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‼️👉Prof. Dr. Stefan Homburg - Aufklärung à la Lauterbach Warum will die Regierung Protokolle zu Lockdowns und Impfungen um keinen Preis herausgeben? Weil die Dokumente Bösgläubigkeit beweisen? Mehr
‼️👉Prof. Dr. Stefan Homburg - Aufklärung à la Lauterbach Warum will die Regierung Protokolle zu Lockdowns und Impfungen um keinen Preis herausgeben? Weil die Dokumente Bösgläubigkeit beweisen? Signalling ist ein Schlüsselbegriff meiner Wissenschaft.

Beispiel 1: Ein Stellenbewerber, der angibt, besonders leistungswillig zu sein, kann durch Angebot einer Arbeit auf Provisionsbasis signalisieren, dass das wirklich stimmt.

Beispiel 2: Die freiwillige langfristige Garantie eines Händlers signalisiert, dass das von ihm angebotene Produkt tatsächlich sehr haltbar ist. Allgemein kommt Signalling bei asymmetrischer Information zur Anwendung, wenn also die eine Seite etwas weiß, was die andere nicht weiß.

Durch Herausgabe aller Dokumente und Daten könnte die Regierung signalisieren, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und höchstens ein paar Fehler gemacht hat. In Wahrheit wird auf Teufel komm raus zurückgehalten, geschwärzt und gelöscht.

Wer dies nicht als Signal für Vorsatz und Willkür der Coronapolitik deutet, dem ist nicht zu helfen.

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Der Kläger, der Arzt Christian Haffner: "Ich weiche sicher nicht zurück. Wir wollen Transparenz schaffen. Notfalls gehen wir in die nächste Instanz."

Corona-Protokolle: Regierung fürchtet um "Leib und Leben" ihrer Experten

Die Bundesregierung und ihre Anwälte wollen unter allen Umständen verhindern, dass die Protokolle des Corona-Expertenrates komplett ungeschwärzt veröffentlicht werden. Mit gleich vier Anwälten kamen sie am Montag zur Verhandlung im Berliner Verwaltungsgericht, in der eine Klage auf eben jene Veröffentlichung verhandelt wurde. Der Kläger, der Arzt Christian Haffner, will vor Gericht maximale Transparenz erstreiten: Alle Protokolle, alle ungeschwärzt, mit allen Namen, mit allen Aussagen, mit allen Einschätzungen und Empfehlungen, die der Rat der Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz gab.

Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen, doch in der Verhandlung wurde klar: Die Luft für die Bundesregierung und ihr Juristen-Team wird immer dünner. Konkret ging es darum, wie die Schwärzungen der jeweiligen Passagen konkret begründet wird. Die Schwärzungen wurden vom zuständigen Richter in drei Einheiten unterteilt.

Schutz internationaler Beziehungen Bei der ersten Einheit handelt es sich um die Passagen, die mit Blick auf mögliche außenpolitische Verwerfungen mit Ländern wie etwa China geschwärzt wurden. Hier gehe es um den "Schutz internationaler Beziehungen", hieß es vor Gericht.

Schwärzungen von "Namen von Experten und Gästen" In der zweiten Einheit wurde über die Schwärzungen von "Namen von Experten und Gästen" des Rates verhandelt. Zwar ist bekannt, wer im Experten-Rat saß - doch bei vielen Aussagen ist in den Protokollen geschwärzt, wer genau die jeweilige Aussage machte. Die Anwälte der Bundesregierung argumentieren hier, dass eine "Gefahr für Leib und Leben" der einzelnen Mitglieder drohen könne, wenn die Aussagen personenbezogen zugeordnet werden könnte.

Schwärzung im Kontext von Impfstoffen Im dritten Punkt ging es dann um Impfstoffe und Medikamente in Zusammenhang mit Corona. Hier heißt es zur Begründung der Schwärzung unter anderem: "Mithin kann eine Informationspreisgabe zu Einschätzungen des Corona- ExpertInnenrats zu Pharmaherstellern, Pharmapräparaten sowie Bezugsquellen zu Nachteilen bei der zukünftigen Impfstoffbeschaffung führen, beispielweise durch Preisaufschläge der Pharmahersteller, deren Präparate vom Corona-ExpertInnenrats als wirksamer eingeschätzt werden als die von anderen Pharmaherstellern". Zusammenfassend tendiert das Gericht nach einer Einschätzung von vor Ort im Fall der Schwärzungen im Bereich der Impfstoffe sowie der Pharmahersteller dahin, eine Entschwärzung anzuordnen. Im Fall der Zuordnung, welches Rats-Mitglied welche Aussagen getroffen hat, steht nach derzeitigem Stand wahrscheinlich die noch nicht erfolgte Befragung der jeweiligen Personen dazu an. Die Schwärzungen, deren Freigabe die internationalen Beziehungen zu anderen Ländern (hier lag der Fokus auf China) beeinträchtigen könne, hielt das Gericht an diesem Montag rechtlich für vertretbar - ohne sich jedoch festlegen zu wollen.

Urteil in den kommenden 14 Tagen Nachdem der Anwalt des Klägers erneut deutlich gemacht hatte, dass sein Mandat zu keinem Kompromiss bereit sei, bei dem etwa Namen freigegeben, dafür auf Entschwärzungen an anderer Stelle verzichtet werden, sagte der Richter, dass er an diesem Montag kein Urteil sprechen werde. Er wird es in den nächsten Tage fällen und dann innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich an den Kläger (der Arzt Haffner) sowie die Beklagte (die Bundesregierung) überstellen. Erst dann wird sich zeigen, ob - und wenn ja welche - Stellen weiterhin geschwärzt bleiben dürfen.

Mediziner Christian Haffner
@Aufdecker
hatte für diesen Fall bereits angekündigt: "Ich weiche sicher nicht zurück. Wir wollen Transparenz schaffen. Notfalls gehen wir in die nächste Instanz." ⬇️ Der ganze Text ohne Paywall hier ⬇️ Geheime Corona-Protokolle: Die Luft für die Bundesregierung wird immer dünner
Josefa Menendez
Josefa Menendez
Josef69 Wa teilt das
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Eugenia-Sarto
Je komplizierter eine Sache dargestellt wird, desto verdächtiger ist sie.
Maria coredemptrix teilt das
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