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De Paolis: "Kaspers Vorschlag hätte unvorstellbar schwerwiegende Folgen"

Kaspers Vorschlag hätte „unvorstellbar schwerwiegende Folgen“ – Kardinal De Paolis zerlegt „neue Barmherzigkeit“

(...) Aber auch die Kritiker der umstrittenen „neuen Barmherzigkeit“ blieben nicht untätig. Kardinal Velasio De Paolis warnte erneut vor Kaspers These. Sollte die Kommunion für wiederverheiratet Geschiedene approbiert werden „wären die Folgen unvorstellbar schwerwiegend“, so der Kardinal. Papst Franziskus hüllt sich offiziell weiter in Schweigen, läßt aber durch inoffizielle Gesten und Entscheidungen eine einseitige Position zugunsten der Kasper These erkennen und bleibt dadurch insgesamt ambivalent und rätselhaft.

Die Lineamenta für die ordentliche Bischofssynode über die Familie im Oktober 2015 wurden am 9. Dezember veröffentlicht. Ausgangspunkt für den zweiten Teil der Synode ist der Schlußbericht der außerordentlichen Synode, der jedoch in verschiedenen Punkten neuformuliert wurde.(...) Erst dann werden die Dinge deutlich zu sehen sein. Die Bischöfe sind aufgerufen, sie nach ihrem Ermessen, allerdings von Rom gewünscht, einem möglichst breiten Spektrum zur Beantwortung vorzulegen. Laut Synodensekretär Kardinal Lorenzo Baldisseri sei die Absicht der Umfrage vor allem die umstrittenen Themen der Synode zu „vertiefen“.

Kardinal Baldisseri bestätigt, was offiziell in Rom niemand zugeben will

Damit bestätigte der Kardinal, was Rom offiziell nicht gerne zugibt, daß es bei der Synode im vergangenen Oktober zu einigen Themen harte Auseinandersetzungen gab. So hart, daß drei Kapitel des Schlußberichts keine Mehrheit erhielten, was schon für sich genommen im kirchlichen Bereich einer Sensation gleichkommt. Bei den Themen handelt es sich um die wiederverheiratet Geschiedenen und die Homosexuellen.

Papst Franziskus setzte sich über die Entscheidung der Synodalen hinweg und ließ auch die abgelehnten Teile veröffentlichen. Ohne als abgelehnt gekennzeichnet zu sein, werden sie nun auch im Zusammenhang mit dem neuen Fragenkatalog als Teil des Schlußdokuments weitergereicht, obwohl sie genau das nicht sind. Im politischen Bereich würde man von Willkür und Manipulation sprechen. Im kirchlichen Bereich, wo sich Kritik am Papst verbietet, herrscht betretenes Schweigen und einiges Zähneknirschen. Doch die Szenerie beherrscht der Papst und er diktiert auch ziemlich rücksichtslos die Spielregeln.

Die Synode wurde eigentlich für die Familie und deren Stärkung einberufen. Zumindest so die Absichtserklärung. Wenn es unterdessen in Rom auch nicht an Stimmen fehlt, die vermuten, daß die Einberufung nur zur Durchsetzung des Paradigmenwechsels der „neuen Barmherzigkeit“ erfolgt sei.

Familie schwer unter Beschuß: wenig Ehen, kaum Kinder – doch Synode diskutiert über WiGes und Homos

Unterdessen findet sich die Familie vielfachen Angriffen ausgesetzt. Die Unterminierung durch die staatliche Gesetzgebung und das in der Öffentlichkeit vermittelte Bild von Ehe und Familie führt nach einigen Jahrzehnten zum dramatischen Rückgang von Eheschließungen. Der Drang zur Bindungslosigkeit des überhöhten Individuums läßt bei vielen eine Eheschließung erst gar nicht mehr in Betracht ziehen. Am Ende lasse man sich ohnehin nur scheiden und das koste dann auch noch und sei somit ein doppelter Nachteil. Weshalb sich so etwas antun, hört man den Egoisten vom Dienst dozieren. Pfarreien, in denen es im Laufe eines Kirchenjahres etliche Taufen gibt und ebenso viele oder noch mehr Todesfälle, aber keine Hochzeiten sind im deutschen Sprachraum keine Seltenheit mehr.

In Italien sind sakramentale Eheschließungen zwischen 1963 und 2013 fast auf ein Viertel zusammengeschrumpft. Wurden 1963 noch 414.652 kirchliche Ehen geschlossen, waren es 2013 nur mehr 111.545. Ein Teil des Rückgangs geht auf Kosten des fehlenden Nachwuchses. Das ist aber nur ein, wenn auch nicht zu vernachlässigender Aspekt. Der Kindermangel ist übrigens ein weit brennenderes Thema im Zusammenhang mit der Familie als freiwillig kinderlose Homosexuelle und wiederverheiratet Geschiedene. Doch die „neue Barmherzigkeit“ zeigt wenig Interesse dafür. Wer im Advent auf Christkindlmärkte geht, kann allenthalben feststellen, daß man bei Attraktionen für Kinder kaum Geduld haben muß, sondern sofort an die Reihe kommt. Kein Schlangestehen, kein Warten mehr. Die Kinder sind rar geworden.

Was Überbevölkerungsideologen erfreuen mag, aber nicht die Kirche Christi, findet dennoch kaum Aufmerksamkeit, weil Kardinal Kasper das Augenmerk auf einen Nebenschauplatz gelenkt hat. Der Angriff, der von dort aus auf zwei tragende Säulen des Christentums: das Ehesakrament und das Altarsakrament ausgeführt wird, ist allerdings alles andere als nebensächlich.

Kirchenrechtler Kardinal De Paolis versetzt Kardinal Kasper neue Breitseite

Aus diesem Grund erhob der 79 Jahre alte Missionar Velasio Kardinal De Paolis, ein renommierter Kirchenrechtler und ehemaliger Dikasterienleiter an der Römischen Kurie, erneut seine Stimme, um sich gegen Kaspers Position zu stellen. Das erste Mal tat er es bereits am vergangenen 27. März in Perugia nur einen Monat nach dem Kardinalskonsistorium. Bei der Eröffnung des Kirchengerichtsjahres in Umbrien replizierte der Jurist auf Kasper (siehe Anti-Kasper-Front: Nach Brandmüller und Caffarra folgen De Paolis und Bassetti).

Er tat es erneut im vergangenen Sommer zusammen mit vier weiteren Kardinälen in einem Sammelband „In der Wahrheit Christi bleiben: Ehe und Kommunion in der katholischen Kirche“ (die deutsche Ausgabe erschien Ende September im Echter Verlag), der vom inzwischen abgeschobenen Kardinal Raymond Burke initiiert wurde. Darin wurde seine Rede vom März aufgenommen, nachdem sie bereits zuvor in Spanien, in der Zeitschrift Ius Communionis (2/2014) und in Italien veröffentlicht worden war.

Nun griff Kardinal De Paolis erneut das Thema auf. Dieses Mal um konkret den Absatz 52 der Relatio synodi, des Schlußberichts der Synode vom vergangenen Oktober ins Visier zu nehmen. Absatz 52, der sich mit den wiederverheiratet Geschiedenen befaßt, wurde von der Synode nicht angenommen.

In der Übersetzung der Deutschen Bischofskonferenz lautet Absatz 52 der Relatio synodi wie folgt:

52. Es wurde über die Möglichkeit nachgedacht, wiederverheiratete Geschiedene zum Sakrament der Buße und der Eucharistie zuzulassen. Mehrere Synodenväter haben auf der derzeitigen Regelung bestanden, und zwar aufgrund der konstitutiven Beziehung zwischen der Teilnahme an der Eucharistie und an der Gemeinschaft mit der Kirche einerseits und der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe andererseits. Andere haben sich für eine nicht zu verallgemeinernde Aufnahme an den Tisch der Eucharistie ausgesprochen – und zwar in einigen besonderen Situationen und unter genau festgelegten Voraussetzungen, vor allem wenn es sich um unumkehrbare Fälle handelt, mit moralischen Verpflichtungen gegenüber den Kindern, die ungerechterweise leiden müssten. Einem möglichen Zugang zu den Sakramenten müsste dann ein Weg der Buße unter der Verantwortung des Diözesanbischofs vorausgehen. Diese Frage gilt es aber noch zu vertiefen, wobei die Unterscheidung zwischen einem objektiven Zustand der Sünde und mildernden Umständen genau zu bedenken ist, da „die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie (…) durch (…) psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert, ja sogar aufgehoben sein“ können (Katechismus der katholischen Kirche, 1735).

Absatz „widersprüchlich“ und hätte „unvorstellbar schwerwiegende“ Folgen

Laut Kardinal De Paolis ist der Absatz in sich widersprüchlich. Zudem: „Die Neuigkeiten, die damit eingeführt würden, wären – falls approbiert in ihren Folgen unvorstellbar schwerwiegend“, weil sie sogar die Fundamente des Glaubensdogmas und der katholischen Morallehre untergraben würden.

Seine Kritik artikulierte der Kardinal am vergangenen 26. November auf einer Tagung an der Fakultät für Kirchenrecht der Universität San Dámaso von Madrid. Seine Ausführungen stellte Kardinal De Velasio unter den richtungsweisenden Titel: „Geeignete Wege für Seelsorge der wiederverheirateten Geschiedenen“.

Die Schlußfolgerungen, die der Kardinal am Beispiel der wiederverheirateten Geschiedenen aufzeigt, gelten für ihn auch für alle anderen irregulären Formen des Zusammenlebens, wie er im ersten Teil seines Referats betont.

Kardinal De Paolis betont, daß dieser Absatz von der Synode nicht angenommen wurde, daß aber das Abstimmungsergebnis schwer zu interpretieren sei, da der Text aus unterschiedlichen, nicht homogenen Teilen besteht, die sich zum Teil sogar widersprechen, unangemessen, nicht völlig geeignet oder unvollständig sind, um sich mit dem kirchlichen Lehramt verbinden zu können.

Kaspers Vorschlag durch „kein gültiges Argument gestützt“ – bereits von Kirche abgelehnt

Der Hinweis auf eine „besondere Aufmerksamkeit“ für die wiederverheiratet Geschiedenen würde „unschwer erkennbar einige entscheidende Elemente des Vorschlags von Kardinal Kasper“ enthalten. Wie bereits von Kardinal De Paolis bei früheren Gelegenheiten aufgezeigt, werde der Vorschlag Kaspers jedoch „von keinem triftigen und gültigen Argument gestützt“. Abgesehen davon, sei der Kasper Vorschlag bereits zu einem früheren Zeitpunkt „von der zuständigen Autorität geprüft und abgelehnt worden“, weil darin keine Elemente gefunden werden konnten, ihn „gemäß den doktrinellen Grundsätzen der kirchlichen Dokumente“ anzuerkennen.

Es gehe dabei um eine schwere Verletzung der Ehemoral und der kirchlichen Ordnung, die eine Zulassung zur Eucharistie nicht erlaubt. Aus diesem Grund hätten die kirchlichen Dokumente nie einen Unterschied zwischen verschiedenen Kategorien von Personen gemacht, die in irregulären Verbindungen leben, so der Kardinal. Mehr noch. „In manchen Fällen“, könnte die Zulassung einer irregulären Situation zur Eucharistie, die Situation noch „verschlimmern: sie könnte als Belohnung und als Einladung erscheinen, neue Verbindungen einzugehen.“

Worin aber soll dann die „Vertiefung“ der Frage bestehen, die im Absatz eingefordert wird, fragt sich Kardinal De Paolis. Ein vertieftes Studium der kirchlichen Lehre könne damit nicht gemeint sein, denn das sei bereits erfolgt und die Sache klar. Also könne nur eine „mögliche Ausnahmeregelung“ gemeint sein, was nicht in geringem Maße irritiere. Der Absatz selbst enthalte bereits in sich eine Ausnahme zu den beiden grundlegenden und unabdingbaren Voraussetzungen für den Zugang zur Eucharistie.

„Kirche kann den Willen Gottes nicht in Frage stellen“

Bei den wiederverheiratet Geschiedenen, wie bei anderen irregulären Verbindungen, sind beide Voraussetzungen für den Zugang zur Eucharistie nicht erfüllt, weshalb die kirchliche Autorität gar nicht anders handeln kann, als den Zugang zu verweigern, da sie weder über das Naturecht noch das Gottesgesetz verfügen kann.

Es kann Situationen geben, die eine Trennung der beiden in einer irregulären Verbindung zusammenlebenden Personen nicht erlaubt. Das bedeutet aber nicht notwendigerweise, daß die beiden in more uxorio und damit in einem fortwährenden Zustand der Sünde zusammenleben müssen.

Kardinal De Paolis wiederlegt in seinen weiteren Ausführungen, daß es sich lediglich um eine Frage der kirchlichen Ordnung handle. Vielmehr gehe es um die Fundamente des christlichen Lebens, da zumindest drei von sieben Sakramenten direkt berührt werden: das Ehesakrament, das Altarsakrament und das Bußsakrament. Die Ehe ist daher nicht eine Frage des kirchlichen Rechts, sondern des göttlichen Rechts. Die Kirche habe keine Möglichkeit daran etwas zu ändern und könne gar nicht anders handeln, als den Vorschlag zurückzuweisen, denn damit würde sie den Willen Gottes in Frage stellen.

Deshalb läßt der Kardinal und Kirchenrechtler auch keinen Zweifel, daß die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion nicht nur eine Änderung der Praxis, sondern eine Änderung der Glaubenslehre wäre. Und das, obwohl deren Verfechter das genaue Gegenteil behaupten. Die Glaubenslehre aber könne allein schon wegen der ihr eigenen Natur nicht geändert werden, wenn sie Teil des authentischen Lehramtes der Kirche ist. Bevor also überhaupt über eine Änderung gesprochen werden kann, sei die Natur des diskutierten Gegenstandes zu prüfen.

Gefährlicher Präzedenzfall mit unvorstellbar schwerwiegenden Folgen

Zudem sei zu fragen, ob eine Bischofssynode über eine Zuständigkeit besitzt, eine solche Frage zu behandeln. „Wer verfügt überhaupt über die Zuständigkeit das Lehramt zu ändern?“ Ein einseitiger Eingriff wäre „ein gefährlicher Präzedenzfall“.

Die Folgen des Kasper Vorschlags wären zudem „unvorstellbar schwerwiegend“:

weil die Zulassung einer Person im Stand der Todsünde mit kirchlicher Zustimmung zur Kommunion die Gefahr des Sakrilegs und der Schändung der Eucharistie in sich birgt;

weil damit generell der Grundsatz in Frage gestellt würde, daß als Zugang zur Eucharistie der Stand der heiligmachenden Gnade Voraussetzung ist, besonders jetzt, wo in der Kirche eine allgemeine Praxis des Kommunionempfangs ohne vorherige sakramentale Beichte eingeführt wurde oder eingeführt wird, mit allen negativen Folgen, die diese Praxis mit sich bringt;

weil die Zulassung eines Gläubigen, der more uxorio lebt, auch die Infragestellung der auf dem Sechsten Gebot gründenden Sexualmoral bedeuten würde;

und schließlich weil auf diese Weise dem außerehelichen Zusammenleben Bedeutung beigemessen würde und faktisch der Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe geschwächt würde.

In einem weiteren Teil führt Kardinal De Paolis die Gründe zur Verteidigung der kirchlichen Ehe- und Sakramentenlehre an.

Und was sagt Papst Franziskus zu allem?

Papst Franziskus äußerte sich bisher nicht offiziell zur Frage. Eine Reihe von inoffiziellen Gesten und Entscheidungen weisen jedoch darauf hin, daß das Kirchenoberhaupt die Position von Kardinal Kasper teilt, den er zum Sprachrohr dieser Richtung machte. Allein die Selbstsicherheit, mit der der deutsche Kardinal auftritt, bestätigt diese Annahme.

Zuletzt spielte der Papst in seinem Interview mit der argentinischen Tageszeitung La Nacion vom 7. Dezember auf das Thema an. Das Interview führte die Papst-Biographin Elisabetta Piqué.

„Im Fall der wiederverheiratet Geschiedenen: Was machen wir mit ihnen, welche Tür kann man öffnen? Es gibt eine pastorale Unruhe: Also geben wir ihnen die Kommunion? Es ist keine Lösung, ihnen die Kommunion zu geben. Das allein ist nicht die Lösung. Die Lösung ist die Integration. Sie sind nicht exkommuniziert, sicher. Aber sie dürfen nicht Taufpaten sein, sie dürfen in der Messe die Lesungen nicht lesen, sie dürfen die Kommunion nicht austeilen, sie dürfen den Katechismus nicht lehren, sie dürfen sieben Dinge nicht tun. Ich habe die Liste hier. Schluß! Wenn ich das erzähle, würden sie wirklich wie Exkommunizierte wirken! Also, die Türen etwas weiter öffnen.“

Und in Zusammenhang weiter:

„Einer hat mir einmal gesagt: ‘Ja, sicher, die Unterscheidung geht schon gut, aber wir brauchen klarere Dinge‘. Ich habe ihm gesagt: ‚Sehen Sie, ich habe eine Enzyklika und ein Apostolisches Schrieben geschrieben, ständig mache ich Erklärungen und halte Predigten, und das ist das Lehramt. Was dort ist, ist das, was ich denke, nicht das, was die Medien behaupten, daß ich denke. Gehen Sie hin und suchen Sie und es ist klar.“

Damit bleiben aber weiterhin erhebliche Zweifel, welche Haltung der Papst nun wirklich einnimmt. Was das Kirchenoberhaupt für „klar“ hält, ist bei näherem Hinsehen eben keineswegs so klar. Auch aus der Antwort im Interview läßt sich letztlich alles hineininterpretieren, was man hineininterpretieren möchte.

Das vollständige Interview wurde in der Ausgabe des Osservatore Romano vom 10. Dezember in italienischer Übersetzung abgedruckt.

Text: Giuseppe Nardi

www.katholisches.info/…/kaspers-vorschl…
a.t.m
Verzeiht mit aber, ich sehe es zumindest für Ö schon anders, hier wurden Kaspars Thesen schon lange umgesetzt und sind bereits Praxis. denn es wird ja doch schon seit mehreren Jahren die Kommunion mit Wissen der Ortsbischöfe und somit auch des Vatikans (denn die zuständigen Dikasterien im Vatikan wurden über diesen tausendfachen Bruchs des gültigen Kirchenrechts informiert) auch an bekannte …Mehr
Verzeiht mit aber, ich sehe es zumindest für Ö schon anders, hier wurden Kaspars Thesen schon lange umgesetzt und sind bereits Praxis. denn es wird ja doch schon seit mehreren Jahren die Kommunion mit Wissen der Ortsbischöfe und somit auch des Vatikans (denn die zuständigen Dikasterien im Vatikan wurden über diesen tausendfachen Bruchs des gültigen Kirchenrechts informiert) auch an bekannte Widerverheiratete Geschiedene ausgeteilt. Siehe www.nachrichten.at/…/Die-Pfarrer-Ini…
Auszug:
Denn die Punkte des Aufrufs seien zum Teil von den Bischöfen lange still akzeptierte Praxis: die Kommunionspendung an wiederverheiratete Geschiedene oder ihre Segnung in schlichter Form.

Und da dies nachweilsich den Ö- Ortsbischöfen und dem Vatikan bekannt ist und weder von Seiten der Ö - Ortsbischöfe als auch des Vatikans unternommen wurde, so kann man davon ausgehen das diese Form des Sakrileges zur Verderbnis der Seelen, von Seiten der Ö- Ortsbischöfe als auch des Vatikans unter dem Motto "Wer schweigt duldet" auch gewünscht wird. Ich kann aber nur für Ö sprechen den die Situation in D ist mir nicht bekannt, dürfte aber vermutlich ähnlich sein, und nur die allerwenigsten Ö Priester also die wahrlich katholischen Hirten halten sich an das Verbot die "heilige Kommunion" an alle auszuteilen.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Abramo
Nichts für ungut, aber warum hat der arme Erzbischof Józef Wesołowski nicht von dieser neuen "Barmherzigkeit" profitieren können? Irgendwie trieft das alles nur so von Heuchelei.
Santiago_
Der Papst hat sich am 2. Synodentag zu Wort gemeldet: www.kath.net/news/52330
Santiago_
Die zweifelhafte Grundlage der Kasperschen Theologie – Friedrich Schelling und die Bischofssynode: www.katholisches.info/…/die-zweifelhaft…
Ein weiterer Kommentar von Santiago_
Santiago_
"Wir werden einen Schritt auf Schwule zumachen" Walter Kasper
www.welt.de/…/Wir-werden-eine…Mehr
"Wir werden einen Schritt auf Schwule zumachen" Walter Kasper

www.welt.de/…/Wir-werden-eine…