"GRUNDSÄTZLICH NICHT"-AHA-und jetzt diktiert das Land BW der Kirche-eine SCHANDE, wenn das Erzbistum einknickt!

Nein, diese Möglichkeit besteht im Erzbistum Freiburg grundsätzlich nicht - und zwar aus folgendem Grund:
Gottesdienste sind Teil der wesentlichen Daseinsvorsorge (wie z.B. auch der Einkauf im Lebensmittelgeschäft). Als solches muss der Zugang für alle Menschen möglich sein - unabhängig davon, ob die Person immunisiert oder getestet ist: Die freie Religionsausübung ist ein besonders geschütztes Recht.
Um im Gegenzug dennoch einen möglichst hohen Schutz gewährleisten zu können, gelten entsprechende Einschränkungen: Masketragen und Abstandhalten.
Zuletzt aktualisiert am 18.10.2021
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