Brigitte ein Mann? Macron verliert vor Gericht 14. Juli 2025!
von Thomas OysmĂĽller
Frankreichs First Lady hat mehrere Personen geklagt, die behauptet haben, sie wäre ein Mann. Zwei Frauen konnten gegen Macron nun gewinnen, das Gericht entschied für die Meinungsfreiheit.
Um die Hintergründe von Brigitte Macron ranken sich viele Mythen und Theorien. Nun hat sie eine Niederlage vor Gericht kassiert, nachdem sie zwei Frauen geklagt hatte, die behauptet hatten, sie sei ein Mann. Das französische Gericht hob ein Urteil auf, wonach dies Verleumdung sei, und argumentierte, dass der Vorwurf unter freie Meinung falle.
Letzte Woche wies das Pariser Berufungsgericht alle Anklagen gegen die selbsternannte Hellseherin Amandine Roy und die Bloggerin Natacha Rey ab. Das Gericht begründete, dass ihre öffentlichen Äußerungen keine strafbare Verleumdung darstellten. Demnach seien die Aussagen, die in einem vierstündigen YouTube-Video getätigt worden waren, von der Meinungsfreiheit geschützt. Das Berufungsgericht sprach die beiden Frauen frei und hob die zuvor verhängten Geldstrafen auf.
Roy und Rey hatten behauptet, Brigitte Macron sei ursprünglich als Mann unter dem Namen Jean-Michel Trogneux geboren worden, einem Namen, der ihrem echten Bruder gehört. Sie stellten auch die Existenz von Macrons erstem Ehemann in Frage.
Obwohl diese Behauptungen heftig bestritten wurden, befand das Gericht, dass sie nicht die Schwelle zur Strafbarkeit erreichten. Das Gericht sah in den Äußerungen keine böswillige Verleumdung, sondern eine Meinungsäußerung zu Angelegenheiten, die eine in der Öffentlichkeit stehende Person betreffen.
Die Klage von Macron sorgte von Beginn an für Aufsehen und führte zu einer größeren Debatte. Kritiker warfen ihr vor, sie würde versuchen, die Justiz zu instrumentalisieren, um unangenehmen Tratsch zum Schweigen zu bringen. Ihre Unterstützer dagegen sagen, dass man sich „nicht alles“ gefallen lassen müsse. So stellte sich also die Frage: Soll die Frau eines amtierenden Präsidenten die Justiz nutzen, um gegen Bürger wegen Spekulationen vorzugehen?
Macrons Anwaltsteam erklärte, dass man beim höchsten Gericht Frankreichs Berufung einlegen werde. Die Anwälte von Roy und Rey begrüßten die Entscheidung des Gerichts dagegen. Maud Marian, die Roy vertrat, sagte: „Wir sind freigesprochen“, während François Danglehant, der Rey vertrat, sich ebenfalls zufrieden mit dem Urteil zeigte.
Beide Frauen bezeichneten den Fall als politisch motiviert und behaupteten auch, sie seien von einflussreichen Kreisen in Paris unter Druck gesetzt worden.
Macrons juristischer Feldzug geht indes weiter. Reclaim the Net berichtet ausfĂĽhrlich ĂĽber den Fall:
Vier Männer müssen sich demnächst wegen Cybermobbing vor Gericht verantworten, weil sie sich im Internet über ihr Geschlecht und ihr Privatleben geäußert haben.
Einer von ihnen, Aurelien Poirson-Atlan, der im Internet als „Zoe Sagan“ bekannt ist, befindet sich bis zum Prozess in Untersuchungshaft. Sein Anwalt, Juan Branco, hat den Fall als politisch motiviert bezeichnet und argumentiert, dass die Veröffentlichung persönlicher Ansichten, egal wie umstritten, nicht zu einer Inhaftierung führen sollte.
Die Tatsache, dass das Gericht die Anklage gegen Roy und Rey abgewiesen hat, verstärkt die Befürchtung, dass sich einflussreiche Persönlichkeiten auf das Verleumdungsrecht berufen, um sich einer Überprüfung zu entziehen.
In einer demokratischen Gesellschaft wirft dies die kritische Frage auf, ob Beamte und ihre Ehepartner Immunität vor öffentlichen Spekulationen erwarten sollten oder ob sie die rauen Kanten eines offenen Dialogs akzeptieren müssen.
Bild President.gov.ua, Brigitte Macron and Emmanuel Macron – November 2018 (1541931666), CC BY 4.0
Quelle: Brigitte ein Mann? Macron verliert vor Gericht
In diese Kreise steigt sich's leichter auf, wenn man pervers ist. Ohne Kompromat kein Aufstieg im Staat.
Kaum zu glauben, aber es gibt in Frankreich noch relativ unabhängige Richter!