Kabinett beschließt Abschaffung des Paragrafen 219a (Werbung für Abtreibung ist somit straffrei)

Fragwürdige Vorhaben und Beschlüsse (26 - 27): u.a. Kabinett beschließt Abschaffung des Paragrafen 219a (Werbung für Abtreibung ist somit straffrei)

Auszug:
Die Bundesregierung beseitigt einen nicht mehr zeitgemäßen Passus aus dem Strafgesetzbuch.
Der Paragraf 219a stellte bisher Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe.

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Das Kabinett beschließt die Abschaffung des Paragrafen 219a
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