilen" können, am Briefende:

Am 24.11.2017 verurteilte das Amtsgericht Gießen
die 61-jährige Medizinerin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro.
Frau Hänel hatte gegen den § 219a StGB (Werbung für „Abtreibung“) verstoßen, der ein Werben für die Tötung von Kindern vor deren Geburt unter Strafe stellt. Da es sich um einen Wiederholungsfall handelte und Hänel nicht einsichtig war und ist, erging das doch relativ milde Urteil gegen die Abtreiberin.
Feministische Verbände sehen in der Abtreiberin eine Galionsfigur, die für die angeblichen Rechte der Mütter streitet, willkürlich entscheiden zu können, ob ihr ungeborenes Kind leben darf oder ermordet werden soll.
Lautstark und medienwirksam (fast alle größeren Mainstream-Medienanstalten beteiligten sich daran) wurden Falschinformationen über Hänels Straftat verbreitet (sie habe lediglich informiert und nicht geworben) und – wider jede historische Logik – der § 219a StGB gar als Relikt der Nazis verschrien, der abgeschafft werden müsse.
Eine gut vorbereitete Kampagne meist feministischer und atheistischer Gruppierungen, die dann verstanden, das lebensfeindliche Polit-Establishment der Grünen, Linken und der SPD „mit ins Boot“ zu nehmen.
Politiker dieser „Anti-Life-Groups“ wollen den § 219a StGB abschaffen oder so ändern, daß die rechtswidrige Tötung eines ungeborenen Kindes als eine normale Dienstleistung verstanden wird und daher straffrei für die Tötungsmediziner beworben werden darf.
Sie behaupten, jeder Mutter habe das Recht auf freie Information und freie Arztwahl, auch wenn es um die Tötung eines ungeborenen Kindes ginge und ignorieren dabei wissenschaftliche Fakten, wie beispielsweise das Vermögen ungeborener Kinder, Schmerz zu empfinden.
Was folgen wird, wenn der § 219a StGB geändert oder abgeschafft wird, ist vielleicht vielen nicht bewußt.
Wer wird überhaupt verstehen, daß man möglicherweise in Zukunft für eine rechtswidrige Straftat werben darf, ohne dafür bestraft zu werden? Denn das Paradoxonin der BRD-Gesetzgebung besteht darin, daß das Töten der Leibesfrucht zwar ein Straftatbestand ist, jedoch nicht bestraft wird. Wenn aber eine Tat nicht mit mit Strafe belegt ist, verliert das Volk schnell das Verständnis für die Rechtswidrigkeit.
Dem folgt schließlich, von den „Anti-Life-Politiker“ eingebracht, eine Gesetzesänderung, damit der „218 StGB“ ebenfalls geändert oder abgeschaftt wird.
Ziel der Lebensfeinde: Töten eines ungeborenen Kindes (bis zur Geburt) soll legal werden. Bewerben dieser „Dienstleistung“ soll straffrei werden.
Das wäre eine große Katastrophe nicht nur für Deutschland, die verhindert werden muß.
CDU und CSU müssen auf Ihren möglichen neuen Koalitionspartner SPD und auf andere Parteien so einwirken, damit das Menschenrecht auf Leben … für alle, geborene wie ungeborene, erhalten bleibt.

Diese Forderung unterstützen Sie mit dem an Frau Angela Merkel und Herrn Horst Seehofer gerichtetes Schreiben:

www.menschenrechte.online/…/verbot-der-abtr…

Im Namen aller, ganz besonders der ungeborenen Kinder, sagen wir für Ihre Unterstützung ein herzliches
Vergelt`s Gott !
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Nachrichtern Europ. Bürgerinitiatven

www.menschenrechte.online
Die Bärin
Die Feministen und Atheisten haben doch jetzt schon erreicht, dass Kinder in unserem Land vor der Geburt ermordet werden dürfen. Was nützen da Paragraphen im Strafrecht, wenn diese nicht zur Anwendung kommen? Die Strafe für die Medizinerin Hänel kann keiner ernst nehmen. € 6.000,-- sind für diesen Personenkreis keine Abschreckung. Unsere Politiker können wir da auch getrost vergessen. Denen haben …Mehr
Die Feministen und Atheisten haben doch jetzt schon erreicht, dass Kinder in unserem Land vor der Geburt ermordet werden dürfen. Was nützen da Paragraphen im Strafrecht, wenn diese nicht zur Anwendung kommen? Die Strafe für die Medizinerin Hänel kann keiner ernst nehmen. € 6.000,-- sind für diesen Personenkreis keine Abschreckung. Unsere Politiker können wir da auch getrost vergessen. Denen haben wir ja diese Schande zu "verdanken".
@Sunamis 46 Auch im Islam gibt es Abtreibung. Bei uns in Köln gab es vor Jahren eine muslimische Ärztin, die samstags den "OP"-Tag hatte.
Theresia Katharina
6.000 Euro ist doch viel zu wenig!
Elista
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