Osternacht im außerordentlichen Ritus. Fillmclips von der Messe der Osternacht 2008. Zelebrant ist Pater Florian Grafl, Petrusbruderschaft Wien.Mehr
Osternacht im außerordentlichen Ritus.
Fillmclips von der Messe der Osternacht 2008. Zelebrant ist Pater Florian Grafl, Petrusbruderschaft Wien.
Fillmclips von der Messe der Osternacht 2008. Zelebrant ist Pater Florian Grafl, Petrusbruderschaft Wien.
Im übrigen: Auskunft von Ecclesia Dei aus Rom:
>>Die Ablehnung von über „Pro Sancta Ecclesia“ eingereichten Anträgen auf Einrichtung hl. Messen im klassischen Ritus ist RECHTSWIDRIG
Nach Prof. Georg May, Mainz, hat nun auch Prof. Dr. Graf Waldstein, em. Rechtsprofessor an der Universität Salzburg und der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom zur Umsetzung des Motu Proprio in Deutschland und der …Mehr
Im übrigen: Auskunft von Ecclesia Dei aus Rom:
>>Die Ablehnung von über „Pro Sancta Ecclesia“ eingereichten Anträgen auf Einrichtung hl. Messen im klassischen Ritus ist RECHTSWIDRIG
Nach Prof. Georg May, Mainz, hat nun auch Prof. Dr. Graf Waldstein, em. Rechtsprofessor an der Universität Salzburg und der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom zur Umsetzung des Motu Proprio in Deutschland und der Beteiligung von Pro Sancta Ecclesia Stellung genommen. In seiner in Nr. 12. der IK-Nachrichten vom Dezember 2007 veröffentlichten Stellungnahme heißt es:
Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme der DBK
Nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei vom 28. 11. 07 kann die Bischofskonferenz durch eine solche 'Weisung' den Gläubigen das allgemeine Recht, sich in einem rechtlichen Verfahren eines Bevollmächtigten zu bedienen und dem Bevollmächtigten das Recht, als solcher tätig zu werden, nicht entziehen.
Die Feststellung, 'dass die Initiative Pro Sancta Ecclesia keine Vertretungs- oder Anwaltfunktion in dieser Angelegenheit besitzt', ist daher unzutreffend. Die Tatsache, dass Art. 5 § 1 SP von der Möglichkeit der Vertretung nicht spricht, kann nicht als Aufhebung des allgemeinen Rechtes der Gläubigen gedeutet werden. Die Funktionen, die nach dem allgemeinen staatlichen und kirchlichen Recht durch den Willen der Betroffenen begründet wurden, sind vom Willen der Bischofskonferenz unabhängig. Die Weigerung, sie anzuerkennen, ist daher nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei rechtswidrig.<<
>>Die Ablehnung von über „Pro Sancta Ecclesia“ eingereichten Anträgen auf Einrichtung hl. Messen im klassischen Ritus ist RECHTSWIDRIG
Nach Prof. Georg May, Mainz, hat nun auch Prof. Dr. Graf Waldstein, em. Rechtsprofessor an der Universität Salzburg und der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom zur Umsetzung des Motu Proprio in Deutschland und der Beteiligung von Pro Sancta Ecclesia Stellung genommen. In seiner in Nr. 12. der IK-Nachrichten vom Dezember 2007 veröffentlichten Stellungnahme heißt es:
Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme der DBK
Nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei vom 28. 11. 07 kann die Bischofskonferenz durch eine solche 'Weisung' den Gläubigen das allgemeine Recht, sich in einem rechtlichen Verfahren eines Bevollmächtigten zu bedienen und dem Bevollmächtigten das Recht, als solcher tätig zu werden, nicht entziehen.
Die Feststellung, 'dass die Initiative Pro Sancta Ecclesia keine Vertretungs- oder Anwaltfunktion in dieser Angelegenheit besitzt', ist daher unzutreffend. Die Tatsache, dass Art. 5 § 1 SP von der Möglichkeit der Vertretung nicht spricht, kann nicht als Aufhebung des allgemeinen Rechtes der Gläubigen gedeutet werden. Die Funktionen, die nach dem allgemeinen staatlichen und kirchlichen Recht durch den Willen der Betroffenen begründet wurden, sind vom Willen der Bischofskonferenz unabhängig. Die Weigerung, sie anzuerkennen, ist daher nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei rechtswidrig.<<
greta alias Elisabethvth alias Frohsinn alias Papst alias Johannes alias Jonas alias Leo der Große alias Kirchenfreund . . .
. . . wie fühlen Sie sich so, wenn Sie als Mannunter einem Frauennamen schreiben?
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greta alias Elisabethvth alias Frohsinn alias Papst alias Johannes alias Jonas alias Leo der Große alias Kirchenfreund . . .
. . . wie fühlen Sie sich so, wenn Sie als Mannunter einem Frauennamen schreiben?
. . . wie fühlen Sie sich so, wenn Sie als Mannunter einem Frauennamen schreiben?
Auskunft von Ecclesia Dei aus Rom:
>>Die Ablehnung von über „Pro Sancta Ecclesia“ eingereichten Anträgen auf Einrichtung hl. Messen im klassischen Ritus ist rechtswidrig
Nach Prof. Georg May, Mainz, hat nun auch Prof. Dr. Graf Waldstein, em. Rechtsprofessor an der Universität Salzburg und der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom zur Umsetzung des Motu Proprio in Deutschland und der Beteiligung …Mehr
Auskunft von Ecclesia Dei aus Rom:
>>Die Ablehnung von über „Pro Sancta Ecclesia“ eingereichten Anträgen auf Einrichtung hl. Messen im klassischen Ritus ist rechtswidrig
Nach Prof. Georg May, Mainz, hat nun auch Prof. Dr. Graf Waldstein, em. Rechtsprofessor an der Universität Salzburg und der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom zur Umsetzung des Motu Proprio in Deutschland und der Beteiligung von Pro Sancta Ecclesia Stellung genommen. In seiner in Nr. 12. der IK-Nachrichten vom Dezember 2007 veröffentlichten Stellungnahme heißt es:
Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme der DBK
Nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei vom 28. 11. 07 kann die Bischofskonferenz durch eine solche 'Weisung' den Gläubigen das allgemeine Recht, sich in einem rechtlichen Verfahren eines Bevollmächtigten zu bedienen und dem Bevollmächtigten das Recht, als solcher tätig zu werden, nicht entziehen.
Die Feststellung, 'dass die Initiative Pro Sancta Ecclesia keine Vertretungs- oder Anwaltfunktion in dieser Angelegenheit besitzt', ist daher unzutreffend. Die Tatsache, dass Art. 5 § 1 SP von der Möglichkeit der Vertretung nicht spricht, kann nicht als Aufhebung des allgemeinen Rechtes der Gläubigen gedeutet werden. Die Funktionen, die nach dem allgemeinen staatlichen und kirchlichen Recht durch den Willen der Betroffenen begründet wurden, sind vom Willen der Bischofskonferenz unabhängig. Die Weigerung, sie anzuerkennen, ist daher nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei rechtswidrig.<<
>>Die Ablehnung von über „Pro Sancta Ecclesia“ eingereichten Anträgen auf Einrichtung hl. Messen im klassischen Ritus ist rechtswidrig
Nach Prof. Georg May, Mainz, hat nun auch Prof. Dr. Graf Waldstein, em. Rechtsprofessor an der Universität Salzburg und der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom zur Umsetzung des Motu Proprio in Deutschland und der Beteiligung von Pro Sancta Ecclesia Stellung genommen. In seiner in Nr. 12. der IK-Nachrichten vom Dezember 2007 veröffentlichten Stellungnahme heißt es:
Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme der DBK
Nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei vom 28. 11. 07 kann die Bischofskonferenz durch eine solche 'Weisung' den Gläubigen das allgemeine Recht, sich in einem rechtlichen Verfahren eines Bevollmächtigten zu bedienen und dem Bevollmächtigten das Recht, als solcher tätig zu werden, nicht entziehen.
Die Feststellung, 'dass die Initiative Pro Sancta Ecclesia keine Vertretungs- oder Anwaltfunktion in dieser Angelegenheit besitzt', ist daher unzutreffend. Die Tatsache, dass Art. 5 § 1 SP von der Möglichkeit der Vertretung nicht spricht, kann nicht als Aufhebung des allgemeinen Rechtes der Gläubigen gedeutet werden. Die Funktionen, die nach dem allgemeinen staatlichen und kirchlichen Recht durch den Willen der Betroffenen begründet wurden, sind vom Willen der Bischofskonferenz unabhängig. Die Weigerung, sie anzuerkennen, ist daher nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei rechtswidrig.<<
Das kirchliche Amtsblatt in ehren , aber es ist wahrscheinlich gar nicht sooo schlecht, wenn es Menschen gibt, die sich als Vermittler einschalten .... *fg* wenn ich überlege ich würde in meienr gemeinde so einen Antraf stellen Die sind mit meiner Mundkommunion ja schon schwer beschäftigt Da wäre ein Vermittler sicher der bessere Weg ...
Die Initiative pro sancta ecclesia hat auch weiterhin nicht das Recht der Stellvertretung (weil sie gar keine katholische Einrichtung ist und sich deshalb auch nicht so nennen darf). Als BEISPIEL: "Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich der Vorsitzende der Initiative Pro Sancta Ecclesia an Pfarrer in Deutschland wendet und als Vermittler von Anträgen zur Ermöglichung der Messfeier
in …Mehr
Die Initiative pro sancta ecclesia hat auch weiterhin nicht das Recht der Stellvertretung (weil sie gar keine katholische Einrichtung ist und sich deshalb auch nicht so nennen darf). Als BEISPIEL: "Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich der Vorsitzende der Initiative Pro Sancta Ecclesia an Pfarrer in Deutschland wendet und als Vermittler von Anträgen zur Ermöglichung der Messfeier
in der außerordentlichen Form auftritt. Dies veranlasst uns zu folgender Klarstellung: 1. Das Motu proprio Summorum pontificum sieht vor, dass Gruppen von Gläubigen sich in ihrer Pfarrei bzw. – je nach der diözesanen Ordnung – ihrer Seelsorgeeinheit an den zuständigen Pfarrer werden, wenn sie die heilige Messe nach dem Missale Romanum 1962 feiern möchten. Wer nicht zu der jeweiligen Pfarrei gehört, dem steht es weder persönlich noch als Vorsitzender einer Initiative zu, eine solche Bitte an den Pfarrer zu richten. 2. Die Bestimmungen des Motu proprio gehen von der persönlichen Verbindung zwischen den Gläubigen und dem zuständigen Pfarrer aus. Die Übertragung
eines Antragsrechts oder die Vertretung der Gläubigen gegenüber ihrem Pfarrer ist im
Motu proprio nicht vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang behauptete Furcht vor irgendwelchen Nachteilen, die den Gläubigen in diesem Fall erwachsen könnten, ist absurd und sollte nicht suggeriert werden." (Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 15.11.2007)
in der außerordentlichen Form auftritt. Dies veranlasst uns zu folgender Klarstellung: 1. Das Motu proprio Summorum pontificum sieht vor, dass Gruppen von Gläubigen sich in ihrer Pfarrei bzw. – je nach der diözesanen Ordnung – ihrer Seelsorgeeinheit an den zuständigen Pfarrer werden, wenn sie die heilige Messe nach dem Missale Romanum 1962 feiern möchten. Wer nicht zu der jeweiligen Pfarrei gehört, dem steht es weder persönlich noch als Vorsitzender einer Initiative zu, eine solche Bitte an den Pfarrer zu richten. 2. Die Bestimmungen des Motu proprio gehen von der persönlichen Verbindung zwischen den Gläubigen und dem zuständigen Pfarrer aus. Die Übertragung
eines Antragsrechts oder die Vertretung der Gläubigen gegenüber ihrem Pfarrer ist im
Motu proprio nicht vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang behauptete Furcht vor irgendwelchen Nachteilen, die den Gläubigen in diesem Fall erwachsen könnten, ist absurd und sollte nicht suggeriert werden." (Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 15.11.2007)
Antrags-Formulare von Pro Sancta Ecclesia für regelmäßige Hl. Messen im "außerordentlichen Ritus":
www.pro-sancta-ecclesia.de/kontakt/index.htmlMehr
Antrags-Formulare von Pro Sancta Ecclesia für regelmäßige Hl. Messen im "außerordentlichen Ritus":
www.pro-sancta-ecclesia.de/kontakt/index.html
www.pro-sancta-ecclesia.de/kontakt/index.html
Sonnenschein
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"Morgen Greta!" Ich begrüsse Sie, alias ..."...",alia.s. und u ter
.all die vielen Namen unter denen Sie hier auftreten!!!
Ich zitiere Rübezahl und stimme ihm gleichzeitig zu:
Rübezahl:"Wirklich: Schönen Namen haben Sie sich diesmal ausgesucht!"
Als Atheist haben Sie hier auf dieser Seite N I C H T S zu suchen:
a)Sie verdrehen Glaubenswahrheiten!
b) Vor allen Dingen scheinen Sie ja , wie Sie …Mehr
"Morgen Greta!" Ich begrüsse Sie, alias ..."...",alia.s. und u ter
.all die vielen Namen unter denen Sie hier auftreten!!!
Ich zitiere Rübezahl und stimme ihm gleichzeitig zu:
Rübezahl:"Wirklich: Schönen Namen haben Sie sich diesmal ausgesucht!"
Als Atheist haben Sie hier auf dieser Seite N I C H T S zu suchen:
a)Sie verdrehen Glaubenswahrheiten!
b) Vor allen Dingen scheinen Sie ja , wie Sie andauernd beweisen,
die Wahrheit zu verachten
und abzulehnen!.
c)D I E L Ü G E ZU lieben.
Frage: Was wollen Sie hier auf dieser Seite!??
Hier ist eine katholische Seite- und keine Atheistische!!!
Ich wiederhole von gestern
Laut und deutlich: Sie reden Mist daher!
und
SCHÖNEN TAG NOCH!!
.all die vielen Namen unter denen Sie hier auftreten!!!
Ich zitiere Rübezahl und stimme ihm gleichzeitig zu:
Rübezahl:"Wirklich: Schönen Namen haben Sie sich diesmal ausgesucht!"
Als Atheist haben Sie hier auf dieser Seite N I C H T S zu suchen:
a)Sie verdrehen Glaubenswahrheiten!
b) Vor allen Dingen scheinen Sie ja , wie Sie andauernd beweisen,
die Wahrheit zu verachten
und abzulehnen!.
c)D I E L Ü G E ZU lieben.
Frage: Was wollen Sie hier auf dieser Seite!??
Hier ist eine katholische Seite- und keine Atheistische!!!
Ich wiederhole von gestern
Laut und deutlich: Sie reden Mist daher!
und
SCHÖNEN TAG NOCH!!
>>Die Ablehnung von über „Pro Sancta Ecclesia“ eingereichten Anträgen auf Einrichtung hl. Messen im klassischen Ritus ist rechtswidrig
Nach Prof. Georg May, Mainz, hat nun auch Prof. Dr. Graf Waldstein, em. Rechtsprofessor an der Universität Salzburg und der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom zur Umsetzung des Motu Proprio in Deutschland und der Beteiligung von Pro Sancta Ecclesia Stellung …Mehr
>>Die Ablehnung von über „Pro Sancta Ecclesia“ eingereichten Anträgen auf Einrichtung hl. Messen im klassischen Ritus ist rechtswidrig
Nach Prof. Georg May, Mainz, hat nun auch Prof. Dr. Graf Waldstein, em. Rechtsprofessor an der Universität Salzburg und der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom zur Umsetzung des Motu Proprio in Deutschland und der Beteiligung von Pro Sancta Ecclesia Stellung genommen. In seiner in Nr. 12. der IK-Nachrichten vom Dezember 2007 veröffentlichten Stellungnahme heißt es:
Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme der DBK
Nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei vom 28. 11. 07 kann die Bischofskonferenz durch eine solche 'Weisung' den Gläubigen das allgemeine Recht, sich in einem rechtlichen Verfahren eines Bevollmächtigten zu bedienen und dem Bevollmächtigten das Recht, als solcher tätig zu werden, nicht entziehen.
Die Feststellung, 'dass die Initiative Pro Sancta Ecclesia (konkret ihr Vorsitzender Dr. Graf) keine Vertretungs- oder Anwaltfunktion in dieser Angelegenheit besitzt', ist daher unzutreffend. Die Tatsache, dass Art. 5 § 1 SP von der Möglichkeit der Vertretung nicht spricht, kann nicht als Aufhebung des allgemeinen Rechtes der Gläubigen gedeutet werden. Die Funktionen, die nach dem allgemeinen staatlichen und kirchlichen Recht durch den Willen der Betroffenen begründet wurden, sind vom Willen der Bischofskonferenz unabhängig. Die Weigerung, sie anzuerkennen, ist daher nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei rechtswidrig.<<
Nach Prof. Georg May, Mainz, hat nun auch Prof. Dr. Graf Waldstein, em. Rechtsprofessor an der Universität Salzburg und der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom zur Umsetzung des Motu Proprio in Deutschland und der Beteiligung von Pro Sancta Ecclesia Stellung genommen. In seiner in Nr. 12. der IK-Nachrichten vom Dezember 2007 veröffentlichten Stellungnahme heißt es:
Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme der DBK
Nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei vom 28. 11. 07 kann die Bischofskonferenz durch eine solche 'Weisung' den Gläubigen das allgemeine Recht, sich in einem rechtlichen Verfahren eines Bevollmächtigten zu bedienen und dem Bevollmächtigten das Recht, als solcher tätig zu werden, nicht entziehen.
Die Feststellung, 'dass die Initiative Pro Sancta Ecclesia (konkret ihr Vorsitzender Dr. Graf) keine Vertretungs- oder Anwaltfunktion in dieser Angelegenheit besitzt', ist daher unzutreffend. Die Tatsache, dass Art. 5 § 1 SP von der Möglichkeit der Vertretung nicht spricht, kann nicht als Aufhebung des allgemeinen Rechtes der Gläubigen gedeutet werden. Die Funktionen, die nach dem allgemeinen staatlichen und kirchlichen Recht durch den Willen der Betroffenen begründet wurden, sind vom Willen der Bischofskonferenz unabhängig. Die Weigerung, sie anzuerkennen, ist daher nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei rechtswidrig.<<
@Rübezahls Praxisdefizit: Weil von diesem Verein Druck auf Pfarrer und Pfarreien ausgeübt wird, hat dies verschiedene Bischöfe bewogen (u.a. der Bischof von Würzburg), noch einmal zu betonen, daß Der BISCHOF SELBST und sonst niemand (weder der Ortspfarrer noch dieser Verein) die dafür notwendigen Priester auswählt und einsetzt. Das hat mit der Vertretungsvollmacht tatsächlich. nichts zu tun.
Die …Mehr
@Rübezahls Praxisdefizit: Weil von diesem Verein Druck auf Pfarrer und Pfarreien ausgeübt wird, hat dies verschiedene Bischöfe bewogen (u.a. der Bischof von Würzburg), noch einmal zu betonen, daß Der BISCHOF SELBST und sonst niemand (weder der Ortspfarrer noch dieser Verein) die dafür notwendigen Priester auswählt und einsetzt. Das hat mit der Vertretungsvollmacht tatsächlich. nichts zu tun.
Die Initiative pro sancta ecclesia hat auch weiterhin nicht das Recht der Stellvertretung (weil sie gar keine katholische Einrichtung ist und sich deshalb auch nicht so nennen darf). Als BEISPIEL: "Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich der Vorsitzende der Initiative Pro Sancta Ecclesia an Pfarrer in Deutschland wendet und als Vermittler von Anträgen zur Ermöglichung der Messfeier
in der außerordentlichen Form auftritt. Dies veranlasst uns zu folgender Klarstellung: 1. Das Motu proprio Summorum pontificum sieht vor, dass Gruppen von Gläubigen sich in ihrer Pfarrei bzw. – je nach der diözesanen Ordnung – ihrer Seelsorgeeinheit an den zuständigen Pfarrer werden, wenn sie die heilige Messe nach dem Missale Romanum 1962 feiern möchten. Wer nicht zu der jeweiligen Pfarrei gehört, dem steht es weder persönlich noch als Vorsitzender einer Initiative zu, eine solche Bitte an den Pfarrer zu richten. 2. Die Bestimmungen des Motu proprio gehen von der persönlichen Verbindung zwischen den Gläubigen und dem zuständigen Pfarrer aus. Die Übertragung
eines Antragsrechts oder die Vertretung der Gläubigen gegenüber ihrem Pfarrer ist im
Motu proprio nicht vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang behauptete Furcht vor irgendwelchen Nachteilen, die den Gläubigen in diesem Fall erwachsen könnten, ist absurd und sollte nicht suggeriert werden." (Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 15.11.2007)
Die Initiative pro sancta ecclesia hat auch weiterhin nicht das Recht der Stellvertretung (weil sie gar keine katholische Einrichtung ist und sich deshalb auch nicht so nennen darf). Als BEISPIEL: "Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich der Vorsitzende der Initiative Pro Sancta Ecclesia an Pfarrer in Deutschland wendet und als Vermittler von Anträgen zur Ermöglichung der Messfeier
in der außerordentlichen Form auftritt. Dies veranlasst uns zu folgender Klarstellung: 1. Das Motu proprio Summorum pontificum sieht vor, dass Gruppen von Gläubigen sich in ihrer Pfarrei bzw. – je nach der diözesanen Ordnung – ihrer Seelsorgeeinheit an den zuständigen Pfarrer werden, wenn sie die heilige Messe nach dem Missale Romanum 1962 feiern möchten. Wer nicht zu der jeweiligen Pfarrei gehört, dem steht es weder persönlich noch als Vorsitzender einer Initiative zu, eine solche Bitte an den Pfarrer zu richten. 2. Die Bestimmungen des Motu proprio gehen von der persönlichen Verbindung zwischen den Gläubigen und dem zuständigen Pfarrer aus. Die Übertragung
eines Antragsrechts oder die Vertretung der Gläubigen gegenüber ihrem Pfarrer ist im
Motu proprio nicht vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang behauptete Furcht vor irgendwelchen Nachteilen, die den Gläubigen in diesem Fall erwachsen könnten, ist absurd und sollte nicht suggeriert werden." (Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 15.11.2007)
Und nun sollte
greta alias Elisabethvth alias Frohsinn alias Papst alias Johannes alias Jonas alias Leo der Große alias Kirchenfreund
Schlafen gehen.
Mehr
Und nun sollte
greta alias Elisabethvth alias Frohsinn alias Papst alias Johannes alias Jonas alias Leo der Große alias Kirchenfreund
Schlafen gehen.
greta alias Elisabethvth alias Frohsinn alias Papst alias Johannes alias Jonas alias Leo der Große alias Kirchenfreund
Schlafen gehen.
Nirgendwo wird Druck ausgeübt.
Wenn der Pfarrer selbst nicht "will", darf er jederzeit einen anderen Priester, z.B auch aus Ecclesia-Dei-Gemeinschaften, um Hilfe bitten.
In der Ausübung einer Vertretung einzelner Vollmachtgeber verstößt die Initiative Pro Sancta Ecclesia in keiner Weise gegen kirchliches Gesetz - wie die päpstliche Kommission Ecclesia Dei deutlich festgestellt hat.
- - - - - -
>…Mehr
Nirgendwo wird Druck ausgeübt.
Wenn der Pfarrer selbst nicht "will", darf er jederzeit einen anderen Priester, z.B auch aus Ecclesia-Dei-Gemeinschaften, um Hilfe bitten.
In der Ausübung einer Vertretung einzelner Vollmachtgeber verstößt die Initiative Pro Sancta Ecclesia in keiner Weise gegen kirchliches Gesetz - wie die päpstliche Kommission Ecclesia Dei deutlich festgestellt hat.
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>>Die Ablehnung von über „Pro Sancta Ecclesia“ eingereichten Anträgen auf Einrichtung hl. Messen im klassischen Ritus ist rechtswidrig
Nach Prof. Georg May, Mainz, hat nun auch Prof. Dr. Graf Waldstein, em. Rechtsprofessor an der Universität Salzburg und der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom zur Umsetzung des Motu Proprio in Deutschland und der Beteiligung von Pro Sancta Ecclesia Stellung genommen. In seiner in Nr. 12. der IK-Nachrichten vom Dezember 2007 veröffentlichten Stellungnahme heißt es:
Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme der DBK
Nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei vom 28. 11. 07 kann die Bischofskonferenz durch eine solche 'Weisung' den Gläubigen das allgemeine Recht, sich in einem rechtlichen Verfahren eines Bevollmächtigten zu bedienen und dem Bevollmächtigten das Recht, als solcher tätig zu werden, nicht entziehen.
Die Feststellung, 'dass die Initiative Pro Sancta Ecclesia (konkret ihr Vorsitzender Dr. Graf) keine Vertretungs- oder Anwaltfunktion in dieser Angelegenheit besitzt', ist daher unzutreffend. Die Tatsache, dass Art. 5 § 1 SP von der Möglichkeit der Vertretung nicht spricht, kann nicht als Aufhebung des allgemeinen Rechtes der Gläubigen gedeutet werden. Die Funktionen, die nach dem allgemeinen staatlichen und kirchlichen Recht durch den Willen der Betroffenen begründet wurden, sind vom Willen der Bischofskonferenz unabhängig. Die Weigerung, sie anzuerkennen, ist daher nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei rechtswidrig.<<
Wenn der Pfarrer selbst nicht "will", darf er jederzeit einen anderen Priester, z.B auch aus Ecclesia-Dei-Gemeinschaften, um Hilfe bitten.
In der Ausübung einer Vertretung einzelner Vollmachtgeber verstößt die Initiative Pro Sancta Ecclesia in keiner Weise gegen kirchliches Gesetz - wie die päpstliche Kommission Ecclesia Dei deutlich festgestellt hat.
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>>Die Ablehnung von über „Pro Sancta Ecclesia“ eingereichten Anträgen auf Einrichtung hl. Messen im klassischen Ritus ist rechtswidrig
Nach Prof. Georg May, Mainz, hat nun auch Prof. Dr. Graf Waldstein, em. Rechtsprofessor an der Universität Salzburg und der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom zur Umsetzung des Motu Proprio in Deutschland und der Beteiligung von Pro Sancta Ecclesia Stellung genommen. In seiner in Nr. 12. der IK-Nachrichten vom Dezember 2007 veröffentlichten Stellungnahme heißt es:
Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme der DBK
Nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei vom 28. 11. 07 kann die Bischofskonferenz durch eine solche 'Weisung' den Gläubigen das allgemeine Recht, sich in einem rechtlichen Verfahren eines Bevollmächtigten zu bedienen und dem Bevollmächtigten das Recht, als solcher tätig zu werden, nicht entziehen.
Die Feststellung, 'dass die Initiative Pro Sancta Ecclesia (konkret ihr Vorsitzender Dr. Graf) keine Vertretungs- oder Anwaltfunktion in dieser Angelegenheit besitzt', ist daher unzutreffend. Die Tatsache, dass Art. 5 § 1 SP von der Möglichkeit der Vertretung nicht spricht, kann nicht als Aufhebung des allgemeinen Rechtes der Gläubigen gedeutet werden. Die Funktionen, die nach dem allgemeinen staatlichen und kirchlichen Recht durch den Willen der Betroffenen begründet wurden, sind vom Willen der Bischofskonferenz unabhängig. Die Weigerung, sie anzuerkennen, ist daher nach Auskunft der Kommission Ecclesia Dei rechtswidrig.<<
@Rübezahl: Richtig! Und deshalb hat auch pro sancta ecclesia nicht das Recht, Druck auf Pfarrer oder Pfarreien auszuüben. Kein Pfarrer ist gezwungen, den a.o. Ritus zu feiern. Das hat die DBK so festgelegt und dagegen darf auch dieser Verein nicht verstoßen.
Eine Vertretungsvollmacht hat rein gar nichts - aber schon überhaupt nichts - mit der Ordnung der Liturgie zu tun.
- - - - -
Netten Namen haben Sie sich diesmal ausgesucht!
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Eine Vertretungsvollmacht hat rein gar nichts - aber schon überhaupt nichts - mit der Ordnung der Liturgie zu tun.
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Netten Namen haben Sie sich diesmal ausgesucht!
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Netten Namen haben Sie sich diesmal ausgesucht!
Die Rechtsauskunft besagt, genau das, was sie besagt - und mit irgendwelchen "Verstößen gegen das Motu Proprio" hat sie inhaltlich nicht im Geringsten etwas zu tun o)
Jeder Katholik kann sich in Bezug auf seinen Wunsch nach der außerordentlichen Form des Ritus durch Bevollmächtigte (z.B. die Initiative Pro Sancta Ecclesia) jederzeit vertreten lassen.Mehr
Die Rechtsauskunft besagt, genau das, was sie besagt - und mit irgendwelchen "Verstößen gegen das Motu Proprio" hat sie inhaltlich nicht im Geringsten etwas zu tun o)
Jeder Katholik kann sich in Bezug auf seinen Wunsch nach der außerordentlichen Form des Ritus durch Bevollmächtigte (z.B. die Initiative Pro Sancta Ecclesia) jederzeit vertreten lassen.
Jeder Katholik kann sich in Bezug auf seinen Wunsch nach der außerordentlichen Form des Ritus durch Bevollmächtigte (z.B. die Initiative Pro Sancta Ecclesia) jederzeit vertreten lassen.