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Niederlande: Kirche präzisiert Seelsorgeregeln bei Sterbehilfe

(gloria.tv/ KNA) Die niederländischen Bischöfe schließen kirchliche Beisetzungen für Menschen, die durch aktive Sterbehilfe ums Leben kamen, nicht in allen Fällen aus. Sie unterstreichen in einer am Mittwoch in Utrecht veröffentlichten Erklärung, es könne eine kirchliche Beerdigung geben, wenn die Betroffenen bei ihrer Entscheidung für Sterbehilfe durch Gefühle, Angst und Stress übermannt gewesen seien. Ihre innere Freiheit und Zurechnungsfähigkeit könnten auf diese Weise vermindert gewesen sein. Priester könnten dann nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss kommen, dass eine kirchliche Bestattung möglich sei.

Ausdrücklich weisen die Bischöfe das Ansinnen zurück, Menschen eine kirchliche Beerdigung zu gewähren, die zu Lebzeiten darum nachsuchen und gleichzeitig eine Lebensbeendigung durch Selbstmord oder Sterbehilfe planen. Eine solche Handlungsweise trage einen Widerspruch in sich. Einerseits wünschten die Betroffenen, die Entscheidung über Leben und Tod in die eigenen Hände zu nehmen.
Andererseits bedeute der Empfang der Sakramente aber, sich in die Hände Gottes zu begeben.

Priester, die dem Wunsch nach einer kirchlichen Beisetzung in einem solchen Fall nachkämen, würden den Eindruck erwecken, mit dem Handeln der Betroffenen einverstanden zu sein, so die Bischöfe. Dies könne der Verkündigung der Kirche schaden.

Die Bischofskonferenz reagiert mit der Erklärung auf einen Streit in der Gemeinde Liempde im Bistum 's Hertogenbosch. Dort hatte sich der Pfarrer geweigert, die Beisetzungsfeier für einen nach Sterbehilfe gestorbenen Mann zu leiten. Auch verbot er die Nutzung der Kirche durch einen anderen Geistlichen. Die Familie wich in eine andere katholische Pfarrei aus, wo der Geistliche die Leitung der Beisetzungsfeier übernahm.

Ausdrücklich weisen die niederländischen Bischöfe darauf hin, dass aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord von der katholischen Kirche abgelehnt würden. Wenn es keine Alternativen mehr gebe, sei es jedoch zulässig, schmerzstillende Mittel in Mengen zu verabreichen, die das Risiko einer Lebensverkürzung mit sich brächten.