Heilwasser
269

GG Art.79(3): Änderung von Art. 1 und 20 unzulässig !

GRUNDGESETZ FÜR DIE BRD

Art. 79 (3)

"Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die
Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche
Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die
in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze
berührt werden, ist unzulässig."

---------------->

I. DIE GRUNDRECHTE

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staat-
lichen Gewalt.
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unver-
letzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten
als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des
Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetz-
gebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung
als unmittelbar geltendes Recht.

II. DER BUND UND DIE LÄNDER

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer
und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom
Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und
der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an
Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Wider-
stand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


**********************
Zu Art.1:
Das Leben im Mutterleib ist von Anfang an ein Mensch,
dessen Würde unantastbar, zu achten und zu schützen
ist !!!

Zu Art. 20:
Das dt. Volk ist der Souverän=Alle Staatsgewalt geht vom Volke
aus. D.h. wenn die Auswahl von Politikern nicht dem Willen
des Volkes entspricht, weil sie nicht den Willen des Volkes
repräsentieren oder wenn Politiker willkürlich regieren und
nachweislich nicht dem Willen des Volkes und der verfassungs-
mäßigen Ordnung dienen, haben alle Deutschen das Recht
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Die Tötung Andersgläubiger (im Koran vorgeschrieben) richtet
sich gegen Artikel 1 Grundgesetz und wird durch Massenimmi-
gration von Korangläubigen, was sich gegen Artikel 20 GG
richtet, noch verstärkt, weil das Ziel der Korangläubigen die
Scharia ist, die völlig gegen die verfassungsmäßige Ordnung
gerichtet ist. Ein friedlich geordnetes Zusammenleben, wie das
Grundgesetz es schützt, wird so nicht nur angetastet, sondern
beseitigt. Auch die Schuldkomplexreligion richtet sich gegen
GG Art. 1, weil sie die Würde des deutschen Volkes ewig in
Schuld erniedrigt sehen möchte. Das widerspricht der Würde
jeder deutschen Person, die keine andere als bei anderen
Nationalitäten ist. Versöhnung und Heilung wird hier prinzipiell
ausgeschlossen. Das kann kein friedliches Miteinander im Volk
garantieren, sondern hält es in Depression !
Heilwasser
Eine Abtreiberin bereut und setzt sich für das Leben ein:
Trailer released for ‘Unplanned’ movie about Abby Johnson’s pro-life conversion
Heilwasser
🙏 Gebet für das Vaterland
🙏 Gebet für den Triumph des Kreuzes
Ave Maria Kaiserin,
Hilfe der Christen,
bitte für das Dir geweihte Bistum,
besonders für den Bischof,
alle Priester und Gottgeweihten
und ganz besonders
für ein christliches Europa.

Amen.
Mehr
🙏 Gebet für das Vaterland
🙏 Gebet für den Triumph des Kreuzes

Ave Maria Kaiserin,
Hilfe der Christen,
bitte für das Dir geweihte Bistum,
besonders für den Bischof,
alle Priester und Gottgeweihten
und ganz besonders
für ein christliches Europa.

Amen.