Razzia bei den Zwölf Stämmen
Am frühen Morgen des 05.09.13 gegen 6.00 Uhr fand in Klosterzimmern, 86738 Deiningen und am Georg-Ehnes-Platz 2, 91637 Wörnitz, auch als ehemaliges „Gasthaus Lamm“ bekannt, eine Razzia statt.
Die Eltern und ihre Kinder befanden sich zu dem Zeitpunkt noch im Bett.
Die Kinder im Alter von 1 ½ bis 17 Jahren, darunter auch 5 Säuglinge im Alter von 2 und 7 ½ Monaten, der dort lebenden Eltern, wurden bei einem Aufgebot von Dutzenden Polizisten und Sozialarbeitern den Eltern ohne deren Einverständnis und gegen den Willen der Kinder weggenommen und an ihnen unbekannte Orte in Pflegefamilien gebracht. Jegliche Kontaktaufnahme der Eltern mit den Kindern wurde von Amts wegen her rigoros verweigert.
Die Mütter der Säuglinge sind derzeit noch mit den Babys zusammen, aber auch deren Sorgerecht ist von Amts wegen einstweilig entzogen.
Die Gründe?
Das Amtsgericht Nördlingen hat eine vorläufige Verfügung zum einstweiligen Entzug des Sorgerechts erlassen, da es eine unmittelbare äußerst hohe Gefahr für das seelische Wohl der Kinder sah. Diese Entscheidung beruht nur darauf, dass die Eltern der Kinder Teil der Glaubensgemeinschaft der 12 Stämme sind. Wo ist hier die rechtliche Grundlage? Werden wir aufgrund unseres Glaubens anders behandelt als jeder andere Staatsbürger?
Eine direkte Beweisführung gegen die einzelnen Betroffenen wurde nicht erbracht.
Das Gericht sah es offensichtlich als unerheblich an, sich zuerst ein Bild von den Kindern und ihrem Wohlbefinden zu machen. Der Beschluss kam ohne jegliche Vorwarnung. Die Polizei und das Jugendamt stellten uns vor vollendete Tatsachen. Ein vorheriger Besuch des Richters fand nie statt.
Eine Gerichtsverhandlung zu den Vorwürfen soll erst am 13.09.2013 stattfinden. Was geschieht mit den Kindern bis dahin?
Wir wohnen nun schon seit einiger Zeit in Ihrer unmittelbaren Nähe, liebe Rieser und liebe Wörnitzer, und rufen Sie auf, Ihr Urteil zu den Vorwürfen abzugeben. Bestimmt haben Sie uns und unsere Kinder öfters durchs Dorf schlendern sehen. Welches Bild haben Sie von unseren Kindern? Sehen Sie deren Wohl als gefährdet an?
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Die Eltern und ihre Kinder befanden sich zu dem Zeitpunkt noch im Bett.
Die Kinder im Alter von 1 ½ bis 17 Jahren, darunter auch 5 Säuglinge im Alter von 2 und 7 ½ Monaten, der dort lebenden Eltern, wurden bei einem Aufgebot von Dutzenden Polizisten und Sozialarbeitern den Eltern ohne deren Einverständnis und gegen den Willen der Kinder weggenommen und an ihnen unbekannte Orte in Pflegefamilien gebracht. Jegliche Kontaktaufnahme der Eltern mit den Kindern wurde von Amts wegen her rigoros verweigert.
Die Mütter der Säuglinge sind derzeit noch mit den Babys zusammen, aber auch deren Sorgerecht ist von Amts wegen einstweilig entzogen.
Die Gründe?
Das Amtsgericht Nördlingen hat eine vorläufige Verfügung zum einstweiligen Entzug des Sorgerechts erlassen, da es eine unmittelbare äußerst hohe Gefahr für das seelische Wohl der Kinder sah. Diese Entscheidung beruht nur darauf, dass die Eltern der Kinder Teil der Glaubensgemeinschaft der 12 Stämme sind. Wo ist hier die rechtliche Grundlage? Werden wir aufgrund unseres Glaubens anders behandelt als jeder andere Staatsbürger?
Eine direkte Beweisführung gegen die einzelnen Betroffenen wurde nicht erbracht.
Das Gericht sah es offensichtlich als unerheblich an, sich zuerst ein Bild von den Kindern und ihrem Wohlbefinden zu machen. Der Beschluss kam ohne jegliche Vorwarnung. Die Polizei und das Jugendamt stellten uns vor vollendete Tatsachen. Ein vorheriger Besuch des Richters fand nie statt.
Eine Gerichtsverhandlung zu den Vorwürfen soll erst am 13.09.2013 stattfinden. Was geschieht mit den Kindern bis dahin?
Wir wohnen nun schon seit einiger Zeit in Ihrer unmittelbaren Nähe, liebe Rieser und liebe Wörnitzer, und rufen Sie auf, Ihr Urteil zu den Vorwürfen abzugeben. Bestimmt haben Sie uns und unsere Kinder öfters durchs Dorf schlendern sehen. Welches Bild haben Sie von unseren Kindern? Sehen Sie deren Wohl als gefährdet an?
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