Ein politisches Schandurteil. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat darüber beraten, gegen den verdienten Salzburger Juristen Prof. Wolfgang Waldstein ein Verfahren wegen Schmähung des …Mehr
Ein politisches Schandurteil.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat darüber beraten, gegen den verdienten Salzburger Juristen Prof. Wolfgang Waldstein ein Verfahren wegen Schmähung des Gerichtshof einzuleiten. Sein Vergehen: die Forderung nach den Grundrechten für alle Menschen.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat darüber beraten, gegen den verdienten Salzburger Juristen Prof. Wolfgang Waldstein ein Verfahren wegen Schmähung des Gerichtshof einzuleiten. Sein Vergehen: die Forderung nach den Grundrechten für alle Menschen.
Der Rechtsbruch, den die "Fristenlösung" darstellt erinnert mit seiner "Eugenischen Indikation" an die Rechtsbeugung im NS-Regime, welche die Euthanasie erlaubte.
Eine für jeden Untermittelschüler nachzuvollziehende, jeder rechtlich-logischen Beweisführung hohnsprechenden Begründung der "Fristenlösung" lieferte der Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis vom 11. 10. 74 gegen den Einspruch der Salzburger …Mehr
Der Rechtsbruch, den die "Fristenlösung" darstellt erinnert mit seiner "Eugenischen Indikation" an die Rechtsbeugung im NS-Regime, welche die Euthanasie erlaubte.
Eine für jeden Untermittelschüler nachzuvollziehende, jeder rechtlich-logischen Beweisführung hohnsprechenden Begründung der "Fristenlösung" lieferte der Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis vom 11. 10. 74 gegen den Einspruch der Salzburger Landesregierung, indem er sich auf die Todesstrafe beruft:
"Es wäre aber nicht verständlich, wenn die MRK (Menschenrechtskonvention) bei der Normierung des Rechtes auf Leben in Ausnahmefällen zwar die Tötung schon geborener Menschen zugelassen, jedoch einen Eingriff in das erst keimende Leben auch in Fällen besonderer Indikationen ausgeschlossen hätte."
Eine für jeden Untermittelschüler nachzuvollziehende, jeder rechtlich-logischen Beweisführung hohnsprechenden Begründung der "Fristenlösung" lieferte der Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis vom 11. 10. 74 gegen den Einspruch der Salzburger Landesregierung, indem er sich auf die Todesstrafe beruft:
"Es wäre aber nicht verständlich, wenn die MRK (Menschenrechtskonvention) bei der Normierung des Rechtes auf Leben in Ausnahmefällen zwar die Tötung schon geborener Menschen zugelassen, jedoch einen Eingriff in das erst keimende Leben auch in Fällen besonderer Indikationen ausgeschlossen hätte."
Das wäre eine ganz hervorragende Sache, wenn sich die hohen Herren dadurch für ihre subjektiven, moralisch-politischen Anschauungen der breiten Öffentlichkeit stellen müßten!!! Allein mit dem Unterschied, dass dieses mal klar der Rahmen der Interpretationstheorie der Rechtslehre gesteckt wäre und unter Einforderung und Würdigung vorhandener Gesetze neu zu entscheiden ist!!!!!!! Christen sind …Mehr
Das wäre eine ganz hervorragende Sache, wenn sich die hohen Herren dadurch für ihre subjektiven, moralisch-politischen Anschauungen der breiten Öffentlichkeit stellen müßten!!! Allein mit dem Unterschied, dass dieses mal klar der Rahmen der Interpretationstheorie der Rechtslehre gesteckt wäre und unter Einforderung und Würdigung vorhandener Gesetze neu zu entscheiden ist!!!!!!! Christen sind verpflichtet sich gegen UnrechtGesetze zu stellen - wenn das jeder Christ ernst nimmt stünden unsere christlichen Politiker heute anders vor uns: hier heißt es tatsächlich arbeiten und beten. Leider werden das auch die Schade nur, dass die Richter das wissen und nichts mehr unternehmen...
![😡](/emoji/f09f98a1)