Theresia Katharina
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Nein zum Selbstbestimmungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht

Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident
ist zusammen mit Hubert Aiwanger einer der Wenigen gegen das Selbstbestimmungsgesetz

Am vergangenen Freitag, den 12. April 2024 verabschiedete eine knappe Mehrheit im Bundestag das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Am 17. Mai nickte der Bundesrat es ab. Nur das Bundesverfassungsgericht kann jetzt noch verhindern, dass es in Kraft tritt.

Dieses Gesetz ist in Wahrheit ein Fremdbestimmungsgesetz, denn es erlaubt Menschen wie Markus “Tessa” Ganserer, jeden unter Androhung von 10.000 € Bußgeld zu zwingen, seine Lebenslüge mitzutragen und ihn, einen intakten Mann, als Frau zu bezeichnen.

Das SBGG soll am 1. November in Kraft treten. Erste Namenswechsel auf dem Standesamt sollen aber schon ab August möglich werden.

Die einzige Stelle, welche dies jetzt noch verhindern kann, ist das Bundesverfassungsgericht. In einem Normenkontrollverfahren kann es überprüfen, ob das Selbstbestimmungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

So ein Verfahren hätte gute Aussichten, denn auf den ersten Blick macht das Selbstbestimmungsgesetz die Gleichstellung der Geschlechter unmöglich (Art 3 GG), bedroht die Religionsfreiheit (Art 4), greift tief in die Meinungsfreiheit ein (Art 5), nimmt Eltern einen Teil ihres Erziehungsrechts (Art 6), und noch viele Dinge mehr.

Die gefährlichsten Punkte im Selbstbestimmungsgesetz auf einen Blick:
Eltern dürfen den Geschlechtseintrag für ihr Kind frei wählen. Dies gefährdet das Kindeswohl und ebnet den Weg hin zu chemischer Kastration und irreversiblen Eingriffen.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen selbständig und ohne Erlaubnis der Eltern ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern. Vernünftigen Eltern wird damit jegliche Möglichkeit genommen, ihre Kinder vor dem Trans-Hype zu schützen. Und auch in diesem Alter kann der Namenswechsel die Verwirrung zementieren und den Wunsch nach Hormonen und Operationen verstärken.

Möglicherweise legalisiert das SBGG die Genitalverstümmelung von Mädchen, denn die Beschneidung von Jungen ist in Deutschland ausdrücklich erlaubt.

Männer erhalten Zugang zu Frauenhäusern, Frauensport, Frauengefängnissen, und so weiter. Das Offenbarungsverbot wird es unmöglich machen, über Probleme, die dabei entstehen, überhaupt zu sprechen.

Das Offenbarungsverbot hebt auch das angebliche Hausrecht in Schwimmbädern, Frauensauna usw. auf. Denn keine Frau kann sich beim Bademeister darüber beschweren, dass ein intakter Mann in der Frauendusche steht, ohne dabei zu sagen, dass derjenige ein Mann ist.

Die Standesämter melden den Namenswechsel nicht der Polizei. Damit könnten Straftäter untertauchen oder sich ein sauberes Führungszeugnis verschaffen.

Wir können und müssen verhindern, dass dieses Gesetz in Kraft tritt. Dafür brauchen wir ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Damit das Verfassungsgericht tätig werden kann, muss entweder eine Landesregierung oder 25 % der Abgeordneten im Bundestag die Normenkontrolle beantragen.

Wir richten deshalb diese Petition an die Bayerische Landesregierung (CSU und Freie Wähler). Sie ist die einzige Landesregierung, an der keine der Ampelparteien beteiligt ist, und die einzige, die ausdrücklich in ihrem Koalitionsvertrag das Selbstbestimmungsgesetz ablehnt.

Zusätzlich richten wir die Petition an die Unionsfraktion im Bundestag. Sie hat gegen das SBGG gestimmt und umfasst 26 % der Abgeordneten, ist also groß genug, um eine Normenkontrolle zu beantragen.

Unterzeichnen Sie diese Petition und fordern Sie sowohl die Bayerische Landesregierung als auch die CDU/CSU im Bundestag auf, das Selbstbestimmungsgesetz vor das Verfassungsgericht zu bringen!

Bitte bringen Sie das Selbstbestimmungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht !

Petition
(Bitte hier anklicken und unterzeichnen) :
citizengo.org/…FC3itUrTZpA7KHQKsAjQJVaqd1YaekSdqiud2yVLV4NqPReDk=


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder, sehr geehrte Bayerische Landesregierung,

sehr geehrte Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag!

Am vergangenen 12. April 2024 hat die Ampelregierung das Selbstbestimmungsgesetz durch den Bundestag geschleust, in einem sehr schnellen Verfahren und ohne die Folgen dieses Gesetzes zu bedenken.


Dieses Gesetz behandelt das Geschlecht eines Menschen als beliebig wählbar, was nicht nur der Realität widerspricht, sondern auch die Rechtssicherheit gefährdet.

Jeder Erwachsene soll seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen einmal pro Jahr ändern dürfen, und dann in jeglicher Hinsicht als dem gewählten Geschlecht zugehörig behandelt werden!

Und Eltern sollen den Geschlechtseintrag ihrer Kinder frei wählen dürfen. Das gefährdet das Kindeswohl, denn die Namensänderung hat sich als ein niedrigschwelliger, aber folgenreicher erster Schritt hin zu chemischer Kastration und anderen unumkehrbaren Eingriffen erwiesen.

Das Offenbarungsverbot wird es außerdem unmöglich machen, über Probleme und Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes überhaupt zu sprechen, sobald es einmal in Kraft getreten ist. Niemand wird untersuchen können, ob sich z.B. männliche Vergewaltiger ins Frauengefängnis hinein selbstbestimmen, denn es wird verboten, zu offenbaren, dass jemand seinen Namen und Geschlechtseintrag geändert hat.

Es steht sogar zu befürchten, dass dieses Gesetz versehentlich die Genitalverstümmelung von Mädchen (sogenannte weibliche Beschneidung) legalisiert, denn die Beschneidung von Jungen ist in Deutschland ausdrücklich erlaubt. Eltern aus dem betreffenden Kulturkreis könnten also ihre Tochter vorübergehend zum Jungen erklären und so ungestraft verstümmeln lassen.


Wegen all dieser Gesichtspunkte bitten wir Sie, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Bitte lassen Sie prüfen, ob das Selbstbestimmungsgesetz überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Hochachtungsvoll
Theresia Katharina
Die gefährlichsten Punkte im Selbstbestimmungsgesetz auf einen Blick:
1.Eltern dürfen den Geschlechtseintrag für ihr Kind frei wählen. Dies gefährdet das Kindeswohl und ebnet den Weg hin zu chemischer Kastration und irreversiblen Eingriffen.
2.Jugendliche ab 14 Jahren dürfen selbständig und ohne Erlaubnis der Eltern ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern. Vernünftigen Eltern wird damit …Mehr
Die gefährlichsten Punkte im Selbstbestimmungsgesetz auf einen Blick:
1.Eltern dürfen den Geschlechtseintrag für ihr Kind frei wählen. Dies gefährdet das Kindeswohl und ebnet den Weg hin zu chemischer Kastration und irreversiblen Eingriffen.

2.Jugendliche ab 14 Jahren dürfen selbständig und ohne Erlaubnis der Eltern ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern. Vernünftigen Eltern wird damit jegliche Möglichkeit genommen, ihre Kinder vor dem Trans-Hype zu schützen. Und auch in diesem Alter kann der Namenswechsel die Verwirrung zementieren und den Wunsch nach Hormonen und Operationen verstärken.

3.Möglicherweise legalisiert das SBGG die Genitalverstümmelung von Mädchen, denn die Beschneidung von Jungen ist in Deutschland ausdrücklich erlaubt.

4.Männer erhalten Zugang zu Frauenhäusern, Frauensport, Frauengefängnissen, und so weiter. Das Offenbarungsverbot wird es unmöglich machen, über Probleme, die dabei entstehen, überhaupt zu sprechen.

5.Das Offenbarungsverbot hebt auch das angebliche Hausrecht in Schwimmbädern, Frauensauna usw. auf. Denn keine Frau kann sich beim Bademeister darüber beschweren, dass ein intakter Mann in der Frauendusche steht, ohne dabei zu sagen, dass derjenige ein Mann ist.

6.Die Standesämter melden den Namenswechsel nicht der Polizei. Damit könnten Straftäter untertauchen oder sich ein sauberes Führungszeugnis verschaffen.
Theresia Katharina
Söder ist der einzige Ministerpräsident in Deutschland, der sich offen vom Selbstbestimmungsgesetz distanziert hat. Die anderen sind dafür oder schweigen. Beten wir für Söder, dass er durchhält.
Theresia Katharina
Die einzige Landesregierung, an der keine der Ampelparteien beteiligt ist, ist die bayerische und die einzige, die ausdrücklich in ihrem Koalitionsvertrag das Selbstbestimmungsgesetz ablehnt.
Heribert Nuhn
Was Söder sagt, ist nur interessant, wenn er es nach einer Wahl sagt. Vorher zeigt es nur an, was er vermutet, was die Wähler wollen.