Deutscher Bundesrat stimmt neuem WHO-Gesetz zu
26. September 2025 von Thomas Oysmüller
Im Bundesrat wurde der Gesetzesentwurf zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO durchgewunken. Nur zwei Länder haben dagegen gestimmt.
Erwartungsgemäß hat der deutsche Bundesrat fast ohne Widerspruch das umstrittene WHO-Gesetz durchgewunken. Damit fügt sich Deutschland den neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften, die völkerrechtlich bindend sind, der WHO mehr Macht als bisher zugestehen und laut Kritikern ein erheblicher Eingriff in die Souveränität der Nationalstaaten darstellt.
Nur die Länder Brandenburg und Thüringen haben nicht zugestimmt, was auf die Regierungsbeteiligung des BSW zurückzuführen ist. Zusammen hat man allerdings nur acht (pro Bundesland vier) von insgesamt 69 Sitze.
Immerhin gibt es parlamentarische Kritik durch die BSW-Mitglieder. Stefan Wogawa, Mitglied im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie des Thüringer Landtages für die BSW-Fraktion sagt etwa: „Ich bin froh, dass die Landesregierungen von Brandenburg und Thüringen – beide mit BSW-Beteiligung – dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften nicht zugestimmt haben. Es ist unverantwortlich, dass die Bundesregierung diese IGV-Änderungen in nationales Recht überführt, ohne die Bundesländer umfassend zu beteiligen und ohne eine breite gesellschaftliche Debatte über die Notwendigkeit eines solchen Schrittes anzustoßen. Es wäre zudem angebracht gewesen, die Aufarbeitung der Corona-Pandemie auch auf Bundesebene abzuwarten, bevor man ein so weitreichendes Gesetz, welches Deutschland völkerrechtlich an die IGV-Änderungen bindet, beschließt“.
Andreas Kutsche, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Soziales sowie in der Corona-Enquete-Kommission des Landtages Brandenburg für die BSW-Fraktion, ergänzt: „Formell kann die Weltgesundheitsorganisation den Nationalstaaten lediglich Empfehlungen machen. In der Corona-Pandemie haben wir jedoch eindrücklich erlebt, wie schnell diese Empfehlungen in konkretes Handeln münden und zu umfassenden Grundrechtseinschränkungen führen können. In ihrem Gesetzentwurf gibt die Bundesregierung ja selbst zu: Die IGV-Änderungen sind ‚umfassend und grundlegender Art´. Zudem heißt es in Artikel 2 des Gesetzentwurfs ganz konkret: ‚Durch dieses Gesetz […] werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit eingeschränkt´. Durch die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf erteilen Bundestag und Bundesrat der Bundesregierung somit einen Freifahrtschein für mögliche Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und schaffen die Grundlage für potentielle Impfpflichten und andere Zwangsmaßnahmen im Falle einer neuen (vermeintlichen oder realen) pandemischen Notlage. Als BSW-Fraktion werden wir uns weiter entschieden dagegenstellen und für Meinungsfreiheit sowie für die Einhaltung von Grundrechten einstehen“.
Auch außerparlamentarisch gab es erheblichen Widerstand – abgesehen davon, dass wohl ein größerer Teil der Bevölkerung die WHO insgesamt ablehnt. In einer aktuellen Presseaussendung resümierte die Gruppe Gemeinwohllobby ihre Aktionen. Unter anderem wollte man direkte Antworten auf die Bedenken von den Bundestagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzende. Die Bürgeriniative wurde aber fast von allen Fraktionen ignoriert. Als Fazit schreibt man:
Die Bürgerinitiative hat mit diesen Aktionen insgesamt aufgezeigt, dass der überwiegende Teil unserer Vertreter der repräsentativen Demokratie nicht verstehen oder nicht verstehen wollen, welche enorm negative Auswirkungen diese geänderten IGV auf die Bevölkerung im Falle einer Pandemieausrufung haben. Sie, die Verantwortlichen für diese Ratifizierung, werden mit ihrer Zustimmung dem Volk durch die möglichen Einschränkungen ihrer Grundrechte schaden, geben Souveränität in Gesundheitsfragen an die WHO – einer demokratisch nicht gewählten Organisation – ab und sie bürden dem Staat durch Ausweitung der geforderten Bürokratie und weitere finanzielle Verpflichtungen der IGV enorme Kosten auf. Es ist selbstverständlich, dass die Steuerzahler dafür aufkommen müssen.
Dieses Verhalten zeigt wieder einmal mehr, dass es nicht wirklich um das Wohl der Menschen geht, sondern durch eine Zustimmung zu den geänderten IGV ausschließlich globalen Interessen-Gruppierungen gedient wird. Deshalb werden die Fragen der Bürger einfach nicht beantwortet. Diese Erkenntnis sollten die Bürger aufnehmen, um endlich selbst tätig zu werden.
QL: Deutscher Bundesrat stimmt neuem WHO-Gesetz zu

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Die Personen der WHO werden nicht demokratisch bestimmt, darum ist das neue Gesetz verfassungswidrig. Aber kann man auf die Verfassungsrichter vertrauen?

Nein, kann man leider ganz und gar nicht.
Ich habe da wenig Hoffnung um ehrlich zu sein.

„VOLKS-FAHRRÄDER“